Wer ab 2027 in Stendal kostenpflichtig übernachtet, muss sich auf eine zusätzliche Abgabe einstellen. Die Hansestadt führt eine Beherbergungssteuer ein und nimmt damit künftig auch den Übernachtungssektor stärker an der Finanzierung kommunaler Infrastruktur und öffentlicher Angebote in die Pflicht.
Die neue Steuer gilt ab 1. Januar 2027 im gesamten Stadtgebiet einschließlich der Ortschaften. Sie beträgt 1,50 Euro pro Beherbergungsgast und Übernachtung.
Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen betroffen
Die Steuer gilt für eine breite Palette kurzfristiger Übernachtungsangebote.
Dazu zählen unter anderem:
• Hotels • Pensionen • Ferienunterkünfte • Gästewohnungen • Zimmervermietungen • Privatzimmer • Privatwohnungen • Campingplätze • vergleichbare entgeltliche Übernachtungsangebote
Entscheidend ist, dass kurzfristige Übernachtungsmöglichkeiten gegen Bezahlung angeboten werden.
Stadt begründet Steuer mit Infrastrukturkosten
Nach Angaben der Hansestadt Stendal sollen die Einnahmen einen Beitrag zu den Aufwendungen leisten, die durch öffentliche und öffentlich geförderte Infrastruktur sowie weitere Angebote entstehen.
Dazu gehören Einrichtungen und Leistungen, die sowohl Einwohnern als auch Gästen der Stadt zur Verfügung stehen.
Mit der Beherbergungssteuer beteiligt Stendal damit künftig auch Übernachtungsgäste indirekt an diesen Kosten.
Keine Ausnahme für Geschäftsreisende
Eine Besonderheit der neuen Regelung ist, dass auch beruflich veranlasste Übernachtungen steuerpflichtig sind.
Eine generelle Ausnahme für Geschäftsreisende ist ausdrücklich nicht vorgesehen.
Damit unterscheidet Stendal bei der Steuer nicht danach, ob der Aufenthalt touristisch, privat oder beruflich veranlasst ist.
Kinder unter 14 Jahren bleiben steuerfrei
Von der Beherbergungssteuer befreit sind Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr.
Ebenfalls ausgenommen sind dauerhaft angelegte Beherbergungen.
Als dauerhaft gilt eine Unterbringung dann, wenn bereits zu Beginn vereinbart ist, dass sie länger als sechs Monate dauern soll, und der Aufenthalt tatsächlich über diesen Zeitraum hinaus besteht.
Betreiber ziehen Steuer bei Abreise ein
Für die praktische Abwicklung sind die Beherbergungsbetriebe verantwortlich.
Hotels, Pensionen und andere Anbieter ziehen die Steuer bei der Abreise ihrer Gäste ein und führen sie anschließend an die Hansestadt Stendal ab.
Die Anmeldung der Steuer erfolgt grundsätzlich vierteljährlich.
Sie muss jeweils bis zum 30. Tag nach Ablauf des jeweiligen Kalendervierteljahres eingereicht werden.
Kleinere Betriebe können jährliche Anmeldung beantragen
Für kleinere Beherbergungsbetriebe sieht die Satzung Erleichterungen vor.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann statt der quartalsweisen eine jährliche Steueranmeldung beantragt werden.
Welche Bedingungen dafür erfüllt sein müssen, ergibt sich aus der entsprechenden Satzung der Hansestadt.
Bestehende Betriebe müssen sich bis Ende März melden
Für Beherbergungseinrichtungen, die bereits zum 1. Januar 2027 bestehen, gilt eine zusätzliche Meldepflicht.
Sie müssen der Hansestadt Stendal bis spätestens 31. März 2027 angezeigt werden.
Wer einen Beherbergungsbetrieb neu aufnimmt, aufgibt oder wesentlich verändert, muss dies grundsätzlich innerhalb eines Monats melden.
Formulare im Serviceportal
Die notwendigen Unterlagen sollen über das Serviceportal der Hansestadt Stendal bereitgestellt werden.
Eine digitale Einreichung ist nach Registrierung spätestens ab Dezember 2026 vorgesehen.
Damit will die Stadt die Anmeldung und spätere Abwicklung möglichst weitgehend elektronisch ermöglichen.
Neue Abgabe betrifft Tourismus und Geschäftsreisen gleichermaßen
Mit der Einführung der Beherbergungssteuer verändert sich für Gäste und Beherbergungsbetriebe ab Januar 2027 die Abrechnung.
Während der zusätzliche Betrag für einzelne Übernachtungen mit 1,50 Euro überschaubar bleibt, entsteht für die Betriebe ein neuer Verwaltungsaufwand durch Erhebung, Dokumentation und Weiterleitung der Steuer.
Für Stendal wiederum eröffnet sich eine zusätzliche kommunale Einnahmequelle, mit der öffentliche Angebote und Infrastruktur mitfinanziert werden sollen.
Quellen
Hansestadt Stendal – Presseinformation zur Einführung der Beherbergungssteuer zum 1. Januar 2027