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Landesjugendamt

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Grundurteil des Landgerichts Potsdam

Brandenburg muss für rechtswidrige Haasenburg-Schließung haften

Die Schließung der umstrittenen Haasenburg-Jugendheime im Jahr 2013 war rechtswidrig und nach Ansicht des Landgerichts Potsdam auch schuldhaft. Brandenburg muss grundsätzlich Schadenersatz leisten. Wie hoch die Belastung für das Land ausfällt, ist noch offen.

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