Sächsische Städte, Gemeinden und Landkreise können ab sofort Fördermittel für Neubau, Erweiterung und Sanierung ihrer Schulen beantragen. Über das Sondervermögen des Bundes und den dafür eingerichteten Sachsenfonds stehen für den kommunalen Schulhausbau rund 490 Millionen Euro bereit. Für die erste Förderrunde müssen die Anträge spätestens am 1. September 2026 bei der Sächsischen Aufbaubank eingereicht werden.

Mit dem Programm können Schulträger bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten finanzieren. Die übrigen Mittel müssen die Kommunen selbst aufbringen oder über weitere zulässige Finanzierungsbausteine absichern. Zusammen mit dem kommunalen Eigenanteil soll allein das neue Programm Investitionen von rund 817 Millionen Euro ermöglichen.

Was aktuell geschehen ist

Die Sächsische Aufbaubank hat am 13. Juli 2026 noch einmal auf die verfügbaren 490 Millionen Euro und die laufende Antragstellung hingewiesen. Die Anträge können bereits seit dem 29. Juni digital über das Förderportal der SAB gestellt werden. Für den ersten Stichtag am 1. September 2026 stehen bis zu 70 Prozent des gesamten Fördervolumens zur Verfügung. Das entspricht 343 Millionen Euro.

Die verbleibenden 30 Prozent sollen in einer zweiten Runde vergeben werden. Für diese 147 Millionen Euro endet die Antragsfrist am 1. September 2027. Der Freistaat strebt nach Angaben der SAB an, einen großen Teil des Geldes bereits für Projekte zu bewilligen, die zum ersten Stichtag vollständig eingereicht wurden.

Die Mittel werden regional aufgeteilt. 60 Prozent des für den kommunalen Schulbau vorgesehenen Geldes entfallen auf die Landkreise und damit auf den kreisangehörigen Raum. 40 Prozent sind für die kreisfreien Städte Dresden, Leipzig und Chemnitz vorgesehen. Die Aufteilung soll sicherstellen, dass sowohl die großen wachsenden Städte als auch Schulstandorte in ländlichen Regionen berücksichtigt werden.

Die wichtigsten Fakten

Gefördert werden Neubau, Erweiterung und Sanierung von Schulgebäuden. Das Programm umfasst außerdem Schulhorte, Schulaußenanlagen, Schulsporthallen, Schulsportaußenanlagen sowie fest mit dem Gebäude verbundene und mobile Ausstattungen. Auch Baumaßnahmen an Wohnheimen können unter den genannten Voraussetzungen förderfähig sein.

Antragsberechtigt sind Gemeinden, Landkreise und kommunale Zusammenschlüsse, sofern sie Träger einer Schule nach dem Sächsischen Schulgesetz sind. Für freie Schulen ist ein gesondertes Fördervolumen vorgesehen. Das Kultusministerium plant hierfür 78 Millionen Euro Förderung. Zusammen mit dem Eigenanteil der freien Träger ergibt sich ein Investitionsvolumen von rund 131 Millionen Euro.

Der Fördersatz beträgt bis zu 60 Prozent der anerkannten Bemessungsgrundlage. Die Gesamtinvestition eines Projekts muss mindestens 250.000 Euro betragen. Kleinere Reparaturen oder Einzelmaßnahmen unterhalb dieser Bagatellgrenze werden über das Programm nicht finanziert.

Eine nachträgliche Förderung von Mehrkosten während der Bauausführung ist ausgeschlossen. Steigen die Kosten nach der Bewilligung, müssen die Schulträger die zusätzlichen Ausgaben grundsätzlich anderweitig finanzieren. Diese Regelung erhöht den Druck auf Kommunen, ihre Baukosten vor der Antragstellung realistisch zu ermitteln und ausreichende Reserven einzuplanen.

Der Hintergrund

Das Geld stammt aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ des Bundes. Sachsen erhält daraus für den Zeitraum von 2025 bis 2036 insgesamt rund 4,83 Milliarden Euro. Etwa 2,83 Milliarden Euro sollen den Städten, Gemeinden und Landkreisen zugutekommen.

Die Sächsische Staatsregierung beschloss am 31. März 2026 die Kommunalinvestitionskraftstärkungsverordnung. Sie regelt, wie die Mittel des Bundes über den Sachsenfonds an die Kommunen weitergegeben, abgerechnet und kontrolliert werden. Neben dem Schulbau sind rund 490 Millionen Euro für den kommunalen Straßenbau und rund 109 Millionen Euro für den kommunalen Krankenhausbau eingeplant.

