Sachsen-Anhalts Energieminister Armin Willingmann hält die überarbeiteten Pläne von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche zur Reform der Förderung erneuerbarer Energien weiterhin für unzureichend. Zwar soll die Unterstützung kleiner Solaranlagen nicht vollständig wegfallen. Willingmann befürchtet dennoch, dass private Haushalte und mittelständische Handwerksbetriebe durch die geplanten Änderungen abgeschreckt werden könnten.
Reiche hatte ihre Vorschläge für eine Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und für neue Regelungen beim Netzausbau überarbeitet. Nach den jüngsten Plänen sollen kleine Photovoltaikanlagen weiterhin gefördert werden. Auch Entschädigungen für die zeitweise Abschaltung von Windkraft- und Solaranlagen sollen grundsätzlich erhalten bleiben.
Willingmann erkennt darin einzelne Verbesserungen. Nach seiner Einschätzung reichen die Änderungen jedoch nicht aus, um verlässliche Bedingungen für den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien zu schaffen.
Bundeswirtschaftsministerium überarbeitet Reformpläne
Die Bundesregierung arbeitet an einer Neuordnung der Förderung erneuerbarer Energien. Dabei geht es unter anderem um die Frage, wie neue Solar- und Windkraftanlagen künftig finanziell unterstützt werden und wer die Kosten für notwendige Eingriffe in die Stromproduktion trägt.
Solche Eingriffe werden erforderlich, wenn die Stromnetze zeitweise nicht genügend Kapazität besitzen, um den gesamten erzeugten Strom aufzunehmen. Netzbetreiber können Anlagen dann abregeln. Betreiber erhalten bislang unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigung für den Strom, den sie deshalb nicht einspeisen können.
Nach den überarbeiteten Plänen von Bundeswirtschaftsministerin Reiche sollen diese Entschädigungen nicht vollständig gestrichen werden. Auch die Förderung kleiner Solaranlagen bleibt demnach grundsätzlich bestehen.
Sachsen-Anhalts Energieminister sieht darin allerdings nur begrenzte Zugeständnisse. Der Kern der Reform benachteilige weiterhin private Erzeuger, erklärte Willingmann am Mittwoch.
Kritik an möglichen Nachteilen für private Haushalte
Willingmann wirft dem Bundeswirtschaftsministerium vor, den Kauf kleiner Solaranlagen weniger attraktiv zu machen. Betroffen wären vor allem Eigentümer von Ein- und Mehrfamilienhäusern, die eine Photovoltaikanlage auf ihrem Dach installieren wollen.
Der Minister bezeichnete die geplante Ausrichtung als „Energiepolitik gegen die Kleinen“. Nach seiner Auffassung gefährdet sie die gesellschaftliche Akzeptanz der Energiewende, weil Bürger zwar in Solaranlagen investieren sollen, künftig aber mit weniger verlässlichen wirtschaftlichen Bedingungen rechnen müssten.
Dabei geht es nicht nur um große Renditen. Viele private Haushalte wollen mit einer Solaranlage einen Teil ihres Strombedarfs selbst decken und sich unabhängiger von schwankenden Energiepreisen machen. Überschüssiger Strom wird in das öffentliche Netz eingespeist.
Ändern sich die Vergütungen oder Förderbedingungen, verlängert sich möglicherweise der Zeitraum, in dem sich die Anschaffung finanziell rechnet. Das kann besonders Haushalte abschrecken, die keine hohen Rücklagen besitzen.
Willingmann warnt vor Folgen für das Handwerk
Der Energieminister sieht auch wirtschaftliche Risiken für das regionale Handwerk. Installation und Wartung von Solaranlagen werden überwiegend von Elektro-, Dachdecker- und Heizungsbaubetrieben übernommen.
Diese Unternehmen haben in den vergangenen Jahren Personal ausgebildet, technische Kompetenzen aufgebaut und in Fahrzeuge, Werkzeuge sowie Lagerkapazitäten investiert. Ein Rückgang der privaten Nachfrage könnte deshalb direkte Folgen für mittelständische Betriebe haben.
Willingmann verwies ausdrücklich auf die Handwerksunternehmen, die den Photovoltaikausbau auf den Dächern Sachsen-Anhalts vorantreiben. Werden Investitionen von Hausbesitzern zurückgestellt, sinkt auch die Zahl der Aufträge für diese Betriebe.
