Mehr als 50.000 Bürger in Thüringen haben für das Steuerjahr 2025 einen weitgehend fertigen Festsetzungsvorschlag ihres Finanzamtes erhalten. Stimmen sie den vorausgefüllten Angaben schriftlich zu, müssen sie keine eigene Einkommensteuererklärung mehr erstellen. Bis zum 17. Juli waren 15.620 Zustimmungserklärungen eingegangen. Die Frist endet am 31. Juli 2026.

Das Pilotprojekt trägt den Namen „Amsel“, eine Abkürzung für Amtsveranlagung. Es richtet sich an ausgewählte Steuerpflichtige, deren steuerlich relevante Daten dem Finanzamt bereits elektronisch vorliegen und deren Einkommensverhältnisse vergleichsweise übersichtlich sind.

Mehr als 14.000 Steuerbescheide bereits erstellt

Nach Angaben des Thüringer Finanzministeriums hatten die elf Finanzämter des Freistaates bis zum 17. Juli insgesamt 15.620 Zustimmungserklärungen erfasst. Auf dieser Grundlage waren bereits 14.482 endgültige Steuerbescheide erstellt worden. Weitere Bescheide werden nach Ministeriumsangaben arbeitstäglich versandt.

Die Zustimmungsquote lag damit bei etwas mehr als 33 Prozent. Sie bezieht sich auf die mehr als 50.000 versandten Vorschläge. Die Quote kann bis zum Ablauf der Frist noch steigen.

Die ersten Schreiben wurden nach einem Probelauf mit 90 Fällen ab dem 20. April 2026 im Zuständigkeitsbereich der Finanzämter Erfurt und Ilmenau versandt. Danach wurden schrittweise alle elf Thüringer Finanzämter einbezogen. Die letzten Festsetzungsvorschläge gingen nach Angaben des Ministeriums am 11. Juni zur Post.

So funktioniert das Verfahren

Der Festsetzungsvorschlag beruht auf Daten, die der Steuerverwaltung bereits elektronisch übermittelt wurden. Dazu gehören je nach Einzelfall unter anderem:

  • Lohn- und Gehaltsdaten,
  • Renten- und Pensionszahlungen,
  • Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung,
  • elektronisch gemeldete Lohnersatzleistungen,
  • steuerlich hinterlegte Angaben zum Grad einer Behinderung.

Die Empfänger müssen die Angaben prüfen. Sind sie vollständig und richtig, können sie die beigefügte Zustimmungserklärung unterschreiben und an das zuständige Finanzamt zurücksenden. Bei einer gemeinsamen Veranlagung müssen beide Ehepartner unterschreiben. Der endgültige Einkommensteuerbescheid soll anschließend innerhalb weniger Tage erstellt werden.

Wer zusätzliche Einnahmen, Ausgaben oder steuerlich relevante Sachverhalte angeben möchte, sollte dem Vorschlag nicht ungeprüft zustimmen. In diesem Fall bleibt es bei der regulären Steuererklärung.

Wer einen Vorschlag erhalten konnte

Das Angebot richtet sich nicht an sämtliche Steuerpflichtige in Thüringen. Für das Pilotprojekt wurden Fälle ausgewählt, die sich anhand der vorhandenen elektronischen Daten möglichst vollständig bearbeiten lassen.

Nach den Vorgaben des Finanzministeriums kommen insbesondere Menschen infrage, die ausschließlich Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, Renten oder Pensionen beziehen. Sie dürfen nicht steuerlich beraten oder vertreten sein und müssen grundsätzlich zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sein.

Auch bestimmte elektronisch gemeldete Einkommensersatzleistungen konnten berücksichtigt werden. Kapitalerträge, für die bereits Kapitalertragsteuer abgeführt worden war, schlossen eine Teilnahme nicht zwingend aus. Keine Vorschläge erhielten Steuerpflichtige, die ihre Erklärung für 2025 bereits eingereicht hatten oder von einem Steuerberater beziehungsweise Lohnsteuerhilfeverein vertreten wurden.

Selbstständige, Gewerbetreibende, Vermieter oder Personen mit umfangreichen weiteren Einkünften gehören damit in der Regel nicht zur einfachen Zielgruppe des Projekts. Bei solchen Fällen fehlen dem Finanzamt häufig Angaben, die erst durch die Steuererklärung des Betroffenen vollständig bekannt werden.