Für den Schulbau wird die bereits bestehende sächsische Förderrichtlinie zur Schulinfrastruktur genutzt. Sie sieht grundsätzlich die Förderung von Neubau, Erweiterung, Sanierung und Teilsanierung von Schulgebäuden, Sportanlagen, Außenbereichen und Schulhorten vor. Die langfristige Nutzung des Gebäudes muss unter Berücksichtigung der Schülerzahlen und der demografischen Entwicklung gesichert sein.

Warum das Thema gerade jetzt wichtig ist

Für die Kommunen läuft bereits die entscheidende Vorbereitungsphase. Bis zum 1. September 2026 müssen Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, Kostenberechnungen, Planungsunterlagen und weitere Nachweise so weit vorliegen, dass ein vollständiger Antrag eingereicht werden kann. Unvollständige oder noch nicht ausreichend geplante Vorhaben laufen Gefahr, erst in der zweiten Förderrunde berücksichtigt zu werden.

Die zeitliche Vorgabe trifft auf eine kommunale Baulandschaft, in der Planungsbüros, Bauunternehmen und Handwerksbetriebe bereits stark ausgelastet sein können. Für viele Städte und Gemeinden besteht die Herausforderung deshalb nicht nur darin, geeignete Schulen auszuwählen. Sie müssen zugleich Planer beauftragen, Beschlüsse in Stadt- oder Gemeinderäten herbeiführen und die Finanzierung des Eigenanteils sichern.

Die SAB weist ausdrücklich darauf hin, dass die Fördermittel mit kommunalen Darlehen kombiniert werden können. Dadurch können Schulträger ihren Eigenanteil finanzieren oder zusätzliche Investitionen anschließen. Allerdings erhöhen Kredite langfristig die Belastung kommunaler Haushalte und müssen deshalb mit der jeweiligen Finanzlage abgestimmt werden.

Was die Förderung für Sachsens Regionen bedeutet

In Dresden, Leipzig und Chemnitz besteht durch wachsende oder sich verlagernde Schülerzahlen ein hoher Bedarf an zusätzlichen Schulplätzen, Erweiterungsbauten und modernen Unterrichtsräumen. In ländlichen Landkreisen stehen dagegen häufig die Sanierung älterer Schulgebäude, energetische Verbesserungen und die langfristige Sicherung bestehender Standorte im Vordergrund.

Von den Investitionen profitieren nicht nur Schüler und Lehrkräfte. Schulbauaufträge sind auch für regionale Bauunternehmen, Planungsbüros, Handwerksbetriebe und Ausstatter von Bedeutung. Bei einer regionalen Vergabe können erhebliche Teile des Investitionsvolumens unmittelbar in der sächsischen Wirtschaft wirksam werden.

Die Förderung kann zudem Auswirkungen auf die Attraktivität von Städten und Gemeinden haben. Für Familien gehören Zustand, Erreichbarkeit und Ausstattung von Schulen zu den wichtigsten Standortfaktoren. Eine sanierte Grundschule, eine verlässliche Sporthalle oder ein moderner Schulhort können daher auch für die Entwicklung kleinerer Orte entscheidend sein.

Die ostdeutsche Besonderheit

Viele Schulen in Ostdeutschland wurden in ähnlichen Bauperioden errichtet und weisen deshalb vergleichbare Sanierungsbedarfe auf. Hinzu kommen Unterschiede zwischen wachsenden Städten und Regionen mit langfristig sinkenden oder schwankenden Schülerzahlen. Investitionen müssen deshalb stärker als andernorts mit der Schulnetzplanung und der künftigen Bevölkerungsentwicklung abgestimmt werden.

Für kleinere Kommunen ist die finanzielle Belastung besonders hoch. Auch bei einer Förderung von 60 Prozent verbleiben 40 Prozent der anerkannten Kosten beim Schulträger. Bei einem Bauprojekt von fünf Millionen Euro wären das zwei Millionen Euro kommunaler Anteil. Zusätzliche, nicht anerkannte Kosten und spätere Preissteigerungen können die Belastung weiter erhöhen.

