Das Land Brandenburg muss grundsätzlich Schadenersatz wegen der Schließung der früheren Haasenburg-Jugendheime leisten. Das Landgericht Potsdam sieht im Entzug der Betriebserlaubnis im Dezember 2013 eine rechtswidrige und schuldhafte Amtspflichtverletzung. Über die genaue Höhe möglicher Zahlungen wurde noch nicht entschieden. Gegen das Grundurteil kann Berufung eingelegt werden.
Die Haasenburg GmbH hatte drei Einrichtungen für Kinder und Jugendliche im Unterspreewald, in Müncheberg und am Schwielochsee betrieben. Das damalige Landesjugendamt entzog dem Unternehmen die Betriebserlaubnis, nachdem die Einrichtungen über Jahre wegen ihrer Erziehungsmethoden, Misshandlungsvorwürfen und möglicher Gefährdungen des Kindeswohls in der Kritik gestanden hatten.
Das aktuelle Zivilurteil klärt nicht die gesamte Geschichte der Einrichtungen neu. Es betrifft vor allem die Frage, ob das Land für die rechtswidrige Schließungsentscheidung finanziell einstehen muss.
Landgericht bestätigt Anspruch dem Grunde nach
Das Landgericht Potsdam verkündete seine Entscheidung am 17. Juli 2026. Nach Angaben des Gerichts und des Brandenburger Jugendministeriums wurde der Haasenburg GmbH ein Schadenersatzanspruch dem Grunde nach zugesprochen.
Das bedeutet: Das Gericht hat festgestellt, dass grundsätzlich eine Haftung des Landes besteht. Die konkrete Höhe des Schadens soll erst in einem weiteren Abschnitt des Verfahrens bestimmt werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Ministerium prüft, ob und in welchem Umfang es Berufung einlegen wird.
Die Haasenburg GmbH hatte eine Forderung von rund 26,3 Millionen Euro geltend gemacht. Dieser Betrag wurde vom Gericht nicht unmittelbar zugesprochen. Die entsprechende bezifferte Klage wurde nach den veröffentlichten Informationen als derzeit unbegründet behandelt.
Zugleich verurteilte das Gericht das Land grundsätzlich zum Ersatz entgangener Gewinne für die Jahre 2013 bis 2024 sowie gegenwärtiger und zukünftiger Schäden, die auf der Schließung beruhen. Auch bestimmte Rechtsverfolgungskosten können dazugehören. Die endgültige Summe muss noch anhand konkreter Nachweise berechnet werden.
Die wichtigsten Fakten
Das Verfahren wird beim Landgericht Potsdam unter dem Aktenzeichen 4 O 330/16 geführt.
Die wesentlichen Punkte des Grundurteils:
- Die Schließung der drei Einrichtungen war rechtswidrig.
- Das Gericht sieht eine schuldhafte Amtspflichtverletzung des Landes.
- Ein Schadenersatzanspruch besteht grundsätzlich.
- Die geforderten 26,3 Millionen Euro wurden nicht in voller Höhe zugesprochen.
- Die konkrete Entschädigungssumme bleibt offen.
- Das Land kann gegen die Entscheidung Berufung einlegen.
- Das zuständige Ministerium prüft das weitere Vorgehen.
Für den Landeshaushalt ergibt sich damit noch keine abschließend bezifferbare Belastung. Klar ist lediglich, dass ein finanzielles Risiko besteht, das über die bislang feststehende Kostenentscheidung hinausgehen kann.
Der Hintergrund der Heimschließungen
Die Haasenburg GmbH betrieb Einrichtungen der stationären Kinder- und Jugendhilfe an mehreren Standorten in Brandenburg. Untergebracht waren dort auch Minderjährige aus anderen Bundesländern.
Die Heime gerieten wegen strenger Erziehungsmethoden und Berichten über körperlichen Zwang, Isolation und weitere belastende Maßnahmen in die öffentliche Kritik. Das damalige Brandenburger Jugendministerium verwies später auf eine Reihe schwerwiegender Vorkommnisse und Kontrollen. Im Dezember 2013 entzog die Einrichtungsaufsicht dem Betreiber die Betriebserlaubnis.
Nach Darstellung des Ministeriums ging die Behörde damals davon aus, dass das Wohl der untergebrachten Kinder und Jugendlichen nicht mehr ausreichend gewährleistet sei. Das Unternehmen widersprach dieser Einschätzung und ging gerichtlich gegen die Entscheidung vor.
Die juristische Aufarbeitung dauerte mehr als ein Jahrzehnt.