Zustimmung ist keine Pflicht

Der Festsetzungsvorschlag ist ein freiwilliges Angebot. Die Empfänger sind nicht verpflichtet, ihn anzunehmen.

Wer mit den Angaben nicht einverstanden ist oder zusätzliche Ausgaben geltend machen möchte, kann weiterhin eine vollständige Steuererklärung einreichen. Dazu können beispielsweise Werbungskosten, Handwerkerleistungen, außergewöhnliche Belastungen oder Spenden gehören, soweit diese dem Finanzamt nicht bereits elektronisch bekannt sind.

Entscheidend ist daher eine sorgfältige Prüfung. Ein vorausgefüllter Vorschlag kann nur jene Sachverhalte berücksichtigen, die der Verwaltung vorliegen. Er ersetzt nicht automatisch alle individuellen Angaben, die zu einer niedrigeren Steuerlast oder einer höheren Erstattung führen könnten.

Warum der 31. Juli entscheidend ist

Die Zustimmungserklärung muss spätestens am 31. Juli 2026 beim jeweils zuständigen Finanzamt vorliegen. Wer den Vorschlag nicht annimmt und zur Abgabe verpflichtet ist, muss grundsätzlich bis zu diesem Datum eine eigene Einkommensteuererklärung für 2025 einreichen.

Für Steuerpflichtige, die professionell beraten werden, gilt eine längere Frist. Da der reguläre Stichtag 28. Februar 2027 auf einen Sonntag fällt, endet die Beratungsfrist nach den Angaben des Thüringer Finanzministeriums am 1. März 2027.

Die Amtsveranlagung und die allgemeine Abgabefrist treffen damit am selben Tag zusammen. Empfänger eines Amsel-Schreibens müssen sich bis Ende Juli entscheiden, ob sie dem Vorschlag zustimmen oder ihre steuerlichen Angaben selbst einreichen.

Das Pilotprojekt startete in fünf Bundesländern

Thüringen führt die Amtsveranlagung nicht allein ein. Das gemeinsame Pilotprojekt wurde im April 2026 auch in Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein gestartet. Die Finanzverwaltungen wollen untersuchen, wie viele Steuerfälle sich mit bereits vorhandenen Daten weitgehend ohne eine klassische Erklärung bearbeiten lassen.

Hessen hatte das Verfahren bereits 2025 an einem Finanzamt erprobt und unterstützte Thüringen bei der technischen Umsetzung. Der Freistaat entschied sich anschließend für eine flächendeckende Pilotphase in allen elf Finanzämtern, allerdings nur für einen begrenzten Kreis geeigneter Fälle.

Ursprünglich rechnete die Thüringer Finanzverwaltung mit etwa 42.000 Vorschlägen. Tatsächlich konnten mehr als 50.000 Schreiben versandt werden. Das deutet darauf hin, dass mehr Steuerfälle für eine vereinfachte Bearbeitung geeignet waren als zunächst erwartet.

Keine reine Digitalleistung

Eine Besonderheit des Thüringer Modells ist der Versand per Post. Dadurch können auch Menschen teilnehmen, die ELSTER oder andere digitale Steuerprogramme bislang nicht nutzen.

Das betrifft insbesondere ältere Bürger, Rentner und Personen, die ihre Steuerangelegenheiten bislang auf Papier erledigen. Der Vorschlag wird schriftlich zugestellt, ebenso kann die Zustimmung in Papierform zurückgesendet werden. Das Verfahren ist deshalb nicht ausschließlich von einem digitalen Zugang oder einem Benutzerkonto abhängig.

Parallel baut Thüringen seine digitalen Angebote weiter aus. Seit dem 1. Juli 2026 steht bundesweit eine vereinfachte Steuererklärung über die App „MeinELSTER+“ zur Verfügung. Dieses Angebot ist von der Amtsveranlagung zu unterscheiden: Bei der App gibt der Steuerpflichtige selbst eine vereinfachte Erklärung ab, während beim Amsel-Projekt das Finanzamt von sich aus einen Festsetzungsvorschlag erstellt.

Was das Projekt für Bürger und Verwaltung bedeutet

Für geeignete Steuerfälle kann die Amtsveranlagung den Aufwand deutlich verringern. Bürger müssen keine bereits bekannten Lohn-, Renten- und Versicherungsdaten erneut in Formulare oder Programme übertragen.

Auch die Finanzämter könnten langfristig profitieren. Standardisierte Fälle lassen sich stärker automatisieren, während Beschäftigte mehr Zeit für komplizierte Steuerverfahren, Einsprüche, Prüfungen und Beratungsanliegen hätten.

