Die geplanten Einschnitte beim staatlichen Unterhaltsvorschuss könnten in Sachsen-Anhalt Tausende Familien treffen. Nach einer aktuellen Berechnung würden rund 4.500 Kinder und Jugendliche im Land ihren Anspruch verlieren, falls die Leistung künftig nur noch bis zum 16. statt wie bisher bis zum 18. Geburtstag gezahlt wird.

Bundesfamilienministerin Karin Prien will noch im Juli einen Gesetzentwurf vorlegen. Begründet werden die Pläne mit stark gestiegenen Ausgaben und den Sparvorgaben für den Bundeshaushalt. Bundesweit könnten nach Angaben des Familienministeriums etwa 80.000 Jugendliche betroffen sein.

Kinderschutzbund warnt vor einem falschen Signal

Der Geschäftsführer des Kinderschutzbundes Sachsen-Anhalt, Daniel Kemp, hält die geplante Kürzung für nicht tragbar. Sachsen-Anhalt habe bereits eine hohe Kinderarmut. Für Alleinerziehende vermittle der Plan das Signal, ihre Belastungen und die Bedürfnisse ihrer Kinder würden politisch nicht ausreichend berücksichtigt.

Gerade Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren verursachen häufig höhere laufende Kosten als jüngere Kinder. Ausgaben für Kleidung, Schule, Mobilität, digitale Ausstattung, Freizeit oder eine beginnende Ausbildung fallen weiterhin an, auch wenn der staatliche Vorschuss wegfiele.

Was der Unterhaltsvorschuss leistet

Unterhaltsvorschuss erhalten Kinder von Alleinerziehenden, wenn der andere Elternteil keinen, zu wenig oder nicht regelmäßig Unterhalt zahlt. Der Staat springt zunächst ein und versucht anschließend, das Geld vom zahlungspflichtigen Elternteil zurückzuholen.

Derzeit kann die Leistung grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag gezahlt werden. Für Jugendliche zwischen zwölf und 17 Jahren beträgt der Vorschuss aktuell bis zu 394 Euro im Monat.

In Sachsen-Anhalt beziehen nach Angaben des Landes rund 34.000 Kinder und Jugendliche Unterhaltsvorschuss. Eine andere aktuelle Landesdarstellung nennt rund 36.000 Empfänger. Die Abweichung dürfte auf unterschiedliche Erhebungsstände zurückgehen.

Familienministerin verweist auf stark gestiegene Kosten

Prien argumentiert, dass sich die staatlichen Ausgaben seit der Reform von 2017 vervierfacht hätten. Damals wurde die Altersgrenze von zwölf auf 18 Jahre angehoben und die frühere maximale Bezugsdauer von 72 Monaten aufgehoben.

Die Ministerin will zugleich säumige Unterhaltspflichtige stärker zur Verantwortung ziehen. Diskutiert werden unter anderem ein besserer Datenabgleich und zeitweise Fahrverbote für Elternteile, die sich ihrer Zahlungspflicht entziehen.

Kritiker halten dagegen, dass eine schlechte Rückholquote des Staates nicht zulasten der Kinder gehen dürfe. Der Unterhaltsvorschuss sei keine Unterstützung für den betreuenden Elternteil, sondern diene der finanziellen Absicherung des Kindes.

Besonders Alleinerziehende geraten unter Druck

Alleinerziehende tragen Miete, Energie, Lebensmittel, Kleidung und Schulbedarf häufig mit nur einem regulären Einkommen. Fällt der Kindesunterhalt des anderen Elternteils aus, soll der staatliche Vorschuss verhindern, dass diese Lücke vollständig beim betreuenden Elternteil hängen bleibt.

Ein Wegfall von bis zu 394 Euro im Monat könnte für betroffene Familien daher erhebliche Folgen haben. Ein Teil der Jugendlichen könnte zwar Anspruch auf andere Sozialleistungen haben. Das würde den Verlust jedoch nicht in jedem Fall vollständig ausgleichen und zusätzlichen bürokratischen Aufwand verursachen.

Nach Einschätzung von Fachverbänden könnten auch Frauen betroffen sein, die sich nach häuslicher Gewalt vom Partner getrennt haben. Gerade Bewohnerinnen von Frauenhäusern verfügten häufig nur über geringe finanzielle Reserven.

Auch innerhalb der Politik wächst der Widerstand

Die Kürzungspläne stoßen nicht nur bei Sozial- und Familienverbänden auf Kritik. Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig bezeichnete sie als sozial ungerecht. Statt bei Kindern zu sparen, müsse der Staat das Geld konsequenter von säumigen Elternteilen zurückfordern.

Auch über eine Einkommensgrenze für gut verdienende Alleinerziehende wird diskutiert. Kanzleramtschef Thorsten Frei brachte einen möglichen Ausschluss ab einem Bruttoeinkommen von etwa 4.500 bis 5.000 Euro monatlich ins Gespräch. Eine konkrete gesetzliche Regelung liegt dazu bislang nicht vor.

Sachsen-Anhalt wäre besonders empfindlich betroffen

Die geplante Reform trifft ein Land, in dem viele Familien bereits mit niedrigen Einkommen, steigenden Wohnkosten und eingeschränkten Betreuungsangeboten kämpfen. In ländlichen Regionen kommen zusätzliche Ausgaben für Schulwege und Mobilität hinzu.

Für die betroffenen rund 4.500 Jugendlichen wäre die Kürzung keine abstrakte Haushaltsentscheidung. Sie könnte unmittelbar darüber entscheiden, ob Geld für Klassenfahrten, Vereinsbeiträge, Kleidung oder den täglichen Weg zur Schule und Ausbildung vorhanden ist.

Die Bundesregierung muss deshalb erklären, wie sie verhindern will, dass Einsparungen im Bundeshaushalt am Ende zu höheren Sozialausgaben der Kommunen führen. Fällt der Unterhaltsvorschuss weg, verschwindet der finanzielle Bedarf der Kinder schließlich nicht.

Entscheidung ist noch nicht gefallen

Bislang handelt es sich um einen angekündigten Gesetzentwurf. Die Kürzung ist noch nicht beschlossen. Nach der Beratung im Bundeskabinett müssten Bundestag und gegebenenfalls Bundesrat dem Vorhaben zustimmen.

Ob die Altersgrenze tatsächlich auf 16 Jahre sinkt, ob Übergangsregelungen vorgesehen werden und wann die Änderung in Kraft treten könnte, ist daher noch offen.