Wer sich künftig selbstständig macht, soll nach den Empfehlungen der Alterssicherungskommission verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen oder eine vergleichbare Altersvorsorge nachweisen. Für neue Gründer könnte zunächst ein halber Regelbeitrag von rund 367 Euro im Monat anfallen, nach drei Jahren wären nach heutigen Berechnungen etwa 735 Euro möglich. Die Bundesregierung will die Rentenreform noch 2026 auf den Weg bringen. In Kraft treten könnte sie 2027 – endgültig beschlossen ist sie bislang nicht.

Gründerin aus Neubrandenburg rechnet mit zusätzlicher Belastung

Wie stark eine solche Pflicht gerade kleine Gründungen treffen könnte, zeigt ein Beispiel aus Neubrandenburg. Dort plant die 38-jährige Alexandra Smitkiewicz nach Angaben des NDR eine selbstständige Tätigkeit als Heilpraktikerin.

Gemeinsam mit einer Gründungsberaterin kalkuliert sie Einnahmen, Miete, Versicherungen und weitere laufende Kosten. Ein zusätzlicher Rentenbeitrag könnte die Rechnung besonders während der ersten Geschäftsjahre verändern, in denen Umsätze häufig noch schwanken.

Die Gründerin erklärte gegenüber dem Sender, dass von einem zunächst angemessen wirkenden Umsatz nach Abzug aller Ausgaben nur wenig übrigbleiben könne. Das Beispiel ist nicht auf alle Branchen übertragbar, verdeutlicht aber das Problem vieler Solo-Selbstständiger: Sie tragen ihre Sozialversicherungsbeiträge vollständig selbst und erhalten keinen Arbeitgeberzuschuss.

Zunächst rund 367 Euro im Monat möglich

Nach der bisher diskutierten Ausgestaltung sollen neue Selbstständige in den ersten drei Jahren zunächst einen halben Regelbeitrag zahlen können. Der NDR beziffert diesen nach den derzeitigen Rechengrößen auf rund 367 Euro im Monat.

Anschließend könnte der volle Regelbeitrag von etwa 735 Euro fällig werden. Alternativ soll eine einkommensabhängige Berechnung möglich sein. Bei niedrigen Einkünften könnten die Beiträge dadurch geringer ausfallen.

Die konkreten Beitragssätze, Einkommensgrenzen, Ausnahmen und Nachweispflichten stehen jedoch noch nicht endgültig fest. Die genannten Summen sind deshalb keine bereits beschlossenen Zahlbeträge, sondern eine Berechnung auf Grundlage der derzeit bekannten Vorschläge.

Bestandsselbstständige sollen sich befreien lassen können

Die Alterssicherungskommission empfiehlt eine verpflichtende Absicherung vor allem für Menschen, die nach Inkrafttreten der Reform neu in die Selbstständigkeit wechseln.

Wer bereits selbstständig arbeitet, soll sich nach dem bisherigen Vorschlag gegen die neue Versicherungspflicht entscheiden können. Damit würde vermieden, dass bestehende Finanz- und Vorsorgepläne rückwirkend vollständig verändert werden.

Für neue Gründer soll es dagegen grundsätzlich keine Möglichkeit geben, überhaupt nicht für das Alter vorzusorgen. Ob ausschließlich die gesetzliche Rentenversicherung anerkannt wird oder auch private Produkte als gleichwertige Absicherung gelten, muss im Gesetzgebungsverfahren genauer festgelegt werden.

Bund will Reform bis Ende 2026 beschließen

Die Alterssicherungskommission legte der Bundesregierung am 23. Juni 2026 insgesamt 33 Empfehlungen vor. Dazu gehören eine breitere Finanzierung der Altersvorsorge, eine gesetzliche Kapitalrente und die Einbeziehung weiterer Erwerbstätiger in das Rentensystem.

Der Koalitionsausschuss erklärte Anfang Juli, die Empfehlungen vollständig und zügig umsetzen zu wollen. Das Gesetzgebungsverfahren soll möglichst bis Ende 2026 abgeschlossen werden. Eine Einführung erster Regelungen zum Jahr 2027 ist damit möglich.

Bis dahin müssen Bundesregierung, Bundestag und gegebenenfalls Bundesrat über die konkrete Ausgestaltung entscheiden. Eine Rentenpflicht besteht für bislang nicht versicherungspflichtige Gründer daher aktuell noch nicht.

Altersarmut ist das zentrale Argument

Die Befürworter einer Versicherungspflicht verweisen darauf, dass ein Teil der Selbstständigen keine ausreichende Altersvorsorge aufbaut. Scheitert ein Unternehmen oder bleiben die Einkommen über viele Jahre niedrig, droht im Ruhestand der Bezug staatlicher Grundsicherung.

Eine Pflichtvorsorge soll verhindern, dass Menschen während ihres Erwerbslebens vollständig ohne Absicherung bleiben. Zugleich soll die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung auf einen größeren Personenkreis verteilt werden.

Die Deutsche Rentenversicherung wertet die Empfehlungen der Kommission als Bekenntnis zu einer starken gesetzlichen Alterssicherung. Sie weist zugleich darauf hin, dass die Politik nun über die tatsächliche Umsetzung entscheiden müsse.

Gründungsberaterin erwartet weniger Existenzgründungen

Die Neubrandenburger Gründungsberaterin Isabella Wichmann befürchtet nach Angaben des NDR einen Dämpfer für die Gründungsszene. Aus Gesprächen mit ihren Klienten kenne sie Zweifel, ob junge Unternehmen eine zusätzliche monatliche Belastung tragen könnten.