Das Verwaltungsgericht Cottbus entschied im November 2023, dass der Entzug der Betriebserlaubnis rechtswidrig gewesen sei. Nach der gerichtlichen Begründung ließ sich nicht ausreichend feststellen, dass das Kindeswohl in den Einrichtungen im rechtlich erforderlichen Sinne gefährdet war. Ebenso sei nicht belegt gewesen, dass der Betreiber nicht bereit oder nicht in der Lage gewesen wäre, mögliche Gefährdungen abzuwenden.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg lehnte im Juli 2024 den Antrag des Landes auf Zulassung der Berufung ab. Damit wurde die verwaltungsgerichtliche Feststellung zur Rechtswidrigkeit der Schließung rechtskräftig.
Warum das aktuelle Urteil darüber hinausgeht
Die früheren Entscheidungen behandelten vor allem die Rechtmäßigkeit des Entzugs der Betriebserlaubnis. Das Landgericht Potsdam musste nun zusätzlich beurteilen, ob aus dem rechtswidrigen Behördenhandeln ein zivilrechtlicher Anspruch auf Schadenersatz entsteht.
Eine rechtswidrige Verwaltungsentscheidung führt nicht automatisch in jedem Fall zu einer Zahlungspflicht. Dafür muss unter anderem festgestellt werden, dass eine Amtspflicht verletzt wurde, dass diese Pflichtverletzung schuldhaft war und dass dem Betroffenen daraus ein nachweisbarer Schaden entstanden ist.
Das Landgericht bejahte nach den bisher veröffentlichten Angaben die grundsätzliche Haftung. Damit hat die Haasenburg GmbH eine wichtige Hürde genommen. Der Betreiber muss jedoch noch nachweisen, welche Gewinne ohne die Schließung tatsächlich erzielt worden wären und welche weiteren Schäden unmittelbar auf die staatliche Entscheidung zurückzuführen sind.
Was das Urteil für Brandenburg bedeutet
Für das Land Brandenburg besitzt der Fall finanzielle und politische Bedeutung. Sollte das Grundurteil Bestand haben, können Zahlungen für einen langen Zeitraum seit Ende 2013 erforderlich werden.
Die Höhe hängt von zahlreichen wirtschaftlichen Fragen ab. Dazu gehören die damalige Auslastung der Einrichtungen, die Zahl der verfügbaren Plätze, die vereinbarten Tagessätze, laufende Kosten und die realistische Dauer eines möglichen Weiterbetriebs. Auch muss geklärt werden, ob und in welchem Umfang das Unternehmen den Schaden hätte begrenzen können.
Eine direkte Gleichsetzung des Schadenersatzanspruchs mit der zunächst geforderten Summe von 26,3 Millionen Euro wäre deshalb nicht sachgerecht. Diese Forderung steht im Raum, wurde aber durch das Grundurteil nicht bestätigt.
Das Brandenburger Ministerium für Bildung, Jugend und Sport erklärte am Tag der Entscheidung, das Urteil zunächst sorgfältig auswerten zu wollen. Es wies darauf hin, dass das Gericht nur den Anspruch dem Grunde nach bestätigt und über die Höhe noch nicht entschieden habe.
Verantwortung staatlicher Aufsicht
Der Fall zeigt den schwierigen Aufgabenbereich der staatlichen Kinder- und Jugendhilfeaufsicht. Behörden müssen handeln, wenn konkrete Gefahren für Minderjährige bestehen. Gleichzeitig müssen Eingriffe wie der Entzug einer Betriebserlaubnis rechtlich belastbar begründet, verhältnismäßig und ausreichend dokumentiert sein.
Eine sofortige Schließung hat weitreichende Folgen. Betroffene Kinder und Jugendliche müssen kurzfristig an andere Orte verlegt werden. Beschäftigte verlieren möglicherweise ihre Arbeitsplätze. Der Betreiber verliert seine wirtschaftliche Grundlage. Deshalb gelten für eine solche Entscheidung hohe rechtliche Anforderungen.
Das Urteil bedeutet nicht, dass sämtliche damaligen Vorwürfe gegen einzelne Beschäftigte oder Erziehungsmethoden widerlegt wären. Es stellt vielmehr fest, dass die Voraussetzungen für den konkreten behördlichen Entzug der Betriebserlaubnis nicht ausreichend nachgewiesen waren.
Diese Trennung ist für die weitere Berichterstattung entscheidend: Die Kritik an den Einrichtungen und die Rechtswidrigkeit der staatlichen Schließungsentscheidung sind zwei unterschiedliche Ebenen.
Die ostdeutsche Besonderheit
Private und freie Träger übernehmen in vielen ostdeutschen Flächenländern wichtige Aufgaben der Jugendhilfe. Gerade in ländlichen Regionen sind spezialisierte Einrichtungen häufig überregional tätig und nehmen Kinder aus mehreren Bundesländern auf.
