Thüringens Jugend- und Familienministerin Katharina Schenk übt deutliche Kritik an der geplanten Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe. Der am 12. August vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf überwinde die bisher getrennten Zuständigkeiten für junge Menschen mit und ohne Behinderung nicht und verschiebe eine umfassende Reform nach Ansicht der Ministerin damit um weitere Jahre.
Wie das Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie mitteilt, geht es um den Entwurf des Ersten Kinder- und Jugendhilfestrukturreform-Gesetzes. Schenk bezeichnet den Beschluss als vertane Chance.
Zuständigkeiten bleiben weiterhin getrennt
Nach dem Gesetzentwurf soll es zunächst keine gemeinsame Zuständigkeit für alle Kinder und Jugendlichen im Sozialgesetzbuch VIII geben.
Damit bleibt die bisherige Trennung bestehen: Für Kinder und Jugendliche einschließlich junger Menschen mit seelischen Behinderungen gilt das SGB VIII. Bei körperlichen oder geistigen Behinderungen bleibt dagegen weiterhin das SGB IX maßgeblich.
Genau diese Aufteilung kritisiert Thüringen. Aus Sicht des Ministeriums sollte nicht die Art einer Behinderung darüber entscheiden, welches Hilfesystem zuständig ist, sondern der konkrete Unterstützungsbedarf eines Kindes und seiner Familie.
Schenk fordert Hilfen aus einer Hand
Die Ministerin verweist auf mehrere Vorteile einer vollständig inklusiven Kinder- und Jugendhilfe. Dazu gehören weniger Zuständigkeitsfragen, eine gemeinsame Hilfeplanung und ein einfacherer Zugang zu Leistungen.
Erzieherische und behinderungsbedingte Unterstützungsbedarfe könnten nach Ansicht des Ministeriums zusammen betrachtet werden. Gleichzeitig sollten Beteiligung, Selbstbestimmung und Kinderrechte unabhängig davon gelten, ob eine Behinderung vorliegt.
Schenk macht deutlich, dass die Diskussion bereits seit Jahrzehnten geführt wird. Die Fachwelt fordere seit mehr als 30 Jahren eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe.
Modellversuche sollen erst 2028 beginnen
Besonders kritisch bewertet Thüringen den vorgesehenen Zeitplan.
Der Gesetzentwurf sieht demnach ab 1. Januar 2028 zunächst lediglich eine Erprobung der neuen Strukturen in einzelnen Kommunen vor. Diese Modellphase soll bis zum 31. Dezember 2032 laufen.
Erst anschließend könnten weitere Veränderungen folgen.
Für Schenk dauert dieser Prozess zu lange. Eine sorgfältige Vorbereitung sei notwendig, eine Erprobungsphase bis Ende 2032 dürfe jedoch nicht die grundsätzliche politische Entscheidung für eine gemeinsame Kinder- und Jugendhilfe ersetzen.
Thüringen fordert Änderungen im Gesetzgebungsverfahren
Nach Ansicht des Sozialministeriums reicht eine reine Änderung der Zuständigkeiten ohnehin nicht aus.
Eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe benötige ausreichend Personal und finanzielle Mittel, fachliche Kompetenz sowie barrierefreie Verfahren. Hinzukommen müsse eine enge Zusammenarbeit mit Schulen, dem Gesundheitssystem und der Eingliederungshilfe.
Thüringen will deshalb darauf drängen, dass der Gesetzentwurf im weiteren parlamentarischen Verfahren verändert wird. Ziel müsse es aus Sicht des Landes bleiben, die derzeitige Aufteilung zwischen verschiedenen Hilfesystemen tatsächlich zu überwinden.
Quelle:
Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie, Medieninformation vom 13. August 2026.