Die Finanzämter in Mecklenburg-Vorpommern haben ihre unangekündigten Kontrollen von Registrierkassen deutlich ausgeweitet. Im Jahr 2025 wurden landesweit 796 sogenannte Kassen-Nachschauen durchgeführt. Bezogen auf alle erfassten Betriebe entsprach dies einer Quote von 0,65 Prozent.

Nach Angaben des Finanzministeriums lag Mecklenburg-Vorpommern damit im bundesweiten Vergleich an der Spitze. Auch 2026 soll der Kontrolldruck hoch bleiben. Für das laufende Jahr wurde ein Orientierungswert von 831 Kassen-Nachschauen festgelegt.

Das entspräche einer Quote von 0,68 Prozent des Gesamtbetriebsbestandes im Land.

Unangekündigte Kontrollen in Betrieben

Bei einer Kassen-Nachschau prüfen Beschäftigte der Finanzverwaltung unangekündigt, ob die Aufzeichnungen eines Unternehmens ordnungsgemäß geführt werden. Im Mittelpunkt stehen vor allem elektronische Kassensysteme, Kassenbücher, Belege und die technische Absicherung gegen Manipulationen.

Das Instrument kommt insbesondere in Branchen zum Einsatz, in denen viele Zahlungen bar abgewickelt werden. Dazu zählen unter anderem Gastronomie, Einzelhandel, Friseurbetriebe, Bäckereien, Imbisse, Hotels und verschiedene Dienstleistungsunternehmen.

Die Prüfer können während der üblichen Geschäftszeiten erscheinen und Einsicht in kassenspezifische Unterlagen verlangen. Stellen sie erhebliche Unregelmäßigkeiten fest, kann die Kassen-Nachschau unmittelbar in eine umfassendere Außenprüfung übergehen.

Finanzminister spricht von mehr Steuergerechtigkeit

Mecklenburg-Vorpommerns Finanz- und Digitalisierungsminister Heiko Geue sieht die hohe Zahl der Kontrollen als Beitrag zu einem faireren Wettbewerb.

„Unsere Steuerverwaltung arbeitet engagiert und erfolgreich für mehr Steuergerechtigkeit“, erklärte der Minister. Ehrliche Unternehmen dürften nicht dadurch benachteiligt werden, dass sich einzelne Betriebe mit Steuerbetrug wirtschaftliche Vorteile verschafften.

Die Spitzenposition des Landes zeige nach seiner Einschätzung, dass die Steuerverwaltung das Kontrollinstrument konsequent nutze.

Warum Kassen besonders kontrolliert werden

Manipulierte Kassenaufzeichnungen können dazu führen, dass tatsächlich erzielte Umsätze nicht vollständig erfasst werden. Dadurch werden weniger Umsatz-, Einkommen- oder Körperschaftsteuern abgeführt.

Für gesetzestreue Unternehmen entsteht daraus ein Wettbewerbsnachteil. Wer Umsätze korrekt versteuert, trägt höhere tatsächliche Kosten als ein Konkurrent, der Einnahmen verschweigt.

Die Kontrollen sollen deshalb nicht nur zusätzliche Steuereinnahmen sichern, sondern auch gleiche Wettbewerbsbedingungen herstellen.

Besonders in bargeldintensiven Branchen gelten Kassen als sensibler Bereich. Bargeldzahlungen hinterlassen ohne korrekte Aufzeichnung weniger automatisch nachvollziehbare Spuren als Überweisungen oder Kartenzahlungen.

831 Nachschauen für 2026 vorgesehen

Für das Jahr 2026 plant die Steuerverwaltung 831 Kassen-Nachschauen. Gegenüber dem Vorjahr wären das 35 zusätzliche Kontrollen.

Der festgelegte Wert dient als Orientierung für die Finanzämter. Welche Betriebe tatsächlich geprüft werden, richtet sich nach den Auswahlkriterien der Steuerverwaltung.

Eine Kassen-Nachschau muss nicht zwingend auf einem konkreten Verdacht beruhen. Sie kann auch im Rahmen allgemeiner Kontrollstrategien oder branchenspezifischer Schwerpunkte durchgeführt werden.

Unternehmen sollten daher jederzeit sicherstellen, dass ihre Kassenführung vollständig, nachvollziehbar und technisch ordnungsgemäß ist.

Bundesregierung plant bundesweite Registrierkassenpflicht

Das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern begrüßt zugleich den angekündigten Aktionsplan der Bundesregierung gegen Steuer- und Finanzkriminalität.

Dieser soll nach Angaben des Landes unter anderem eine bundesweite Registrierkassenpflicht enthalten. Darüber hinaus sind weitere Maßnahmen gegen Steuerbetrug und zur Stärkung der Steuerfahndung vorgesehen.

Eine allgemeine Registrierkassenpflicht würde bedeuten, dass bargeldintensive Unternehmen ihre Einnahmen grundsätzlich über ein elektronisches Kassensystem erfassen müssten. Bislang besteht in Deutschland keine uneingeschränkte Pflicht für jeden Betrieb, eine elektronische Kasse einzusetzen.

Wer eine elektronische Kasse verwendet, muss jedoch bereits heute verschiedene technische und steuerrechtliche Anforderungen erfüllen.

Forderung nach einfacherem Steuerrecht

Neben strengeren Kontrollen wirbt Finanzminister Geue für eine Vereinfachung des Steuerrechts. Der Aktionsplan der Bundesregierung setze nach seiner Einschätzung auf mehr Typisierung und Pauschalierung.

Damit könnten standardisierte Regelungen geschaffen werden, die nicht jeden Einzelfall mit umfangreichen Nachweisen und Berechnungen erfassen.

Einfachere Vorschriften könnten nach Ansicht des Ministers den Verwaltungsaufwand für Unternehmen und Finanzämter verringern. Zugleich könnten sie die Akzeptanz des Steuersystems stärken.

Geue betonte, Härte gegenüber Steuerkriminalität und Entlastungen für ehrliche Steuerzahler müssten zusammengehören.

Was Unternehmen beachten müssen

Betriebe mit elektronischen Kassensystemen sollten darauf achten, dass alle Geschäftsvorfälle vollständig und unveränderbar gespeichert werden.

Dazu gehören insbesondere:

  • die lückenlose Erfassung sämtlicher Einnahmen,
  • die ordnungsgemäße technische Sicherheitseinrichtung,
  • die Ausgabe von Belegen nach den geltenden Vorschriften,
  • die Aufbewahrung relevanter Unterlagen,
  • nachvollziehbare Kassenabschlüsse und Tagesberichte,
  • ein dokumentierter Umgang mit Stornierungen und Korrekturen.

Auch offene Ladenkassen müssen ordnungsgemäß geführt werden. Einnahmen dürfen nicht lediglich geschätzt oder nachträglich pauschal eingetragen werden.

Bei einer Prüfung müssen die Aufzeichnungen für die Finanzverwaltung nachvollziehbar sein.

Kontrolldruck dürfte weiter steigen

Mit 831 vorgesehenen Nachschauen setzt Mecklenburg-Vorpommern auch 2026 auf eine hohe Kontrolldichte. Für bargeldintensive Unternehmen steigt damit die Wahrscheinlichkeit, unangekündigt überprüft zu werden.

Die Zahlen zeigen zugleich, dass die Finanzverwaltung Kassenkontrollen nicht mehr nur als vereinzelte Sondermaßnahme betrachtet. Sie sind zu einem festen Bestandteil der Bekämpfung von Steuerhinterziehung geworden.

Ob eine bundesweite Registrierkassenpflicht tatsächlich eingeführt wird und welche Betriebe davon betroffen wären, hängt von der weiteren politischen und gesetzlichen Umsetzung des Aktionsplans ab.

Mecklenburg-Vorpommern nimmt bei unangekündigten Kassenkontrollen bundesweit eine führende Rolle ein. Nach 796 Kassen-Nachschauen im Jahr 2025 sollen 2026 insgesamt 831 Kontrollen folgen.

Das Land will damit Steuerhinterziehung bekämpfen und ehrliche Unternehmen vor unlauterem Wettbewerb schützen.

Für Betriebe bedeutet die Entwicklung: Eine ordnungsgemäße und jederzeit nachvollziehbare Kassenführung wird noch wichtiger. Strengere Kontrollen sollten allerdings mit verständlichen Regeln und möglichst geringem bürokratischem Aufwand verbunden werden.

Quelle

– Ministerium für Finanzen und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern: Pressemitteilung Nr. 42-26 vom 22. Juli 2026.