Die Bürgerinitiative Pro Roitzsch lädt am Dienstag, 11. August 2026, zu einer öffentlichen Informationsveranstaltung ein. Anlass ist ein neuer Antrag des Unternehmens GP Papenburg im Zusammenhang mit den Deponieklassen 0 und I am Standort Roitzsch. Die Veranstaltung beginnt um 18 Uhr in der Billard Bar an der Langen Straße 36.
Bürgerinitiative will über neuen Antrag informieren
Nach der Ankündigung der Stadt soll die Veranstaltung von 18 bis 19.30 Uhr dauern.
Die Bürgerinitiative möchte über den aktuellen Antrag informieren und mit Einwohnern über mögliche Auswirkungen sprechen. Welche konkreten Änderungen gegenüber früheren Planungen beantragt wurden, geht aus dem veröffentlichten Veranstaltungshinweis noch nicht im Detail hervor.
Eine belastbare Bewertung wird daher erst möglich sein, wenn die vollständigen Antragsunterlagen öffentlich vorliegen oder von der zuständigen Behörde erläutert werden.
Roitzsch ist bereits Deponiestandort
Am Standort Roitzsch wird bereits eine Deponie der Klasse II betrieben.
Im Überwachungsprogramm des Landesverwaltungsamtes für 2026 ist die Deponie Roitzsch als Anlage in der Ablagerungsphase aufgeführt. Betreiber ist die GP Papenburg Entsorgung Ost GmbH. Für den Standort ist eine zweimalige Überwachung pro Jahr vorgesehen.
Der neue Antrag betrifft nach Angaben der Bürgerinitiative zusätzliche Planungen für die Klassen 0 und I.
Deponieklassen unterscheiden sich nach Abfallarten
Deponien werden abhängig von der Art und Belastung der eingelagerten Abfälle verschiedenen Klassen zugeordnet.
Die Klasse 0 ist grundsätzlich für vergleichsweise gering belastete mineralische Abfälle vorgesehen. Die Klasse I dient der Ablagerung nicht gefährlicher Abfälle, die bestimmte gesetzliche Grenzwerte einhalten.
Welche Stoffe in Roitzsch konkret angenommen werden sollen, muss aus den Genehmigungsunterlagen hervorgehen. Ohne diese Unterlagen lässt sich nicht seriös beurteilen, welche tatsächliche Belastung für den Standort entstehen könnte.
Verkehr gehört zu den zentralen Fragen
Neue oder erweiterte Deponiekapazitäten können zusätzliche Lastwagenbewegungen auslösen.
Für Einwohner sind deshalb die geplanten Anlieferungsmengen, Fahrtrouten, Betriebszeiten und möglichen Auswirkungen auf Ortsstraßen von besonderem Interesse. Auch Lärm, Staub und die Sicherheit an Einmündungen gehören zu den häufig diskutierten Punkten.
Frühere Planungsunterlagen zu einem Deponievorhaben in Roitzsch gingen von einer größeren Fläche und täglichen Lastwagenanlieferungen aus. Ob diese älteren Zahlen auf den neuen Antrag übertragbar sind, ist jedoch nicht bestätigt.
Umweltschutz muss umfassend geprüft werden
Bei einem Genehmigungsverfahren sind unter anderem Boden, Grundwasser, Oberflächenwasser, Staub, Lärm und Naturschutz zu untersuchen.
Besonders wichtig ist die Frage, wie Sickerwasser aufgefangen und behandelt wird. Zudem muss verhindert werden, dass belastete Stoffe in den Untergrund gelangen.
Diese Prüfungen erfolgen nicht durch eine Bürgerinitiative oder den Betreiber allein, sondern durch die zuständigen Fachbehörden im Genehmigungsverfahren.
Bedarf an Deponieraum wächst durch Bauabfälle
Der Abfallwirtschaftsplan Sachsen-Anhalts geht davon aus, dass sich durch neue Vorschriften künftig zusätzliche Mengen mineralischer Bau- und Abbruchabfälle in Richtung der Deponieklassen 0 und I verschieben könnten.
Hintergrund sind strengere Anforderungen an die Wiederverwendung und Verfüllung bestimmter Materialien. Damit steigt der wirtschaftliche Druck, neue Ablagerungskapazitäten bereitzustellen.
Ein tatsächlicher Bedarf ersetzt jedoch nicht die Prüfung, ob ein konkreter Standort geeignet ist.
Beteiligung muss vor einer Entscheidung stattfinden
Einwohner müssen die Möglichkeit erhalten, öffentlich zugängliche Unterlagen einzusehen und innerhalb der vorgesehenen Fristen Einwendungen vorzubringen.
Dabei sollten Einwände möglichst konkret formuliert werden. Allgemeine Ablehnung allein hat in einem Genehmigungsverfahren meist weniger Gewicht als nachvollziehbare Hinweise zu Verkehr, Wasser, Lärm oder Natur.
Die Informationsveranstaltung kann Bürgern helfen, offene Fragen zu sammeln und das weitere Verfahren besser zu verstehen.
Bestehende Deponie wird regelmäßig kontrolliert
Das Landesverwaltungsamt führt Deponien und weitere Industrieanlagen in festen Überwachungsprogrammen.
Für Roitzsch sind wegen des laufenden Ablagerungsbetriebs regelmäßige Kontrollen vorgesehen. Zusätzlich veröffentlicht das Land Berichte zu durchgeführten Überwachungen. Für den Standort ist auch eine Kontrolle aus dem Jahr 2025 dokumentiert.
Die Ergebnisse solcher Kontrollen und mögliche Beanstandungen sollten bei der weiteren Debatte transparent berücksichtigt werden.
Verfahren ist noch keine Genehmigung
Ein Antrag bedeutet nicht, dass das Vorhaben bereits genehmigt ist.
Die zuständige Behörde muss Unterlagen prüfen, Stellungnahmen einholen und gesetzliche Anforderungen bewerten. Je nach Umfang können weitere Gutachten, Ergänzungen oder eine öffentliche Erörterung erforderlich werden.
Für Roitzsch wird entscheidend sein, welche konkreten Pläne vorgelegt wurden und wie Betreiber, Behörden, Stadt und Einwohner mit den offenen Fragen umgehen.
Quellen
Stadt Sandersdorf-Brehna, Ankündigung der öffentlichen Mitgliederversammlung von Pro Roitzsch zum neuen Deponieantrag, veröffentlicht im August 2026
Bürgerinitiative Pro Roitzsch, Informationsveranstaltung zu den Deponieklassen 0 und I am 11. August 2026
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Überwachungsprogramm für Deponien 2026, Standort Roitzsch
Land Sachsen-Anhalt, Abfallwirtschaftsplan zu mineralischen Bau- und Abbruchabfällen, aktueller Planungsstand