Grundurteil des Landgerichts Potsdam
Brandenburg muss für rechtswidrige Haasenburg-Schließung haften
Die Schließung der umstrittenen Haasenburg-Jugendheime im Jahr 2013 war rechtswidrig und nach Ansicht des Landgerichts Potsdam auch schuldhaft. Brandenburg muss grundsätzlich Schadenersatz leisten. Wie hoch die Belastung für das Land ausfällt, ist noch offen.