Private Grundstückseigentümer in der Hansestadt Stendal können befallene Eichen für die gemeinschaftlichen Bekämpfungsmaßnahmen im Jahr 2027 anmelden. Die Stadt beteiligt sich erneut an der koordinierten Aktion des Landkreises Stendal.
Mit der gemeinsamen Erfassung und Behandlung befallener Bäume sollen die gesundheitlichen Gefahren für die Bevölkerung verringert und eine weitere Ausbreitung des Eichenprozessionsspinners eingedämmt werden. Meldungen für Privatgrundstücke nimmt die Stadtverwaltung bis zum 26. August 2026 entgegen.
Die Maßnahmen werden zwischen dem Landkreis, den beteiligten Einheits- und Verbandsgemeinden sowie den zuständigen Landesbehörden abgestimmt. Der Landkreis hatte die gemeinsamen Vorbereitungen für das Jahr 2027 bereits Ende Juni angekündigt. Kreisweit können private Baumbesitzer ihre Eichen über die jeweils zuständige Gemeinde erfassen lassen.
Brennhaare können gesundheitliche Beschwerden auslösen
Die Raupen des Eichenprozessionsspinners tragen feine Brennhaare, die bei Menschen unter anderem Hautreizungen, Augenbeschwerden und Atemwegsprobleme auslösen können. Besonders problematisch sind stark befallene Bäume in Wohngebieten, Gärten, Parks und an häufig genutzten Wegen.
Im Landkreis Stendal war im laufenden Jahr ein verstärktes Vorkommen unter anderem im Gebiet der Hansestadt erkennbar. Die Kreisverwaltung rief deshalb dazu auf, befallene Bereiche zu meiden und vorhandene Warnhinweise sowie Absperrungen zu beachten.
Für die Gefahrenabwehr auf privaten Flächen sind grundsätzlich die Eigentümer oder sonstigen Verfügungsberechtigten verantwortlich. Sie müssen notwendige Maßnahmen veranlassen und die dadurch entstehenden Kosten tragen.
Absaugen oder Behandlung mit Bioziden möglich
Private Grundstückseigentümer können ihre befallenen Eichen in die gemeinschaftliche Bekämpfungsaktion aufnehmen lassen. Nach Angaben der Hansestadt stehen verschiedene zugelassene Verfahren zur Auswahl.
Eine Möglichkeit ist die mechanische Entfernung der Nester durch spezialisierte Fachfirmen. Dabei werden die Gespinste und Raupen mit geeigneten Geräten abgesaugt.
Daneben kann eine Behandlung mit zugelassenen Bioziden erfolgen. Diese Mittel können abhängig vom Standort und dem gewählten Verfahren vom Boden oder aus der Luft ausgebracht werden.
Die jeweils geeignete Methode hängt unter anderem vom Standort der Bäume, dem Umfang des Befalls und den rechtlichen Vorgaben für die betroffene Fläche ab.
Kosten stehen erst nach der Ausschreibung fest
Wie hoch die Kosten für die Behandlung einer einzelnen Eiche im Jahr 2027 ausfallen, steht derzeit noch nicht fest. Die Ausschreibung kann erst beginnen, wenn sämtliche zu behandelnden Bäume im Landkreis vollständig erfasst worden sind.
Erst nach Abschluss des Vergabeverfahrens ist eine verbindliche Berechnung der Kosten möglich. Auch andere Kommunen im Landkreis weisen darauf hin, dass eine endgültige Preisangabe vor der Ausschreibung nicht möglich ist.
Die Teilnahme an der gemeinsamen Aktion bedeutet daher nicht, dass die Behandlung privater Bäume kostenlos erfolgt. Die Eigentümer müssen die auf ihre Bäume entfallenden Kosten selbst übernehmen.
Meldungen bis zum 26. August möglich
Betroffene Bürgerinnen und Bürger im Stadtgebiet Stendal sollen sich direkt mit der Stadtverwaltung in Verbindung setzen. Dort können sie die zu behandelnden Eichen auf ihrem Privatgrundstück melden und weitere Informationen zu den zugelassenen Bekämpfungsmethoden erhalten.
Die Meldefrist bei der Hansestadt endet am Mittwoch, dem 26. August 2026. Ergänzende Auskünfte erteilt die Koordinierungsstelle Eichenprozessionsspinner des Umweltamtes beim Landkreis Stendal.
Die kreisweite Frist reicht grundsätzlich bis zum 31. August. Da die einzelnen Gemeinden die Meldungen zunächst erfassen und anschließend an den Landkreis weitergeben müssen, kann vor Ort eine frühere Anmeldefrist gelten.
Bereits gemeldete Bäume bleiben erfasst
Bäume, die bereits im laufenden Jahr behandelt oder in das Erfassungssystem aufgenommen wurden, müssen nicht erneut angemeldet werden.
Die betreffenden Eichen bleiben automatisch registriert. Eine erneute Meldung ist erst dann erforderlich, wenn sich Angaben geändert haben oder weitere bislang nicht erfasste Bäume behandelt werden sollen.
Die Registrierung bleibt bestehen, bis der Grundstückseigentümer die Teilnahme ausdrücklich widerruft.
Quellen
Hansestadt Stendal: Pressemitteilung „Gemeinsame Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners 2027 – Hansestadt Stendal ruft private Grundstückseigentümer*innen zur Beteiligung an Bekämpfungsmaßnahmen auf“, veröffentlicht am 6. August 2026.
Landkreis Stendal: „Eichenprozessionsspinner werden zur Abwehr gesundheitlicher Gefahren 2027 bekämpft“, veröffentlicht am 30. Juni 2026.
Landkreis Stendal: Hinweise zum intensiven Befall mit dem Eichenprozessionsspinner und zu empfohlenen Schutzmaßnahmen, veröffentlicht am 10. Juni 2026.