Der Bundesrat hat sich auf Initiative Thüringens für eine Stärkung der allgemeinen Schulpflicht ausgesprochen. Die am 10. Juli 2026 beschlossene Entschließung fordert die Bundesregierung auf, die Schulpflicht bei künftigen Gesetzesvorhaben zu berücksichtigen und Bestrebungen entgegenzutreten, die das Prinzip zugunsten eines allgemeinen Heimunterrichts abschwächen könnten. Neben Thüringen unterstützten unter anderem Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg den Antrag.

Der Beschluss ist rechtlich noch kein neues Schulgesetz. Er formuliert die politische Position der Länder gegenüber dem Bund. Die Schulgesetzgebung liegt in Deutschland grundsätzlich bei den Ländern. Die Entschließung soll dennoch verhindern, dass bundesrechtliche Regelungen die bestehende Präsenz- und Schulpflicht mittelbar schwächen.

Mehrere Länder tragen Thüringer Antrag mit

Thüringen hatte die Initiative in den Bundesrat eingebracht. Zu den Mitantragstellern gehörten Sachsen-Anhalt, Hamburg, Niedersachsen, Bremen, Brandenburg, das Saarland und Sachsen. Damit erhielt der Vorschlag Unterstützung über unterschiedliche politische Lager und Regionen hinweg.

Die Länder stellen in ihrer Entschließung heraus, dass Schule mehr leisten soll als die Vermittlung von Unterrichtsstoff. Sie ist zugleich ein gemeinsamer sozialer Raum, in dem Kinder unterschiedlicher Herkunft, familiärer Verhältnisse und Weltanschauungen zusammentreffen.

Thüringens Bildungsminister Christian Tischner begründete die Initiative mit der Bedeutung der Schulpflicht für Chancengerechtigkeit und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Die Antwort auf bestehende Probleme an Schulen bestehe aus Sicht des Landes nicht darin, Kinder dauerhaft zu Hause zu unterrichten, sondern die Schulen selbst zu stärken.

Was der Bundesrat beschlossen hat

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, bei künftigen Vorhaben die Bedeutung der allgemeinen Schulpflicht zu beachten. Der Bund soll nach dem Willen der Länder außerdem politischen oder rechtlichen Entwicklungen entgegentreten, die eine grundsätzliche Abkehr von der Präsenzpflicht ermöglichen könnten.

Hintergrund sind Forderungen, die bestehende Schulpflicht durch eine weiter gefasste Bildungspflicht zu ersetzen. In einem solchen Modell könnten Eltern den vorgeschriebenen Bildungsstand ihrer Kinder teilweise auch außerhalb einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Schule sicherstellen.

In Deutschland gilt hingegen grundsätzlich die Pflicht zum Besuch einer Schule. Ausnahmen bestehen nur in besonderen Situationen, etwa bei längerer Krankheit oder wenn zeitweise ein anderer gesetzlich anerkannter Unterrichtsweg erforderlich ist.

Die Entschließung richtet sich nicht gegen digitale Lernangebote, Hausunterricht bei Erkrankungen oder individuelle Förderformen. Sie wendet sich gegen die Vorstellung, dass Eltern den regelmäßigen Schulbesuch grundsätzlich durch privaten Unterricht zu Hause ersetzen können.

Warum die Debatte politisch an Bedeutung gewinnt

Die Diskussion über Heimunterricht hat in den vergangenen Jahren neue Aufmerksamkeit erhalten. Während der Corona-Pandemie mussten Schülerinnen und Schüler zeitweise zu Hause lernen. Digitale Plattformen, Videounterricht und Lernprogramme wurden stark ausgebaut.

Diese Erfahrungen haben gezeigt, dass Unterricht außerhalb des Klassenraums technisch möglich ist. Gleichzeitig wurden die Grenzen sichtbar. Nicht alle Familien verfügten über geeignete Geräte, ausreichend Platz, eine stabile Internetverbindung oder die Möglichkeit, ihre Kinder regelmäßig beim Lernen zu unterstützen.

Besonders betroffen waren Kinder, die bereits zuvor Schwierigkeiten in der Schule hatten. Fehlende persönliche Kontakte zu Lehrkräften und Mitschülern konnten Lernrückstände, soziale Isolation und psychische Belastungen verstärken.