Gerade in ländlichen Regionen sind kleine und mittlere Unternehmen wichtige Arbeitgeber. Sie bilden Nachwuchs aus, zahlen Gewerbesteuer und vergeben Aufträge an weitere regionale Dienstleister.
Vorwurf einer Bevorzugung großer Energiekonzerne
Willingmann kritisierte außerdem, die Pläne könnten den Eindruck erwecken, dass große Energieunternehmen gegenüber privaten und mittelständischen Erzeugern bevorzugt würden.
Seine Kritik richtet sich vor allem gegen eine Förderstruktur, bei der größere zentrale Anlagen bessere wirtschaftliche Bedingungen erhalten könnten als dezentrale Anlagen auf Wohnhäusern und Betriebsgebäuden.
Das Bundeswirtschaftsministerium begründet Änderungen an der bisherigen Förderung unter anderem mit steigenden Systemkosten und der notwendigen stärkeren Anpassung der Stromerzeugung an den tatsächlichen Bedarf.
Je mehr Solarstrom bei sonnigem Wetter gleichzeitig erzeugt wird, desto stärker können Strompreise zeitweise sinken. Gleichzeitig müssen Netze ausgebaut, Speicher geschaffen und Verbrauch sowie Erzeugung besser aufeinander abgestimmt werden.
Der politische Streit dreht sich deshalb nicht darum, ob das Fördersystem verändert werden soll. Umstritten ist, wie die Kosten verteilt werden und welche Anreize für neue Investitionen erhalten bleiben.
Photovoltaik überholt Windkraft in Sachsen-Anhalt
Willingmann begründet seine Kritik mit der wachsenden Bedeutung der Solarenergie für Sachsen-Anhalt. Nach Angaben des Energieministeriums hat Photovoltaik 2026 erstmals die Windkraft bei der installierten Erzeugungsleistung im Land überholt.
Zwischen Arendsee im Altmarkkreis Salzwedel und Zeitz im Burgenlandkreis kann damit rechnerisch mehr Strom durch Photovoltaikanlagen erzeugt werden als durch Windkraftanlagen.
Etwas mehr als die Hälfte des Solarstrompotenzials entfällt nach Angaben des Ministeriums auf große Freiflächenanlagen. Gleichzeitig ist die Zahl kleiner Anlagen auf Gebäuden und Balkonen stark gestiegen.
Mehr als 99.000 Anlagen auf Hausdächern
In Sachsen-Anhalt sind nach Angaben des Energieministeriums inzwischen mehr als 99.000 Photovoltaikanlagen auf Hausdächern installiert. Hinzu kommen rund 40.000 Balkonkraftwerke.
Diese Zahlen zeigen, dass die Energiewende nicht mehr nur von großen Energieunternehmen und Projektentwicklern getragen wird. Zehntausende Haushalte, Vermieter, Unternehmen und Vereine erzeugen inzwischen selbst Strom.
Balkonkraftwerke ermöglichen auch Mietern und Wohnungseigentümern einen vergleichsweise einfachen Einstieg. Die kleinen Anlagen können an Balkonen, Fassaden oder auf Terrassen angebracht werden und speisen ihren Strom direkt in das Hausnetz ein.
Dachanlagen erfordern dagegen eine größere Investition. Neben den Solarmodulen entstehen Kosten für Wechselrichter, Montage, elektrische Arbeiten, Netzanschluss und gegebenenfalls einen Batteriespeicher.
Solaranlagen können mehr als 20.000 Euro kosten
Beim Kauf von Photovoltaikanlagen und Batteriespeichern fällt derzeit keine Mehrwertsteuer an. Trotzdem kann die Investition nach Angaben des Energieministeriums schnell mehr als 20.000 Euro betragen.
Die konkreten Kosten hängen von der Größe der Anlage, dem Zustand des Daches, der elektrischen Hausinstallation und der gewünschten Speicherkapazität ab.
Für viele Familien stellt eine solche Summe eine erhebliche finanzielle Belastung dar. Die Entscheidung für eine Anlage wird deshalb nicht nur von Strompreisen und Umweltüberlegungen bestimmt, sondern auch von Fördermöglichkeiten und der erwarteten Einspeisevergütung.
