Gardelegen. Ein ungewöhnlicher kommunalpolitischer Konflikt ist entschieden – allerdings nicht so, wie es die Mehrheit des Stadtrates ursprünglich wollte. Der Altmarkkreis Salzwedel hat die neuen Hebesätze für Gewerbesteuer und Grundsteuer B per Ersatzvornahme festgesetzt. Die entsprechende Satzung wurde am 30. Juni 2026 amtlich veröffentlicht.
Damit greift die Kommunalaufsicht unmittelbar in eine Entscheidung ein, die der Gardelegener Stadtrat zuvor abgelehnt hatte.
Gewerbesteuer steigt auf 380 Prozent
Der Stadtrat hatte sich im März gegen die vorgesehenen Anpassungen ausgesprochen. Nach den veröffentlichten Angaben sollte die Gewerbesteuer von 360 auf 380 Prozent steigen. Bei der Grundsteuer B war eine Anhebung von 410 auf 470 Prozent vorgesehen.
Das Problem: Die zusätzlichen Einnahmen waren bereits Bestandteil des beschlossenen Doppelhaushalts 2026/2027 und des Haushaltskonsolidierungskonzeptes.
Nach Angaben aus den Beratungen geht es um rund 610.000 Euro pro Jahr.
Die Kommunalaufsicht machte deshalb deutlich, dass der Verzicht auf die vorgesehenen Einnahmen nicht ohne eine finanzielle Ersatzlösung möglich sei.
Die Eckpunkte:
- Gewerbesteuer: von 360 auf 380 Prozent
- Grundsteuer B: von 410 auf 470 Prozent
- erwartete zusätzliche Einnahmen: rund 610.000 Euro jährlich
- neue Satzung: durch den Altmarkkreis im Wege der Ersatzvornahme
- amtliche Veröffentlichung: 30. Juni 2026
Stadtrat hatte Haushalt selbst beschlossen
Genau darin liegt der politische Konflikt.
Die Steueranpassungen waren Teil eines Haushaltskonsolidierungskonzeptes, das der Stadtrat insgesamt beschlossen hatte. Einzelne Maßnahmen wurden später dennoch abgelehnt.
Dezernatsleiter Andreas Hensel hatte in den Beratungen darauf verwiesen, dass die Stadt trotz aller vorgesehenen Konsolidierungsmaßnahmen finanziell noch nicht bei einem ausgeglichenen Ergebnis angekommen sei.
Der Kern des Problems: Wer auf eingeplante Mehreinnahmen verzichtet, muss an anderer Stelle sparen oder neue Einnahmen schaffen.
Kommunalaufsicht setzt Satzung selbst in Kraft
Nachdem keine entsprechende eigene Satzung der Stadt zustande kam, wurde die Hebesatzsatzung schließlich durch den Altmarkkreis Salzwedel erlassen.
Die Stadt führt das Dokument inzwischen ausdrücklich als:
„Erlass des Altmarkkreises Salzwedel im Wege der Ersatzvornahme“
in ihrem geltenden Ortsrecht.
Damit ist aus einer politischen Auseinandersetzung eine konkrete finanzielle Entscheidung geworden.
Für Unternehmen und Grundstückseigentümer sind die neuen Hebesätze unmittelbar relevant. Politisch dürfte der Vorgang dagegen länger nachwirken: Denn er zeigt, wie eng der Handlungsspielraum einer finanziell angespannten Kommune werden kann, wenn bereits beschlossene Haushaltsziele nicht erreicht werden.
Quellen und Datenbasis
- Hansestadt Gardelegen: Hebesatzsatzung vom 30. Juni 2026, erlassen durch den Altmarkkreis Salzwedel im Wege der Ersatzvornahme.
- Altmark Zeitung: Beratungen zu den Steuerhebesätzen und Haushaltsauswirkungen.