Ein Platz im Pflegeheim ist in allen ostdeutschen Bundesländern teurer geworden. Pflegebedürftige müssen im ersten Jahr ihres Heimaufenthalts inzwischen monatlich zwischen 2.891 Euro in Sachsen-Anhalt und 3.749 Euro in Berlin selbst aufbringen. Besonders deutlich fällt der Anstieg in Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern aus.

Die neuen Zahlen stammen aus einer Auswertung des Verbandes der Ersatzkassen zum Stichtag 1. Juli 2026. Bundesweit liegt die durchschnittliche Eigenbeteiligung im ersten Aufenthaltsjahr inzwischen bei 3.364 Euro. Das sind 256 Euro mehr als ein Jahr zuvor.

Was Pflegeheimbewohner im Osten zahlen müssen

Am günstigsten ist ein Heimplatz im bundesweiten Vergleich weiterhin in Sachsen-Anhalt. Dort liegt der durchschnittliche Eigenanteil im ersten Jahr bei 2.891 Euro im Monat. Das sind dennoch 296 Euro oder elf Prozent mehr als im Juli 2025.

In Mecklenburg-Vorpommern wurde erstmals die Marke von 3.000 Euro überschritten. Bewohner müssen dort durchschnittlich 3.032 Euro zahlen. Innerhalb eines Jahres stieg die Belastung um 280 Euro beziehungsweise rund zehn Prozent.

Für Thüringen weist der Ersatzkassenverband einen monatlichen Eigenanteil von durchschnittlich 3.163 Euro aus. Das sind 254 Euro mehr als im Vorjahr. Thüringen liegt damit noch rund 200 Euro unter dem Bundesdurchschnitt.

In Sachsen stieg die monatliche Belastung im ersten Aufenthaltsjahr auf durchschnittlich 3.152 Euro. Das sind fast 300 Euro mehr als ein Jahr zuvor. Im zweiten Jahr liegt der durchschnittliche Eigenanteil bei 2.831 Euro, im dritten Jahr bei 2.404 Euro und ab dem vierten Jahr bei 1.870 Euro.

Brandenburg weist nach der regionalen vdek-Auswertung einen Eigenanteil von durchschnittlich 3.150 Euro im ersten Heimjahr aus. Im Vorjahr waren es noch 2.875 Euro. Ab dem vierten Aufenthaltsjahr sinkt der Betrag aufgrund der Zuschüsse der Pflegeversicherung auf durchschnittlich 1.847 Euro.

Am teuersten ist die stationäre Pflege im Osten in Berlin. Dort liegt die durchschnittliche Eigenbeteiligung nach den zum 1. Juli veröffentlichten Zahlen bei 3.749 Euro. Damit nähert sich Berlin den bundesweit teuersten Ländern an.

Die Pflegeversicherung zahlt nicht alle Kosten

Der Begriff Eigenanteil umfasst mehrere Ausgaben. Dazu gehören der sogenannte einrichtungseinheitliche Eigenanteil für Pflege und Betreuung, die Kosten für Unterkunft und Verpflegung, die Investitionskosten des Pflegeheims und Teile der Ausbildungskosten.

Die Pflegeversicherung übernimmt nur festgelegte Leistungen. Sie funktioniert nicht als Vollversicherung, die sämtliche Heimkosten abdeckt. Steigen Personal-, Lebensmittel-, Energie- oder Gebäudekosten, wird ein Teil dieser Mehrbelastung deshalb an die Bewohner weitergegeben.

Besonders kräftig stiegen zuletzt die pflegebedingten Aufwendungen. Der durchschnittliche einrichtungseinheitliche Eigenanteil erhöhte sich bundesweit innerhalb eines Jahres von 1.583 auf 1.775 Euro im Monat. Das entspricht einem Anstieg von mehr als zwölf Prozent.

Bessere Löhne erhöhen die Personalkosten

Ein wesentlicher Kostentreiber sind die gestiegenen Gehälter der Pflegekräfte. Pflegeeinrichtungen dürfen seit 2022 grundsätzlich nur noch Versorgungsverträge mit den Pflegekassen schließen, wenn sie nach Tarif oder in vergleichbarer Höhe bezahlen.

Eine angemessene Vergütung ist notwendig, um Pflegekräfte zu halten und neue Beschäftigte zu gewinnen. Gleichzeitig schlagen höhere Personalkosten unmittelbar auf die Heimkosten durch.

Der Verband der Ersatzkassen warnt deshalb davor, bessere Löhne überwiegend von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen finanzieren zu lassen. Er fordert eine breitere Verteilung der Kosten zwischen Pflegeversicherung, Bund, Ländern und Versicherten.

Länder sollen Investitionskosten übernehmen

Besonders umstritten sind die Investitionskosten. Sie entstehen unter anderem durch Neubauten, Sanierungen, technische Anlagen, Brandschutz, Barrierefreiheit und die Instandhaltung der Pflegeheime.

Nach Ansicht des vdek sind die Bundesländer für diese Ausgaben verantwortlich. Tatsächlich werden die Investitionskosten aber häufig vollständig auf die Bewohner umgelegt.

In Sachsen-Anhalt betragen sie durchschnittlich 345 Euro im Monat. Hinzu kommen Ausbildungskosten von 88 Euro. Würde das Land beide Kostenbestandteile übernehmen, könnten Heimbewohner nach Berechnungen des Ersatzkassenverbandes um rund 433 Euro monatlich entlastet werden.

