Cyberangriffe sind für Unternehmen längst nicht mehr nur ein Problem großer Konzerne. Am 25. August widmet die IHK Neubrandenburg den neuen Sicherheitsanforderungen nach NIS2 deshalb einen eigenen Praxistermin. Die Veranstaltung richtet sich an Unternehmen, die klären müssen, welche organisatorischen und technischen Pflichten sie inzwischen erfüllen müssen.

NIS2 ist mit der Novellierung des deutschen BSI-Rechts seit Ende 2025 praktisch relevant. Die IHK weist darauf hin, dass für viele Unternehmen inzwischen neue Dokumentations- und Sicherheitsanforderungen bestehen.

Ein Hackerangriff kann Produktion stilllegen

Die wirtschaftlichen Folgen eines IT-Angriffs gehen weit über verlorene E-Mails hinaus.

Produktionsanlagen können ausfallen, Kundendaten gestohlen, Rechnungswesen blockiert oder interne Systeme verschlüsselt werden. Besonders problematisch ist, dass auch Lieferanten und Dienstleister zum Einfallstor werden können.

Für einen Industriestandort wie Neubrandenburg besitzt das Thema deshalb besondere Relevanz.

Geschäftsleitungen müssen stärker Verantwortung übernehmen

Die neuen Regeln erhöhen nicht nur technische Anforderungen. Sie zwingen Unternehmen auch, Cyberrisiken organisatorisch zu behandeln.

Dazu gehören Risikoanalysen, dokumentierte Prozesse, Reaktionspläne und klare Zuständigkeiten.

Für kleine und mittlere Betriebe bedeutet das zusätzlichen Aufwand. Sie besitzen häufig keine große eigene IT-Abteilung, müssen aber dennoch vergleichbare Bedrohungen bewältigen.

Neubrandenburg wird zum Beratungsstandort

Die IHK hat für den 25. August ausdrücklich „NIS2 in der Praxis: Was Unternehmen jetzt wissen und umsetzen müssen“ angesetzt.

Das unterscheidet das Thema deutlich von gewöhnlichen Wirtschaftsterminen: Es geht um eine gesetzlich getriebene Veränderung, die den betrieblichen Alltag vieler Unternehmen dauerhaft beeinflussen kann.

Quellen

IHK Neubrandenburg

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik