Berlin beginnt noch im August mit einem technisch und politisch umstrittenen Überwachungsprojekt. Kameras am Kottbusser Tor sollen künftig nicht nur Bilder liefern, sondern mithilfe künstlicher Intelligenz selbstständig auffällige Situationen erkennen.
Das System soll nach Angaben der Innenverwaltung keine Gesichtserkennung verwenden. Stattdessen werden Menschen in den ausgewerteten Bildern zunächst als anonymisierte Strichfiguren dargestellt.
Die Software soll Bewegungsabläufe untersuchen und mögliche Gefahrensituationen melden. Dazu könnten beispielsweise körperliche Auseinandersetzungen, plötzlich entstehende Menschenansammlungen oder auffällige Bewegungen gehören. Die endgültige Bewertung übernimmt weiterhin die Polizei.
Polizeibeamte entscheiden über einen Einsatz
Die künstliche Intelligenz soll keine automatischen Fahndungen oder polizeilichen Maßnahmen auslösen. Erkennt das System einen auffälligen Ablauf, erhalten Beamte einen Hinweis.
Diese prüfen die Kamerabilder und entscheiden anschließend, ob tatsächlich eine Gefahr besteht und Einsatzkräfte geschickt werden müssen.
Das Verfahren soll vermeiden, dass die Software allein über polizeiliche Eingriffe entscheidet.
Gesichtserkennung ausdrücklich ausgeschlossen
Innensenatorin Iris Spranger betont, dass das Pilotprojekt nicht zur Identifikation einzelner Personen gedacht sei.
Die Software soll weder biometrische Merkmale speichern noch Gesichter mit polizeilichen Datenbanken abgleichen. Auf den analysierten Darstellungen sollen keine individuellen Gesichtszüge zu erkennen sein.
Kritiker bezweifeln dennoch, dass sich Bewegungsanalyse und personenbezogene Überwachung technisch und rechtlich vollständig voneinander trennen lassen.
Datenschützer sehen offene Fragen
Unklar ist unter anderem, wie zuverlässig die Anonymisierung funktioniert und ob aus Körperhaltung, Kleidung, Aufenthaltsort und Bewegungsabläufen Rückschlüsse auf einzelne Personen gezogen werden können.
Auch fehlerhafte Warnungen sind möglich. Ungewöhnliche Bewegungen bedeuten nicht automatisch eine Straftat oder eine konkrete Gefahr.
Die Berliner Datenschutzbeauftragte und weitere Fachstellen sollen das Projekt deshalb begleiten.
Weitere Standorte sollen folgen
Nach dem Kottbusser Tor ist im weiteren Jahresverlauf ein Test an der Warschauer Straße geplant.
Später könnten auch der Alexanderplatz und der Görlitzer Park einbezogen werden. Sämtliche Orte werden von der Polizei als kriminalitätsbelastete Bereiche geführt.
Ob die Technik nach dem Pilotprojekt dauerhaft eingesetzt wird, hängt von der Auswertung ab. Dabei sollen sowohl die Zahl erkannter Vorfälle als auch mögliche Fehlmeldungen und datenschutzrechtliche Risiken untersucht werden.
Debatte zwischen Sicherheit und Privatsphäre
Befürworter erhoffen sich schnellere Reaktionen auf Gewalttaten und eine bessere Unterstützung der Einsatzkräfte.
Kritiker warnen dagegen vor einer schrittweisen Ausweitung automatisierter Überwachung im öffentlichen Raum. Sie befürchten, dass aus einem begrenzten Versuch langfristig ein flächendeckendes System entstehen könnte.
Das Pilotprojekt wird deshalb nicht nur an seiner technischen Leistung gemessen werden. Entscheidend ist auch, ob die Berlinerinnen und Berliner den versprochenen Schutz ihrer persönlichen Daten für glaubwürdig halten.
Quellen
– Rundfunk Berlin-Brandenburg: „Polizei startet Pilotprojekt zur Videoüberwachung am Kottbusser Tor“, veröffentlicht am 6. August 2026
– Berliner Senatsverwaltung für Inneres: Angaben zum Pilotprojekt und zum Ausschluss biometrischer Gesichtserkennung