Besonders schwierig wäre ein pauschaler Regelbeitrag für Selbstständige mit niedrigen oder stark schwankenden Einkünften. Dazu zählen etwa Kreative, kleine Dienstleister, freie Berufe, Saisonbetriebe und Menschen, die ihr Unternehmen zunächst nebenberuflich aufbauen.

Eine einkommensabhängige Beitragsberechnung könnte diese Belastung abmildern. Entscheidend wäre jedoch, wie schnell Beiträge an schwächere Geschäftsmonate angepasst werden können und welche Unterlagen Selbstständige dafür vorlegen müssten.

Gerade Solo-Selbstständige tragen das volle Risiko

Solo-Selbstständige beschäftigen keine Mitarbeiter und müssen sämtliche Sozialversicherungs- und Vorsorgekosten aus ihren eigenen Einnahmen finanzieren. Anders als bei Arbeitnehmern beteiligt sich kein Arbeitgeber an den Beiträgen.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes waren 2024 rund 3,6 Prozent der Erwerbstätigen zwischen 15 und 64 Jahren solo-selbstständig. Diese Form der Erwerbstätigkeit ist häufig von schwankenden Aufträgen und fehlender Absicherung bei Arbeitsausfällen geprägt.

Ein Rentenbeitrag kann langfristig Sicherheit schaffen. Kurzfristig entzieht er einem jungen Unternehmen jedoch Geld, das für Miete, Ausstattung, Werbung, Fahrzeuge oder Rücklagen benötigt wird.

Mecklenburg-Vorpommern braucht neue Unternehmen

Für Mecklenburg-Vorpommern besitzt die Debatte besondere wirtschaftliche Bedeutung. Das dünn besiedelte Land ist in vielen Regionen auf kleine Betriebe, Freiberufler und selbstständige Dienstleister angewiesen.

Neue Unternehmen können Versorgungslücken schließen, Arbeitsplätze schaffen und Angebote erhalten, die sich für größere Firmen nicht lohnen. Das betrifft beispielsweise Gesundheitsdienstleistungen, Tourismus, Handwerk, Gastronomie und digitale Berufe.

Wird der Schritt in die Selbstständigkeit teurer, könnten einzelne Vorhaben verschoben oder vollständig aufgegeben werden. Wie groß dieser Effekt tatsächlich wäre, lässt sich derzeit jedoch nicht belastbar beziffern.

Private Vorsorge darf nicht doppelt belastet werden

Viele Selbstständige sorgen bereits privat vor – etwa mit Immobilien, Versicherungen, Fonds oder betrieblichen Rücklagen. Im Gesetzgebungsverfahren muss deshalb geklärt werden, unter welchen Bedingungen solche Vorsorgeformen anerkannt werden.

Würde zusätzlich zur bestehenden privaten Absicherung zwingend der volle gesetzliche Beitrag verlangt, könnten hohe Doppelbelastungen entstehen. Umgekehrt muss der Staat sicherstellen, dass alternative Vorsorgemodelle tatsächlich dauerhaft und insolvenzgeschützt für das Alter zur Verfügung stehen.

Eine einfache Selbsterklärung dürfte dafür kaum ausreichen. Denkbar wären zertifizierte Produkte und regelmäßige Nachweise. Das würde allerdings neue Bürokratie für Gründer, Versicherer und Behörden verursachen.

Entscheidend sind Freibeträge und flexible Beiträge

Ob die Reform Gründungen verhindert oder zu einer verlässlicheren Altersvorsorge führt, hängt wesentlich von ihrer Ausgestaltung ab.

Für kleine Unternehmen wären niedrige Einstiegsbeiträge, einkommensabhängige Zahlungen und unbürokratische Anpassungen bei Umsatzrückgängen besonders wichtig. Auch Karenzzeiten, Mindestfreibeträge oder Sonderregeln für nebenberufliche Selbstständige könnten eine Rolle spielen.

Die Bundesregierung steht damit vor einem Zielkonflikt: Sie will Altersarmut verhindern und mehr Menschen in die Finanzierung der Rente einbeziehen. Gleichzeitig darf sie die Gründungsbereitschaft nicht durch starre Beiträge und zusätzliche Nachweispflichten schwächen.

Solange kein Gesetzentwurf vorliegt, bleiben die konkreten Folgen offen. Die Sorgen in Mecklenburg-Vorpommern zeigen jedoch schon jetzt, dass eine Rentenpflicht nur dann akzeptiert werden dürfte, wenn sie sich an den tatsächlichen Einkünften junger Unternehmen orientiert.

Quellen

Bundesministerium für Arbeit und Soziales, „Rentenkommission 2026: 33 Empfehlungen zur Rentenreform“, veröffentlicht am 23. Juni 2026

Bundesregierung, „33 Empfehlungen für eine große Rentenreform“, veröffentlicht am 2. Juli 2026

Bundesregierung, „Reformen bei Rente, Arbeit und Steuern“, veröffentlicht am 2. Juli 2026

Deutsche Rentenversicherung Bund, Stellungnahme zum Abschlussbericht der Alterssicherungskommission, veröffentlicht am 23. Juni 2026

Statistisches Bundesamt, Informationen zu Solo-Selbstständigen und deren wirtschaftlicher Absicherung, aktueller Datenstand 2024