Willingmann warnt davor, diese wirtschaftlichen Anreize zu stark zu reduzieren. Ohne verlässliche Rahmenbedingungen könnten private Investitionen einbrechen, bevor alternative Förderinstrumente eingerichtet sind.
Minister schlägt Zuschuss beim Kauf vor
Willingmann lehnt eine Reform des bisherigen Systems nicht grundsätzlich ab. Er schlägt vor, die Förderung stärker von der eingespeisten Strommenge auf die Anschaffung der Anlage zu verlagern.
Der Bund könnte demnach den Kauf einer Photovoltaikanlage direkt bezuschussen. Private Haushalte würden dadurch bereits bei der Investition entlastet und wären weniger auf langjährige Vergütungen für eingespeisten Strom angewiesen.
Eine solche Regelung könnte nach Vorstellung des Ministers mit dem Einbau intelligenter Stromzähler verbunden werden. Diese sogenannten Smart Meter erfassen Erzeugung und Verbrauch zeitgenau und ermöglichen eine bessere Steuerung der Anlagen.
Netzbetreiber könnten dadurch besser erkennen, wann Strom eingespeist, gespeichert oder im Gebäude verbraucht wird. Langfristig könnten Solaranlagen, Batteriespeicher, Wärmepumpen und Elektroautos stärker auf die tatsächliche Belastung der Netze abgestimmt werden.
Förderung nach Einkommen staffeln
Willingmann bringt außerdem eine soziale Staffelung möglicher Kaufzuschüsse ins Gespräch. Haushalte mit geringeren Einkommen könnten demnach einen höheren Zuschuss erhalten als einkommensstarke Eigentümer.
Damit soll verhindert werden, dass vor allem wohlhabende Haushalte von der Solarförderung profitieren. Wer nur geringe Rücklagen besitzt, kann auch bei langfristig sinkenden Stromkosten Schwierigkeiten haben, die Anfangsinvestition zu finanzieren.
Eine einkommensabhängige Förderung würde allerdings neue Verwaltungsfragen aufwerfen. Bund und Förderstellen müssten Einkommen prüfen, Förderstufen festlegen und Missbrauch verhindern.
Ob ein solches Modell tatsächlich einfacher wäre als die bisherige Einspeisevergütung, hängt daher von der konkreten Ausgestaltung ab.
Netzdienlicher Ausbau als gemeinsames Ziel
Bund und Land stimmen darin überein, dass der Ausbau erneuerbarer Energien stärker mit Stromnetzen und Speichern verbunden werden muss.
Photovoltaikanlagen erzeugen besonders viel Strom um die Mittagszeit. Der Verbrauch ist jedoch nicht immer genau dann am höchsten. Werden große Mengen gleichzeitig eingespeist, können lokale Stromnetze an ihre Grenzen gelangen.
Intelligente Zähler, Batteriespeicher und variable Stromtarife können dazu beitragen, Erzeugung und Verbrauch besser abzustimmen. Haushalte könnten Strom dann verstärkt nutzen, wenn ihre eigene Anlage viel produziert oder wenn im Netz ein großes Angebot vorhanden ist.
Auch Wärmepumpen und Elektroautos könnten in ein solches System einbezogen werden. Voraussetzung sind jedoch technische Standards, ausreichend digitale Zähler und verständliche Tarife.
Was der Streit für Sachsen-Anhalt bedeutet
Für Sachsen-Anhalt hat die Reform sowohl energiepolitische als auch wirtschaftliche Bedeutung. Das Land verfügt über große Flächen für Wind- und Solarenergie und erzeugt bereits erhebliche Mengen erneuerbaren Stroms.
Gleichzeitig profitieren regionale Betriebe von Planung, Bau, Anschluss und Wartung der Anlagen. Der Ausbau schafft Aufträge für Handwerker, Ingenieurbüros, Tiefbauunternehmen und Hersteller technischer Komponenten.
Werden Förderbedingungen kurzfristig verändert, kann dies Investitionen verzögern. Unternehmen benötigen Planungssicherheit, um Personal und Material bereitzuhalten.
Private Anlagen stärken zudem die dezentrale Energieversorgung. Der erzeugte Strom wird teilweise direkt in Haushalten oder Betrieben verbraucht. Dadurch kann der Strombezug aus dem Netz sinken.
