Magdeburg. Elektronische Fußfesseln sollen künftig häufiger dazu beitragen, Opfer häuslicher Gewalt und von Stalking zu schützen. Die Landesregierung Sachsen-Anhalts hat am 28. Juli 2026 dem zwischen den Ländern abgestimmten Entwurf eines neuen Staatsvertrages zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung zugestimmt.
Der Entwurf wird nun dem Landtag vorgelegt. Anschließend soll Ministerpräsident Sven Schulze den Staatsvertrag für Sachsen-Anhalt unterzeichnen.
Familiengerichte sollen Fußfessel anordnen können
Hintergrund ist die Reform des Gewaltschutzrechts. Der Bundesrat hatte am 12. Juni 2026 einer Reform zugestimmt, mit der Familiengerichte in Hochrisikofällen elektronische Aufenthaltsüberwachung anordnen können. Ziel ist insbesondere, Annäherungs- und Kontaktverbote besser durchsetzen zu können.
Sachsen-Anhalts Justizministerin Franziska Weidinger sieht darin ein wichtiges zusätzliches Schutzinstrument:
„Die elektronische Fußfessel ist ein wichtiger Baustein, um insbesondere gewalttätige Partner, Ex-Partner oder Stalker fernzuhalten.“
Nach Angaben des Justizministeriums sollen Polizei und Justiz dadurch schneller reagieren können, wenn eine überwachte Person gegen Schutzauflagen verstößt.
Überwachungsstelle in Hessen soll mehr Aufgaben übernehmen
Technisch und organisatorisch soll die bereits bestehende Gemeinsame elektronische Überwachungsstelle der Länder, kurz GÜL, eine zentrale Rolle übernehmen.
Die in Hessen angesiedelte Einrichtung überwacht elektronische Fußfesseln länderübergreifend. Nach dem neuen Staatsvertrag sollen ihre Zuständigkeiten erweitert werden.
Vorgesehen ist eine Überwachung rund um die Uhr in mehreren Bereichen:
- Führungsaufsicht,
- Gefahrenabwehr,
- Gewaltschutzverfahren,
- Kindschaftssachen.
Der neue Vertrag soll damit die seit 2012 geltenden Vereinbarungen ablösen.
Polizei wird bei Verstößen unmittelbar alarmiert
Die elektronische Fußfessel arbeitet mit GPS.
Für eine überwachte Person können bestimmte Bereiche festgelegt werden, die sie nicht betreten oder verlassen darf. Wird eine solche Vorgabe verletzt, kann die gemeinsame Überwachungsstelle die Polizei alarmieren.
Besonders interessant ist der geplante Einsatz des sogenannten „spanischen Modells“.
Dabei trägt nicht nur die überwachte Person eine elektronische Fußfessel. Das gefährdete Opfer kann freiwillig zusätzlich ein Empfangsgerät erhalten. Nähert sich die überwachte Person zu stark, sollen sowohl das Opfer als auch die Überwachungsstelle gewarnt werden.
Das Bundesjustizministerium hatte ein solches System bereits als möglichen zusätzlichen Schutz vor häuslicher Gewalt beschrieben.
Inkrafttreten für 2027 vorgesehen
Der Staatsvertrag ist mit dem jetzigen Kabinettsbeschluss noch nicht in Kraft.
Zunächst müssen die Länder ihn unterzeichnen und anschließend ratifizieren. Nach Angaben Sachsen-Anhalts soll die neue Regelung im ersten Halbjahr 2027 wirksam werden.
Damit schafft der Vertrag vor allem die organisatorische Grundlage dafür, dass die neuen rechtlichen Möglichkeiten zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung praktisch länderübergreifend umgesetzt werden können.
Quellen und Datenbasis
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt, Medieninformation Nr. 416/2026 vom 28. Juli 2026.
- Bundesministerium der Justiz: Konzept und rechtliche Grundlagen zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung bei häuslicher Gewalt.
- Aktuelle Berichterstattung zur Zustimmung des Bundesrates zur Reform des Gewaltschutzgesetzes am 12. Juni 2026.