Die Verteilung von 60 Prozent der Mittel auf die Landkreise trägt der großen Zahl ländlicher Schulstandorte Rechnung. Ob finanzschwache Gemeinden tatsächlich in gleichem Maß profitieren, hängt jedoch davon ab, ob sie ihre Eigenanteile finanzieren und fristgerecht vollständige Planungen vorlegen können.

Positionen und offene Fragen

Das Kultusministerium bezeichnet das gesamte Investitionspaket einschließlich der Beiträge von Bund, Freistaat, Kommunen und freien Trägern als „Schulbau-Milliarde“. Neben dem kommunalen Programm und den Mitteln für freie Schulen sollen weitere Investitionen über das Startchancen-Programm ermöglicht werden. Insgesamt beziffert das Ministerium das mögliche Investitionsvolumen auf deutlich mehr als eine Milliarde Euro.

Für Kommunen ist dagegen entscheidend, wie schnell die Anträge geprüft und die Bewilligungen ausgesprochen werden. Erst mit einem Förderbescheid besteht Planungssicherheit. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn ab dem 1. Januar 2025 ist zwar grundsätzlich zulässig, erfolgt vor dem Bescheid aber auf eigenes finanzielles Risiko des Antragstellers.

Nicht förderfähig sind unter anderem laufende Wartungs- und Betriebskosten, bestimmte Planungskosten, reguläre Kraftfahrzeugstellplätze, digitale Endgeräte, Kunstwerke sowie eigenständige Heizkessel, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Auch Behelfsbauten und das Herrichten vorübergehender Ausweichobjekte werden nicht aus dem Programm finanziert.

Offen ist derzeit, welche konkreten Schulprojekte in den Landkreisen sowie in Dresden, Leipzig und Chemnitz eingereicht werden. Erst nach Ablauf des ersten Stichtags wird erkennbar sein, ob das verfügbare Volumen ausreicht und welche Regionen besonders viele antragsreife Vorhaben vorlegen.

Wie es weitergeht

Kommunale Schulträger müssen ihre Anträge für die erste Förderrunde bis zum 1. September 2026 digital bei der SAB einreichen. Vorher sind Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchzuführen. Die zugehörigen Unterlagen müssen aufbewahrt und der Förderbank auf Verlangen vorgelegt werden.

Die SAB prüft anschließend Förderfähigkeit, Finanzierung, Kosten und die erforderlichen schulfachlichen Voraussetzungen. Die Zweckbindung beträgt bei einer Förderung bis 150.000 Euro fünf Jahre. Bei höheren Zuweisungen muss die geförderte Einrichtung mindestens zwölf Jahre entsprechend genutzt werden.

Projekte, die für die erste Runde noch nicht ausreichend vorbereitet sind, können bis zum zweiten Stichtag am 1. September 2027 eingereicht werden. Dafür stehen die verbleibenden 147 Millionen Euro bereit.

Fazit

Mit 490 Millionen Euro stellt Sachsen ein umfangreiches Förderpaket für den kommunalen Schulbau bereit. Neubauten, Erweiterungen, Sanierungen, Sporthallen, Außenanlagen und Schulhorte können mit bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten unterstützt werden.

Die erste entscheidende Frist endet bereits am 1. September 2026. Bis dahin müssen Kommunen Projekte auswählen, Kosten belastbar ermitteln, Eigenmittel sichern und vollständige Anträge einreichen. Ob die Schulbauoffensive flächendeckend wirkt, wird deshalb nicht allein von der Höhe des Fördertopfs abhängen, sondern auch von der Planungs- und Finanzierungskraft der einzelnen Städte, Gemeinden und Landkreise.

Quellen

– Sächsische Aufbaubank: „Jetzt Schulinfrastruktur stärken“, veröffentlicht am 13. Juli 2026
– Sächsische Aufbaubank: „Schulinfrastruktur Sondervermögen – KomInvStärkVO“, abgerufen am 22. Juli 2026
– Sächsisches Staatsministerium für Kultus: „Schulbau-Milliarde für Sachsens Schulen“, veröffentlicht am 1. April 2026
– Sächsische Staatsregierung: „Bundes-Sondervermögen: So fließen rund 2,8 Milliarden Euro in die sächsischen Kommunen“, veröffentlicht am 1. April 2026
– REVOSax: Förderrichtlinie SchulInfra, aktuelle Fassung, abgerufen am 22. Juli 2026