In Mecklenburg-Vorpommern könnten allein die Investitionskosten eine Entlastung von durchschnittlich 371 Euro ermöglichen. Zusammen mit den Ausbildungskosten wären nach Angaben des Verbandes rund 519 Euro im Monat möglich.

Auch in Thüringen fordert der vdek, dass das Land Investitions- und Ausbildungskosten übernimmt. Notwendige Sanierungen, darunter Maßnahmen zum Schutz vor Hitze, werden derzeit über die Heimkosten von den Bewohnern mitfinanziert.

Zuschüsse steigen mit der Aufenthaltsdauer

Die Pflegekassen beteiligen sich mit gestaffelten Zuschüssen am pflegebedingten Eigenanteil. Im ersten Jahr beträgt der Zuschuss 15 Prozent, im zweiten Jahr 30 Prozent, im dritten Jahr 50 Prozent und ab dem vierten Jahr 75 Prozent.

Diese Entlastung bezieht sich jedoch nur auf den pflegebedingten Kostenanteil. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten müssen weiterhin bezahlt werden. Deshalb bleibt die monatliche Belastung auch nach mehreren Jahren hoch.

Hinzu kommt, dass ein erheblicher Teil der Bewohner den höchsten Zuschuss nicht erreicht. Nach einer Hochrechnung des Ersatzkassenverbandes lebt knapp ein Drittel der Bewohner höchstens zwölf Monate in einem Pflegeheim.

Warum Ostdeutschland besonders betroffen ist

Die absoluten Heimkosten liegen in mehreren ostdeutschen Ländern noch unter dem Bundesdurchschnitt. Entscheidend ist jedoch das Verhältnis zu den verfügbaren Einkommen und Renten.

Viele ältere Menschen in Ostdeutschland verfügen über geringere Betriebsrenten, kleinere Vermögen und niedrigere Alterseinkünfte als vergleichbare Haushalte in wirtschaftsstarken westdeutschen Regionen. Ein Eigenanteil von 3.000 Euro oder mehr kann daher selten allein aus der monatlichen Rente bezahlt werden.

Dann müssen Ersparnisse eingesetzt oder staatliche Leistungen beantragt werden. Reichen Einkommen und Vermögen nicht aus, kann unter bestimmten Voraussetzungen die Sozialhilfeleistung „Hilfe zur Pflege“ einspringen.

Erwachsene Kinder werden grundsätzlich erst ab einem jährlichen Bruttoeinkommen von mehr als 100.000 Euro zu Unterhaltszahlungen herangezogen. Dennoch betrifft die Kostensteigerung viele Familien unmittelbar, etwa bei der Organisation des Heimplatzes, der Verwaltung des Vermögens oder der Beantragung von Sozialleistungen.

Pflegeheime stehen selbst unter wirtschaftlichem Druck

Die steigenden Eigenanteile bedeuten nicht automatisch, dass Pflegeeinrichtungen hohe Gewinne erzielen. Viele Heime kämpfen mit Personalmangel, höheren Löhnen, gestiegenen Energie- und Lebensmittelpreisen sowie wachsenden Anforderungen an Gebäude und Dokumentation.

Besonders kleinere Einrichtungen in ländlichen Regionen können Kostensteigerungen nur begrenzt ausgleichen. Schließt ein Heim, verlieren Gemeinden nicht nur Pflegeplätze. Auch Arbeitsplätze, Ausbildungsstellen und ein wichtiger Teil der sozialen Infrastruktur gehen verloren.

Für ostdeutsche Flächenländer ist das besonders problematisch. Bewohner müssen bei fehlenden Plätzen möglicherweise weit von ihrem bisherigen Wohnort entfernt untergebracht werden. Angehörige haben dadurch längere Wege und können Besuche schwerer organisieren.

Wie es weitergeht

Die Bundesregierung arbeitet an einer Reform der Pflegeversicherung. Strittig ist, wie die wachsenden Ausgaben verteilt und welche Entlastungen dauerhaft finanziert werden können.

Der Ersatzkassenverband fordert unter anderem einen stärkeren Beitrag der Länder, die Übernahme von Investitions- und Ausbildungskosten sowie eine grundlegende Stabilisierung der Pflegeversicherung. Die Länder wiederum verweisen auf ihre angespannte Haushaltslage.

Für Bewohner und Familien helfen langfristige Reformankündigungen zunächst wenig. Die zum 1. Juli 2026 geltenden Kosten müssen bereits jetzt aus Renten, Ersparnissen oder Sozialleistungen bezahlt werden.

Pflegeheime werden auch in Ostdeutschland zunehmend unbezahlbar. Selbst Sachsen-Anhalt, das weiterhin die niedrigsten Eigenanteile Deutschlands aufweist, verlangt im Durchschnitt fast 2.900 Euro im ersten Aufenthaltsjahr.

In Sachsen, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg liegt die Belastung bereits oberhalb von 3.000 Euro. Berlin erreicht knapp 3.750 Euro.

Die bessere Bezahlung von Pflegekräften ist notwendig. Die daraus entstehenden Kosten dürfen jedoch nicht nahezu automatisch bei den Pflegebedürftigen landen. Ohne eine neue Verteilung der Investitions-, Ausbildungs- und Pflegekosten werden Bewohner und Familien weiter stärker belastet.