Das Land Brandenburg muss der früheren Betreiberin der Haasenburg-Heime Schadenersatz zahlen. Das Landgericht Potsdam stellte in einem Grundurteil fest, dass der Entzug der Betriebserlaubnis im Jahr 2013 eine rechtswidrige und schuldhafte Amtspflichtverletzung des Landes gewesen sei.

Die Haasenburg GmbH hatte drei Kinder- und Jugendheime in Unterspreewald, Müncheberg und am Schwielochsee betrieben. Nach schweren Vorwürfen gegen die Einrichtungen entzog das damalige Jugendministerium im Dezember 2013 die Betriebserlaubnis. Das Unternehmen musste seinen Betrieb einstellen.

Genaue Schadenshöhe bleibt offen

Das Gericht entschied zunächst nur über den grundsätzlichen Anspruch. Wie viel Geld Brandenburg tatsächlich zahlen muss, soll erst in einem späteren Verfahren festgelegt werden.

Die ursprüngliche Schadenersatzforderung der Betreiberin in Höhe von rund 26,3 Millionen Euro wurde in dieser Form zurückgewiesen. Zugleich verurteilte das Gericht das Land aber dazu, entgangene Gewinne für die Jahre 2013 bis 2024 sowie weitere gegenwärtige und möglicherweise zukünftige Schäden zu ersetzen. Hinzu kommen Rechtsanwalts- und Gerichtskosten.

Damit ist derzeit weder klar, wie hoch die Belastung für den Landeshaushalt ausfallen wird, noch wann eine endgültige Summe feststeht. Ein mehrstelliger Millionenbetrag erscheint angesichts der geltend gemachten Schäden möglich, ist durch das aktuelle Grundurteil aber noch nicht beziffert.

Verwaltungsgerichte hatten Schließung bereits beanstandet

Der jetzigen Entscheidung ging ein langjähriger Verwaltungsrechtsstreit voraus. Das Verwaltungsgericht Cottbus hatte bereits 2023 festgestellt, dass der Entzug der Betriebserlaubnis rechtswidrig gewesen sei.

Nach Auffassung des Gerichts habe sich nicht ausreichend feststellen lassen, dass das Wohl der untergebrachten Kinder und Jugendlichen konkret gefährdet gewesen sei. Ebenso sei nicht nachgewiesen worden, dass die Betreiberin nicht bereit oder nicht in der Lage gewesen wäre, mögliche Gefährdungen abzustellen.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg lehnte 2024 den Antrag des Landes auf Zulassung der Berufung ab. Damit wurde die verwaltungsgerichtliche Entscheidung rechtskräftig.

Heime standen massiv in der Kritik

Die juristische Bewertung der Schließung ändert nichts daran, dass die Haasenburg-Heime über Jahre heftig umstritten waren. Ehemalige Bewohner berichteten von Fixierungen, Isolation, Demütigungen und körperlicher Gewalt. Behörden, Gewerkschaften und Fachverbände übten scharfe Kritik an den Methoden der Einrichtungen.

Das Brandenburger Jugendministerium begründete die Schließung damals mit gravierenden Vorkommnissen und einer aus seiner Sicht nicht mehr gewährleisteten Sicherheit der Jugendlichen. Auch zwei Todesfälle wurden im Zusammenhang mit der Vorgeschichte der Einrichtungen genannt.

Der aktuelle Rechtsstreit beantwortet deshalb nicht die Frage, ob sämtliche Zustände in den Heimen pädagogisch oder moralisch vertretbar waren. Er betrifft vor allem die Frage, ob das Land beim Entzug der Betriebserlaubnis rechtmäßig und ausreichend belegt gehandelt hat.

Politische Verantwortung rückt erneut in den Mittelpunkt

Das Urteil ist für Brandenburg nicht nur finanziell, sondern auch politisch brisant. Der Staat hatte 2013 mit dem Schutz von Kindern und Jugendlichen argumentiert. Nun stellt ein Gericht fest, dass die konkrete behördliche Entscheidung rechtswidrig und schuldhaft gewesen sei.

Damit stellt sich erneut die Frage, ob die damalige Landesregierung unter öffentlichem und politischem Druck zu schnell gehandelt hat. Ebenso muss geklärt werden, weshalb die rechtliche Grundlage für einen derart schwerwiegenden Eingriff offenbar nicht ausreichend abgesichert war.

Gerade bei Einrichtungen, in denen es um den Schutz Minderjähriger geht, muss der Staat konsequent eingreifen können. Er muss seine Entscheidungen aber so dokumentieren und begründen, dass sie auch einer späteren gerichtlichen Prüfung standhalten.

Steuerzahler könnten für Behördenfehler aufkommen

Sollte Brandenburg am Ende einen hohen Millionenbetrag zahlen müssen, tragen die finanziellen Folgen nicht die damaligen Entscheidungsträger persönlich, sondern der Landeshaushalt und damit letztlich die Steuerzahler.

Das Urteil zeigt damit ein grundsätzliches Problem staatlichen Handelns: Auch eine politisch nachvollziehbare Entscheidung kann teuer werden, wenn Verfahren, Nachweise und rechtliche Voraussetzungen nicht eingehalten werden.

Das Land kann gegen die Entscheidung noch Berufung einlegen. Der Rechtsstreit dürfte deshalb trotz des Grundurteils noch nicht abgeschlossen sein.

Redaktionelle Einordnung

Die damaligen Vorwürfe gegen die Haasenburg-Heime waren schwerwiegend und verlangten eine entschlossene Reaktion. Doch gerade in einem solchen Fall darf politischer Handlungsdruck eine saubere rechtliche Prüfung nicht ersetzen.

Brandenburg steht nun vor einer unangenehmen Doppelbilanz: Die Einrichtungen wurden aus Gründen des Kindeswohls geschlossen, zugleich war der behördliche Weg dorthin rechtswidrig. Ob das Land am Ende einige Millionen oder deutlich mehr zahlen muss, wird erst das weitere Verfahren zeigen.