Kommunen und Länder sind dabei auf leistungsfähige Träger angewiesen, tragen aber zugleich eine besondere Aufsichtsverantwortung. Wird eine Einrichtung geschlossen, fehlen nicht nur Betreuungsplätze. Es können auch Arbeitsplätze, kommunale Einnahmen und spezialisierte Strukturen in dünner besiedelten Regionen verloren gehen.
Der Haasenburg-Fall betrifft daher nicht nur eine einzelne Firma. Er berührt die Frage, wie Behörden in konfliktreichen Fällen schnell handeln können, ohne rechtsstaatliche Prüfungsmaßstäbe zu unterschreiten.
Für Brandenburg kommt hinzu, dass sich die Folgen einer Entscheidung von 2013 möglicherweise erst mehr als zwölf Jahre später im Landeshaushalt niederschlagen. Lange Gerichtsverfahren erschweren sowohl den Betroffenen als auch der öffentlichen Hand eine verlässliche Planung.
Positionen und offene Fragen
Die Haasenburg GmbH sieht sich durch die Gerichtsentscheidungen in ihrer Auffassung bestätigt, dass die Betriebserlaubnis zu Unrecht entzogen wurde. Im Schadenersatzverfahren verlangt sie einen Ausgleich für entgangene wirtschaftliche Möglichkeiten und weitere Folgen der Schließung.
Das Land Brandenburg verweist darauf, dass über die konkrete Höhe noch nicht entschieden wurde und Teile der geltend gemachten Forderungen bislang nicht erfolgreich waren. Das Ministerium hat eine mögliche Berufung ausdrücklich offengelassen.
Offen sind insbesondere folgende Punkte:
Wie hoch waren die tatsächlich zu erwartenden Gewinne der drei Einrichtungen? Wie lange hätten die Standorte ohne die Schließung weiterbetrieben werden können? Welche Kosten wären in diesem Zeitraum entstanden? Welche späteren Entwicklungen wären unabhängig vom staatlichen Eingriff eingetreten? Und welche Schäden lassen sich der Entscheidung des Landes unmittelbar zurechnen?
Diese Fragen dürften durch betriebswirtschaftliche Unterlagen, Sachverständigengutachten und weitere gerichtliche Prüfungen geklärt werden.
Auch die politische Aufarbeitung ist nicht beendet. Zu untersuchen bleibt, welche internen Entscheidungswege damals gewählt wurden, wie die rechtliche Prüfung erfolgte und welche Konsequenzen die Landesverwaltung aus den Urteilen zieht.
Wie es weitergeht
Zunächst muss das Land entscheiden, ob es Berufung gegen das Grundurteil einlegt. In diesem Fall würde sich voraussichtlich das Brandenburgische Oberlandesgericht mit der Entscheidung befassen.
Wird das Urteil rechtskräftig oder in der nächsten Instanz bestätigt, folgt die genaue Berechnung des Schadens. Das Landgericht müsste dann in einem Schlussurteil festlegen, welche Forderungen ausreichend belegt sind und welche Summe Brandenburg tatsächlich zahlen muss.
Bis dahin bleibt jede konkrete Gesamtzahl vorläufig. Die öffentlich genannte Forderung von 26,3 Millionen Euro beschreibt den Anspruch des Unternehmens, nicht die bereits feststehende Zahlungspflicht.
Der Rechtsstreit kann sich deshalb weiter hinziehen. Nach mehr als zwölf Jahren seit der Schließung ist eine schnelle abschließende Entscheidung nicht gesichert.
Das Landgericht Potsdam hat die grundsätzliche Haftung Brandenburgs für die rechtswidrige Schließung der Haasenburg-Heime bestätigt. Damit steht fest, dass die Entscheidung des Landes nicht nur verwaltungsrechtlich fehlerhaft war, sondern nach Auffassung des Gerichts auch Schadenersatzansprüche auslösen kann.
Über die finanzielle Größenordnung ist jedoch noch nicht entschieden. Die geforderten 26,3 Millionen Euro wurden nicht einfach zugesprochen. Zunächst müssen entgangene Gewinne und weitere Schäden nachvollziehbar nachgewiesen und gerichtlich beziffert werden.
Der Fall zeigt, welche langfristigen Folgen eine nicht ausreichend rechtssicher vorbereitete Behördenentscheidung haben kann. Zugleich bleibt die damalige Kritik an den Zuständen in den Einrichtungen von der juristischen Bewertung des Betriebserlaubnisentzugs zu unterscheiden.