Die heutige Debatte unterscheidet sich jedoch vom pandemiebedingten Distanzunterricht. Es geht nicht um eine zeitlich begrenzte Notlage, sondern um die grundsätzliche Frage, ob Eltern dauerhaft selbst entscheiden dürfen, ihre Kinder außerhalb des regulären Schulbetriebs zu unterrichten.

Schule erfüllt auch eine staatliche Schutzfunktion

Die Schulpflicht dient nicht nur der Bildung. Lehrkräfte, Schulsozialarbeiter und pädagogische Fachkräfte erleben Kinder regelmäßig und können Veränderungen früh erkennen.

Dazu gehören Lernprobleme, gesundheitliche Auffälligkeiten, soziale Isolation oder Hinweise auf eine mögliche Gefährdung des Kindeswohls. Bei dauerhaftem Heimunterricht könnte dieser regelmäßige Kontakt zu unabhängigen Fachkräften fehlen.

Schule ermöglicht außerdem Begegnung mit Menschen außerhalb des eigenen familiären und weltanschaulichen Umfeldes. Kinder lernen dort, unterschiedliche Positionen auszuhalten, Konflikte auszutragen und verbindliche Regeln einzuhalten.

Kritiker einer Lockerung befürchten deshalb, dass ein allgemeines Recht auf Heimunterricht die gesellschaftliche Abschottung einzelner Familien oder Gruppen erleichtern könnte. Befürworter verweisen dagegen auf das Erziehungsrecht der Eltern, individuelle Lerngeschwindigkeiten und Fälle, in denen Kinder im bestehenden Schulsystem nicht ausreichend gefördert werden.

Bedeutung für die ostdeutschen Länder

Dass Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg die Initiative gemeinsam unterstützen, ist politisch bemerkenswert. Die ostdeutschen Länder stehen in der Bildungspolitik vor ähnlichen Herausforderungen.

Viele ländliche Regionen verlieren Einwohner. Schulwege werden länger, kleinere Standorte geraten unter Druck und Fachlehrer fehlen in bestimmten Fächern. Gleichzeitig müssen Schulen Kinder mit sehr unterschiedlichen Lernständen, Sprachkenntnissen und familiären Voraussetzungen unterrichten.

Eine Lockerung der Schulpflicht würde diese strukturellen Probleme nicht beheben. Sie könnte vielmehr dazu führen, dass sich besonders engagierte oder finanziell gut ausgestattete Familien aus dem gemeinsamen Schulsystem zurückziehen.

Für kleine Schulen im ländlichen Raum wäre eine sinkende Schülerzahl zusätzlich problematisch. Klassen, Angebote und ganze Standorte hängen häufig davon ab, ob ausreichend Kinder angemeldet sind.

Die gemeinsame Unterstützung der Bundesratsinitiative zeigt daher auch ein Interesse der Länder am Erhalt einer flächendeckenden öffentlichen Bildungsinfrastruktur.

Schulpflicht verlangt zugleich leistungsfähige Schulen

Der politische Beschluss entbindet Länder und Kommunen nicht von der Verantwortung, die Qualität der Schulen zu verbessern.

Eltern erwarten zu Recht verlässlichen Unterricht, ausreichendes Personal, sichere Gebäude und klare Leistungsanforderungen. Wo Unterricht regelmäßig ausfällt, Gewalt nicht konsequent bearbeitet wird oder grundlegende Fähigkeiten nicht vermittelt werden, verliert die staatliche Schulpflicht an Akzeptanz.

Eine starke Schulpflicht ist deshalb nur glaubwürdig, wenn der Staat seinerseits ein funktionierendes Bildungsangebot gewährleistet. Dazu gehören ausreichende Lehrerkapazitäten, eine solide Ausbildung, verständliche Lehrpläne und eine Verwaltung, die Schulen nicht mit unnötigen Dokumentationspflichten überlastet.

Gerade in Ostdeutschland spielt die Erreichbarkeit eine wichtige Rolle. Schulschließungen, mangelhafter öffentlicher Nahverkehr und lange Fahrzeiten belasten Familien im ländlichen Raum. Die Pflicht zum Schulbesuch muss daher mit einer verlässlichen Schülerbeförderung und erreichbaren Standorten verbunden werden.

