Eine Serie von Sachbeschädigungen beschäftigt die Polizei in Zwickau. Unbekannte haben in der Nacht zum Montag insgesamt 13 abgestellte Fahrzeuge zerkratzt und dabei einen geschätzten Schaden von rund 26.000 Euro verursacht.

Die betroffenen Autos standen in der Max-Pechstein-Straße und nach ergänzenden Regionalberichten auch in der angrenzenden Dr.-Marie-Elise-Kayser-Straße in der Zwickauer Nordvorstadt. Die Täter hinterließen tiefe Kratzer im Lack, insbesondere auf den Beifahrerseiten.

Täter liefen offenbar an den Fahrzeugen entlang

Nach ersten Erkenntnissen sollen die Unbekannten die Straßen entlanggegangen und die dort geparkten Autos offenbar wahllos beschädigt haben. Betroffen waren Fahrzeuge verschiedener Hersteller.

Der Tatzeitraum liegt nach Zeugenaussagen zwischen Sonntag, 12. Juli 2026, 18.30 Uhr, und Montag, 13. Juli, 0.45 Uhr. Hinweise auf ein gezieltes Vorgehen gegen bestimmte Fahrzeughalter wurden zunächst nicht bekannt.

Rund 2.000 Euro Schaden pro Fahrzeug

Rechnerisch entstand im Durchschnitt ein Schaden von etwa 2.000 Euro je Auto. Die tatsächlichen Reparaturkosten können jedoch je nach Tiefe und Länge der Kratzer deutlich unterschiedlich ausfallen.

Bei tiefen Lackschäden reicht eine einfache Politur häufig nicht aus. Betroffene Fahrzeugteile müssen möglicherweise vollständig abgeschliffen und neu lackiert werden. Für die Eigentümer bedeutet das neben den Reparaturkosten auch Werkstatttermine und einen möglichen Nutzungsausfall.

Polizei sucht Zeugen

Das Polizeirevier Zwickau hat Ermittlungen wegen Sachbeschädigung aufgenommen. Gesucht werden Personen, die im Tatzeitraum verdächtige Beobachtungen in der Max-Pechstein-Straße oder der Dr.-Marie-Elise-Kayser-Straße gemacht haben.

Hinweise nimmt das Polizeirevier Zwickau unter der Telefonnummer 0375 428 102 entgegen.

Vandalismus trifft vor allem die Fahrzeughalter

Die Tat wirkt auf den ersten Blick wie eine Serie bloßer Kratzer. Für die betroffenen Eigentümer können die Folgen jedoch erheblich sein. Nicht jede Kaskoversicherung übernimmt Schäden vollständig, zudem können Selbstbeteiligungen oder spätere Auswirkungen auf den Versicherungsvertrag hinzukommen.

Besonders belastend ist die offenbar wahllose Auswahl der Fahrzeuge. Die Halter hatten ihre Autos regulär am Straßenrand abgestellt und konnten die Beschädigungen kaum verhindern.

Schutz im öffentlichen Straßenraum bleibt schwierig

Sachbeschädigungen an geparkten Fahrzeugen lassen sich nur begrenzt verhindern. Beleuchtung, aufmerksame Anwohner und schnelle Hinweise an die Polizei können helfen, bieten aber keinen vollständigen Schutz.

Private Videoüberwachung darf zudem nicht ohne Weiteres öffentliche Gehwege und Straßen erfassen. Entscheidend für die Ermittlungen sind deshalb Zeugen, mögliche Aufnahmen aus rechtmäßig betriebenen Kameras und weitere Spuren an den Fahrzeugen.

Bis zur Ermittlung der Täter gilt die Unschuldsvermutung.