Die Köthener Badewelt steht vor einer umfassenden energetischen Modernisierung. Sachsen-Anhalts Energieminister Armin Willingmann hat zwei Förderbescheide über insgesamt 1,8 Millionen Euro an Oberbürgermeisterin Christina Buchheim übergeben. Zusammen mit dem Eigenanteil der Betreiberin fließen gut 2,7 Millionen Euro in das Bad. Ziel ist eine drastische Verringerung des Energieverbrauchs.

Schwimmbäder gehören wegen der Beheizung von Wasser und Raumluft, leistungsstarker Lüftungsanlagen und Wasserpumpen zu den besonders energieintensiven öffentlichen Einrichtungen. Hinzu kommen zusätzliche Verbraucher wie Saunen oder beheizte Außenbecken.

Dach, Fenster und Fassade werden modernisiert

Die Förderung umfasst mehrere Bereiche der Köthener Badewelt.

Modernisiert werden die Dachaufbauten, die Fenster sowie die Alu-Glas-Fassade. Zugleich soll die Wärmedämmung des Gebäudes verbessert werden.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der technischen Energieversorgung.

Die Energiezentrale wird erneuert. Vorgesehen sind unter anderem eine Luftwärmepumpe und eine Pelletkesselanlage. Zusätzlich soll auf dem Gebäude eine Photovoltaikanlage installiert werden.

Energiebedarf soll um 62,6 Prozent sinken

Die erwarteten Einsparungen sind erheblich.

Nach Angaben des Energieministeriums soll die Badewelt durch die Maßnahmen künftig jährlich mehr als 250.000 Kilowattstunden Strom und Wärme einsparen.

Das entspricht rund 62,6 Prozent des derzeitigen Energiebedarfs.

Damit könnte die Sanierung neben dem Klimaschutz vor allem die laufenden Betriebskosten deutlich senken.

Insgesamt mehr als 2,7 Millionen Euro Investition

Die Palm Springs GmbH & Co. KG als Betreiberin der Badewelt investiert einschließlich des eigenen Finanzierungsanteils mehr als 2,7 Millionen Euro in das Projekt.

Davon stammen 1,8 Millionen Euro aus EU-Mitteln des Förderprogramms „Sachsen-Anhalt ÖFFIZIENZ“.

Energieminister Armin Willingmann bezeichnete die Modernisierung als wichtige Investition in die Zukunftsfähigkeit des Bades.

Weniger Energieverbrauch bedeute niedrigere Kosten und zugleich einen schonenderen Umgang mit Klima und Ressourcen. Die Förderung solle dazu beitragen, die Einrichtung für Einwohner und Touristen wirtschaftlich nachhaltiger aufzustellen.

Oberbürgermeisterin spricht von einem Meilenstein

Auch Köthens Oberbürgermeisterin Christina Buchheim misst der Förderung große Bedeutung bei.

Nach jahrelangen Bemühungen um Fördermittel könne nun die dringend notwendige energetische Modernisierung beginnen.

Buchheim verwies zugleich auf die gesellschaftliche Bedeutung des Schwimmbades. Die Badewelt sei nicht nur eine Freizeiteinrichtung, sondern unter anderem ein Ort, an dem Kinder schwimmen lernen und verschiedene Generationen zusammenkommen.

Förderprogramm verfügt über rund 51 Millionen Euro

Das Programm „Sachsen-Anhalt ÖFFIZIENZ“ wurde Ende 2024 gestartet.

Dafür stehen insgesamt rund 51 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung zur Verfügung. Unterstützt werden energetische Maßnahmen an öffentlichen Nichtwohngebäuden wie Kindertagesstätten, Schulen, kommunalen Sportstätten und Schwimmbädern.

Gefördert werden beispielsweise die Verbesserung von Gebäudehüllen, der Austausch ineffizienter Heizungs- und Lüftungsanlagen sowie die Kombination mit erneuerbaren Energien.

Voraussetzung für eine Förderung ist unter anderem eine Energieeinsparung von mindestens 20 Prozent.

99 Anträge bis Mitte Juli

Das Förderprogramm wird bereits von zahlreichen Kommunen und öffentlichen Einrichtungen genutzt.

Bis Mitte Juli 2026 waren nach Angaben des Ministeriums 99 Anträge eingegangen. Davon wurden bislang 26 bewilligt.

Der Gesamtumfang der bewilligten Zuschüsse lag zu diesem Zeitpunkt bei rund 14,3 Millionen Euro. Weitere Förderanträge können weiterhin bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt gestellt werden.

Die Köthener Badewelt gehört mit einem Zuschuss von 1,8 Millionen Euro damit zu den größeren bislang geförderten Einzelprojekten des Programms.

Quellen

Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt – Pressemitteilung Nr. 138/2026 vom 10. August 2026