Was die Entschließung nicht verändert

Der Bundesratsbeschluss ändert zunächst keine bestehenden Schulgesetze. Eltern können daraus weder neue Rechte noch zusätzliche Pflichten ableiten.

Auch die Zuständigkeit der Länder bleibt bestehen. Jedes Land regelt Beginn, Dauer und konkrete Ausgestaltung der Schulpflicht in seinem eigenen Schulgesetz.

Die Bundesregierung ist rechtlich nicht verpflichtet, jede Forderung einer Bundesratsentschließung unmittelbar in ein Gesetz umzusetzen. Politisch besitzt der Beschluss jedoch Gewicht, weil er von mehreren Ländern gemeinsam getragen wird.

Die Initiative richtet sich zudem nicht gegen eine stärkere Flexibilisierung innerhalb der Schulen. Digitale Unterrichtsanteile, projektbezogenes Lernen, Unterricht an außerschulischen Orten oder individuelle Förderung bleiben möglich, solange die Kinder in ein staatlich kontrolliertes Bildungssystem eingebunden sind.

Unterschiedliche Positionen bleiben bestehen

Befürworter des Heimunterrichts argumentieren, Familien könnten stärker auf besondere Begabungen, gesundheitliche Bedürfnisse oder individuelle Lernprobleme reagieren. Sie sehen in einer Bildungspflicht ein flexibleres Modell, bei dem staatliche Prüfungen den Lernerfolg kontrollieren könnten.

Gegner halten solche Kontrollen allein nicht für ausreichend. Bildung bestehe nicht nur aus überprüfbarem Fachwissen. Soziale Erfahrungen, demokratische Bildung, Gruppenarbeit und der Umgang mit unterschiedlichen Lebensentwürfen ließen sich nicht vollständig durch Prüfungen ersetzen.

Hinzu kommt die Frage der Bildungsgerechtigkeit. Heimunterricht erfordert Zeit, fachliche Kenntnisse und häufig finanzielle Mittel. Familien mit geringem Einkommen oder mehreren berufstätigen Eltern könnten ein solches Modell deutlich schwerer umsetzen.

Die Entschließung des Bundesrates beantwortet diese Debatte politisch eindeutig zugunsten der bestehenden allgemeinen Schulpflicht. Sie beendet jedoch nicht die Diskussion über individuelle Ausnahmen und notwendige Verbesserungen des Schulalltags.

Wie es weitergeht

Die Bundesregierung muss nun entscheiden, ob und in welcher Form sie auf die Entschließung reagiert. Unmittelbarer gesetzgeberischer Handlungsbedarf ergibt sich daraus nicht, solange keine Bundesregelung geplant ist, die die Schulpflicht berührt.

Für Thüringen und die weiteren beteiligten Länder liegt die nächste Aufgabe vor allem in der eigenen Bildungspolitik. Sie müssen zeigen, dass die Verteidigung der Schulpflicht mit konkreten Verbesserungen verbunden ist.

Dazu zählen die Besetzung offener Lehrerstellen, weniger Unterrichtsausfall, die Sanierung von Schulen und eine bessere Unterstützung bei Lern- und Verhaltensproblemen.

Auch die Länder können ihre schulrechtlichen Ausnahmeregelungen überprüfen. Für schwer erkrankte Kinder, Schülerinnen und Schüler mit besonderen Belastungen oder Familien in außergewöhnlichen Situationen müssen praktikable Lösungen bestehen, ohne den Grundsatz des gemeinsamen Schulbesuchs aufzugeben.

Mit der von Thüringen angestoßenen Entschließung hat sich der Bundesrat klar zur allgemeinen Schulpflicht bekannt. Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg gehören zu den Ländern, die den Vorstoß mittragen.

Der Beschluss richtet sich gegen eine grundsätzliche Ersetzung der Schulpflicht durch eine Bildungspflicht mit frei wählbarem Heimunterricht. Er betont die Bedeutung der Schule als Lernort, sozialer Begegnungsraum und Teil staatlicher Verantwortung für Kinder.

Politisch überzeugend bleibt dieses Bekenntnis jedoch nur, wenn die Länder zugleich für verlässlichen Unterricht, erreichbare Schulen und gute Lernbedingungen sorgen. Die Schulpflicht sichert den gemeinsamen Bildungsweg. Die Qualität dieses Weges bleibt Aufgabe der Landespolitik.