Die Lutherstadt Wittenberg hat den Auftakt für ihre kommunale Wärmeplanung vollzogen. Bis zum 30. Juni 2028 muss die Stadt als Kommune mit weniger als 100.000 Einwohnern einen Wärmeplan vorlegen. Wie die Stadtverwaltung mitteilt, befindet sich das Verfahren derzeit in der Vorbereitungsphase und soll gemeinsam mit einem noch auszuwählenden Dienstleister weitergeführt werden.

Fünf Schritte führen zum Wärmeplan

Der Planungsprozess umfasst zunächst eine Eignungsprüfung sowie eine Bestands- und Potenzialanalyse. Darauf aufbauend sollen ein Zielszenario und schließlich eine konkrete Wärmewendestrategie für das Stadtgebiet entwickelt werden.

Ziel ist es, langfristig zu erkennen, in welchen Teilen Wittenbergs dezentrale Lösungen wie Wärmepumpen geeignet sind und wo der Ausbau oder Neubau von Wärmenetzen näher untersucht werden sollte.

Kein verpflichtender Heizungstausch

Oberbürgermeister Torsten Zugehör betont ausdrücklich, dass die kommunale Wärmeplanung Eigentümer nicht dazu verpflichtet, ihre bestehende Heizungsanlage auszutauschen. Die Entscheidung über die konkrete Heiztechnik bleibt auch künftig bei den Eigentümern.

Der Wärmeplan soll vielmehr als strategische Grundlage dienen und Orientierung für künftige Investitionsentscheidungen geben.

Stadtwerke liefern Daten und Fachwissen

Die Stadtwerke Lutherstadt Wittenberg sollen unabhängig davon, welcher Dienstleister den Zuschlag für die Planung erhält, eng in den Prozess eingebunden werden. Sie stellen Daten für die Analysen zur Verfügung und bringen ihre Erfahrungen als regionaler Energieversorger sowie Betreiber von Energie- und Wärmenetzen ein.

Stadtwerke-Geschäftsführer Andreas Reinhardt verweist zugleich auf die Bedeutung verlässlicher gesetzlicher Rahmenbedingungen, stabiler Fördermöglichkeiten und technisch wie wirtschaftlich sinnvoller Lösungen.

Informationsangebot auch für Hauseigentümer

Am 5. November 2026 wollen die Stadtwerke beim kostenfreien dritten Immo- und Installateur-Treff über Fragen rund um Wärmeversorgung, Technik und mögliche Lösungen informieren. Erstmals soll sich die Veranstaltung neben Unternehmen auch ausdrücklich an private Hauseigentümer richten.

Die Anmeldung soll ab September möglich sein.

Stadt trägt Planungskosten nicht allein

Die Kosten für die Erstellung des Wärmeplans sind bereits im Haushalt 2026 berücksichtigt und für 2027 sowie 2028 eingeplant. Nach dem Wärmeplanungsausführungsgesetz Sachsen-Anhalt kann Wittenberg für die erstmalige Erstellung des Plans einen Mehrbelastungsausgleich beanspruchen.

Für Eigentümer entstehen durch die kommunale Wärmeplanung selbst keine direkten Kosten. Die Stadt will über den weiteren Prozess fortlaufend informieren.

Quelle:

Lutherstadt Wittenberg, Medieninformation vom 11. August 2026.