Die Anlagen allein lösen jedoch nicht alle Probleme. Für einen weiteren Ausbau werden leistungsfähige Verteilnetze, Speicher und eine bessere Steuerung benötigt.
Besondere Bedeutung für ländliche Räume
In ländlichen Regionen Sachsen-Anhalts gibt es viele Einfamilienhäuser, landwirtschaftliche Gebäude und Gewerbehallen mit grundsätzlich geeigneten Dachflächen.
Damit bestehen gute Voraussetzungen für weitere Solaranlagen. Gleichzeitig sind die Einkommen in manchen Regionen niedriger als in wirtschaftsstarken Ballungsräumen.
Eine Förderung, die hohe Anfangsinvestitionen nicht ausreichend berücksichtigt, könnte deshalb regional unterschiedlich wirken. Haushalte mit geeigneten Dächern wären technisch in der Lage, Solarstrom zu erzeugen, könnten sich die Anlage aber finanziell nicht leisten.
Für Kommunen können Solaranlagen auf Schulen, Verwaltungsgebäuden, Feuerwehren und Sporthallen ebenfalls interessant sein. Investitionen hängen dort jedoch von Haushaltslage, Förderprogrammen und verfügbaren Planungskapazitäten ab.
Positionen müssen klar getrennt werden
Belastbar bestätigt ist, dass das Bundeswirtschaftsministerium seine Reformpläne überarbeitet hat und die Förderung kleiner Solaranlagen sowie Entschädigungen bei Abregelungen nicht vollständig abschaffen will.
Willingmann bewertet diese Änderungen als nicht ausreichend. Seine Aussagen sind die politische Position des Energieministers von Sachsen-Anhalt und keine abschließende Bewertung der wirtschaftlichen Folgen.
Ob private Solaranlagen durch die geplante Reform tatsächlich in dem von ihm befürchteten Umfang unattraktiver werden, hängt von der endgültigen Gesetzesfassung ab.
Auch die von Willingmann vorgeschlagenen Kaufzuschüsse sind bislang kein beschlossenes Förderprogramm. Es handelt sich um einen Vorschlag für die weiteren Verhandlungen mit dem Bund.
Wie es weitergeht
Die Pläne zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes müssen weiter abgestimmt und anschließend in ein Gesetzgebungsverfahren überführt werden.
Dabei können Bundesländer, Verbände, Unternehmen und weitere Beteiligte Stellung nehmen. Sachsen-Anhalt will nach Angaben Willingmanns darauf drängen, dass kleine Erzeuger nicht benachteiligt werden.
Für Haushalte und Betriebe ist die endgültige Regelung entscheidend. Sie bestimmt, ob neue Solaranlagen weiterhin über eine Einspeisevergütung, einen Investitionszuschuss oder eine Kombination verschiedener Instrumente unterstützt werden.
Bis zur Verabschiedung gelten die bestehenden gesetzlichen und steuerlichen Regelungen weiter. Interessenten sollten Investitionsentscheidungen anhand der jeweils aktuellen Förderbedingungen und einer individuellen Wirtschaftlichkeitsberechnung treffen.
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche hat ihre Pläne zur Reform der Förderung erneuerbarer Energien überarbeitet. Kleine Solaranlagen sollen weiterhin unterstützt und Betreiber bei angeordneten Abschaltungen nicht vollständig ohne Entschädigung bleiben.
Sachsen-Anhalts Energieminister Armin Willingmann hält diese Änderungen dennoch für unzureichend. Er warnt vor Nachteilen für private Haushalte und mittelständische Handwerksbetriebe.
Als Alternative schlägt er direkte Zuschüsse für den Kauf von Solaranlagen vor, verbunden mit intelligenten Stromzählern und gegebenenfalls einer Staffelung nach Haushaltseinkommen.
Die weitere Debatte wird zeigen, ob der Bund seine Pläne erneut verändert. Für Sachsen-Anhalt steht viel auf dem Spiel: Mehr als 99.000 Dachanlagen und rund 40.000 Balkonkraftwerke machen private Stromerzeuger inzwischen zu einem bedeutenden Teil der Energiewende im Land.
Quelle
– Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt: „Willingmann hält Reiches Kurskorrektur für unzureichend und warnt vor weiterer Verschleppung der Energiewende“, veröffentlicht am 22. Juli 2026