Schwerin hat erstmals umfassend Bilanz zum ausgelaufenen Chancen-Aufenthaltsrecht gezogen. Insgesamt gingen bei der Ausländerbehörde 115 Anträge ein. 69 Antragsteller erhielten zunächst eine auf 18 Monate befristete Aufenthaltserlaubnis – bislang konnten 17 Personen daraus einen dauerhafteren Aufenthaltstitel entwickeln.

Acht Verfahren noch offen

Nicht sämtliche Fälle sind bereits abgeschlossen.

Acht Anträge befinden sich weiterhin in Prüfung.

22 wurden abgelehnt, weil die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt waren. In weiteren 16 Fällen erledigte sich das Verfahren beispielsweise durch einen anderen Aufenthaltstitel oder den Rückzug des Antrags.

18 Monate für Integration und Identitätsklärung

Die bundesweite Regelung sollte langjährig geduldeten Menschen eine Möglichkeit geben, innerhalb von 18 Monaten Voraussetzungen für einen längerfristigen Aufenthalt zu erfüllen.

Dazu gehörten beispielsweise Identitätsklärung, die Erfüllung der Passpflicht und die Sicherung des Lebensunterhalts.

Während dieser Zeit bestand uneingeschränkter Zugang zum Arbeitsmarkt.

Keine neuen Anträge mehr möglich

Das Programm war von Beginn an zeitlich befristet.

Neue Anträge können inzwischen nicht mehr gestellt werden.

Die noch laufenden Fälle werden jedoch weiter bearbeitet.

Quellen

Landeshauptstadt Schwerin – Bilanz zum Chancen-Aufenthaltsrecht – 4. August 2026.