Behördengänge, Informationen und digitale Verwaltungsleistungen sollen in Sachsen-Anhalt künftig leichter an einem zentralen Ort zu finden sein. Das Land hat dafür sein Internetportal technisch grundlegend neu aufgestellt und greift dabei auf eine bereits beim Bund eingesetzte Infrastruktur zurück.

Das neue Landesportal ist seit dem 10. August online. Es soll Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen einen modernisierten Einstieg in die digitalen Angebote Sachsen-Anhalts bieten. Umgesetzt wurde das Projekt durch das Ministerium für Infrastruktur und Digitales gemeinsam mit dem Bund und der Bundesdruckerei GmbH.

Informationen und Verwaltungsleistungen sollen leichter auffindbar sein

Mit der neuen Plattform verfolgt das Land vor allem das Ziel, Informationen und digitale Leistungen stärker miteinander zu verknüpfen.

Staatssekretär Bernd Schlömer, zugleich CIO der Landesregierung, bezeichnet das Portal als zentralen digitalen Zugangspunkt für Sachsen-Anhalt. Informationen und Verwaltungsleistungen sollen besser auffindbar, einfacher nutzbar und stärker miteinander verbunden werden.

Damit soll sich für Nutzer nicht nur die technische Oberfläche ändern. Entscheidend ist auch, dass verschiedene staatliche Angebote künftig an einer zentraleren Stelle erreichbar sind.

Sachsen-Anhalt nutzt Technologie des Bundes

Technisch setzt das Land nicht auf eine vollständig eigenständige Neuentwicklung.

Stattdessen wird die Technologie des Bundesportals genutzt und an die Anforderungen Sachsen-Anhalts angepasst. Markus Richter, Staatssekretär im Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung, sieht darin einen Baustein für eine gemeinsame technische Grundlage bei der Verwaltungsdigitalisierung.

Sachsen-Anhalt übernimmt damit vorhandene Strukturen und erweitert sie für eigene Zwecke.

Erstes Bundesland mit dieser Lösung

Nach Angaben des Landes ist Sachsen-Anhalt das erste Bundesland, das die Infrastruktur des Bundesverwaltungsportals für das eigene Landesportal mitnutzt.

Grundlage dafür ist eine Verwaltungsvereinbarung, die bereits 2025 mit dem Bund geschlossen wurde.

Für das Landesportal wurde die Technologie so erweitert, dass nicht nur Verwaltungsleistungen, sondern auch redaktionelle Inhalte des Landes eingebunden und gepflegt werden können.

Damit verbindet die Plattform zwei Aufgaben: die Bereitstellung digitaler Behördenleistungen und die klassische Information über staatliche Themen.

Bundesdruckerei setzt auf Wiederverwendung

Auch die Bundesdruckerei hebt den Ansatz hervor, bereits entwickelte Technologie mehrfach zu verwenden.

Frederik Blachetta, Geschäftsführer der Bundesdruckerei GmbH, verweist darauf, dass sich die Technologie des Bundesportals von Ländern übernehmen und an eigene Anforderungen anpassen lasse. Dadurch sollen Zeit und Kosten gespart werden.

Dieser Ansatz könnte auch für andere Bundesländer interessant werden, sofern sie vergleichbare technische Strukturen übernehmen wollen.

Portal soll weiter wachsen

Mit dem Start ist der Ausbau noch nicht abgeschlossen.

In den kommenden Monaten sollen weitere Inhalte, Fachportale und Onlinedienste des Landes schrittweise an das zentrale Portal angebunden werden.

Damit ist die aktuelle Freischaltung als Ausgangspunkt für einen längerfristigen Ausbau gedacht.

Je mehr Leistungen tatsächlich über eine gemeinsame Plattform erreichbar werden, desto stärker könnte sich der praktische Nutzen für Bürger und Unternehmen zeigen.

Digitalisierung soll für Nutzer einfacher werden

Für die Landesverwaltung ist das Projekt zugleich ein organisatorischer Schritt.

Statt digitale Angebote ausschließlich auf unterschiedlichen Fachseiten bereitzustellen, sollen diese stärker zusammengeführt werden. Dadurch kann der Zugang zu Verwaltungsleistungen vereinheitlicht werden.

Ob das Portal die Erwartungen erfüllt, wird sich insbesondere daran messen lassen, wie schnell weitere digitale Dienste eingebunden werden und wie einfach Nutzer die gesuchten Leistungen tatsächlich finden.

Quellen

Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt – Pressemitteilung Nr. 134/26 vom 10. August 2026