Ob die Verwaltung tatsächlich dauerhaft entlastet wird, hängt allerdings nicht allein von der Zahl verschickter Vorschläge ab. Entscheidend ist auch, wie viele Empfänger zustimmen, wie häufig Angaben korrigiert werden müssen und ob nachträgliche Rückfragen oder Einsprüche entstehen.

Die derzeitige Zustimmungsquote von mehr als einem Drittel liefert einen ersten Hinweis. Für eine abschließende Bewertung müssen jedoch die vollständigen Zahlen nach dem 31. Juli und die Erfahrungen aus der Bearbeitung ausgewertet werden.

Bedeutung für ein Flächenland wie Thüringen

Thüringen verfügt neben den größeren Städten Erfurt, Jena und Gera über zahlreiche ländliche Regionen mit längeren Wegen zu Behörden und Beratungsstellen. Ein verlässliches schriftliches oder digitales Verfahren kann Bürgern gerade dort Behördengänge und zusätzlichen Aufwand ersparen.

Zugleich darf eine vereinfachte Verwaltung nicht dazu führen, dass individuelle Steuervorteile übersehen werden. Der Festsetzungsvorschlag ist vor allem für einfache und gut dokumentierte Fälle geeignet. Wer höhere Werbungskosten, besondere Belastungen, Vermietungseinkünfte oder andere zusätzliche Sachverhalte hat, muss diese weiterhin selbst erklären.

Der Nutzen liegt deshalb nicht in einer vollständigen Abschaffung der Steuererklärung, sondern in einer gezielten Vereinfachung standardisierbarer Fälle.

Positionen und offene Fragen

Das Thüringer Finanzministerium betrachtet die Amtsveranlagung als Beitrag zu einer moderneren und bürgernäheren Verwaltung. Die bisherige Zahl geeigneter Fälle lag über den ursprünglichen Erwartungen.

Noch offen ist, wie viele der mehr als 50.000 Empfänger das Angebot bis zum Fristende tatsächlich nutzen werden. Ebenso muss geprüft werden, ob die anhand vorhandener Daten erstellten Vorschläge zu korrekten und für die Steuerpflichtigen nachvollziehbaren Ergebnissen führen.

Eine weitere Frage betrifft die künftige Zielgruppe. Das derzeitige Verfahren konzentriert sich auf relativ einfache Einkommensverhältnisse. Eine Ausweitung auf kompliziertere Fälle würde zusätzliche Daten, technische Prüfungen und rechtliche Absicherungen erfordern.

Auch das Verhältnis zu bestehenden Angeboten wie ELSTER und der Steuererklärung per App muss geklärt werden. Die Amtsveranlagung soll ELSTER nach Angaben des Ministeriums nicht ersetzen, sondern das bestehende System ergänzen.

Wie es weitergeht

Bis zum 31. Juli können die angeschriebenen Steuerpflichtigen ihre Zustimmung einreichen. Danach werden die Finanzämter die noch ausstehenden Fälle bearbeiten und die endgültige Teilnahmequote ermitteln.

Wer nicht zustimmt, muss bei bestehender Abgabepflicht eine eigene Steuererklärung einreichen. Die Finanzverwaltung wird anschließend auswerten, wie zuverlässig das Verfahren funktioniert hat und welche Erfahrungen Bürger und Finanzämter damit gemacht haben.

Die Ergebnisse aus Thüringen und den vier weiteren Pilotländern dürften darüber entscheiden, ob die Amtsveranlagung künftig fortgesetzt, auf weitere Fallgruppen ausgeweitet oder bundesweit stärker vereinheitlicht wird.

Thüringens Finanzämter haben mit mehr als 50.000 Festsetzungsvorschlägen deutlich mehr Bürger erreicht als ursprünglich geplant. Bis Mitte Juli hatte etwa ein Drittel der Empfänger zugestimmt, mehr als 14.000 endgültige Steuerbescheide waren bereits erstellt.

Für Menschen mit übersichtlichen Einkommensverhältnissen kann das Verfahren die Steuererklärung erheblich vereinfachen. Es bleibt jedoch ein freiwilliges Angebot, das sorgfältig geprüft werden sollte. Zusätzliche Ausgaben und individuelle Besonderheiten werden nur berücksichtigt, wenn sie dem Finanzamt bekannt sind oder in einer eigenen Steuererklärung angegeben werden.