Magdeburg. Sachsen-Anhalt will den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt deutlich systematischer organisieren. Ein neuer Landesaktionsplan bündelt 30 Maßnahmen aus Prävention, Schule, Jugendhilfe, Polizei und Justiz. Einer der zentralen Punkte: Schutzkonzepte gegen sexualisierte Gewalt sollen an allen rund 800 allgemeinbildenden Schulen sowie an Förder- und berufsbildenden Schulen etabliert werden.

470 Kinder wurden 2025 als Opfer registriert

Der Aktionsplan beginnt mit ernsten Zahlen.

Laut Polizeilicher Kriminalitätsstatistik wurden im Jahr 2025 in Sachsen-Anhalt 470 Kinder als Opfer sexuellen Missbrauchs registriert. Bei Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren waren es 49 Fälle.

Die Landesregierung weist gleichzeitig ausdrücklich darauf hin, dass viele Taten nicht angezeigt werden und deshalb von einer deutlich höheren Dunkelziffer auszugehen ist.

Besonders auffällig ist, dass ein erheblicher Teil der Taten aus dem unmittelbaren sozialen Umfeld kommt. Nach den im Aktionsplan genannten Daten:

  • geschahen 24 Prozent der Fälle sexuellen Missbrauchs von Kindern innerhalb der Familie,
  • waren in 60 Prozent der Fälle Erwachsene die Tatverdächtigen,
  • kamen Tatverdächtige bei Jugendlichen in etwa der Hälfte der Fälle aus Bekanntschaft oder Freundeskreis.

Missbrauchsdarstellungen nehmen stark zu

Ein weiterer Schwerpunkt ist digitale sexualisierte Gewalt.

Die Zahl der Fälle zur Verbreitung von Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern stieg 2025 laut Aktionsplan gegenüber dem Vorjahr um 27 Prozent.

In 52 Prozent dieser Fälle ging es demnach um das Versenden entsprechender Darstellungen über WhatsApp innerhalb gleichaltriger Gruppen.

Das Land will deshalb Medienbildung, Jugendmedienschutz und Präventionsarbeit stärker miteinander verzahnen. Kinder, Jugendliche und Eltern sollen gezielter über Risiken in sozialen Medien informiert werden.

Schutzkonzepte für rund 800 Schulen

Ein zentraler Baustein betrifft Schulen.

An allen rund 800 allgemeinbildenden Schulen, an Förderschulen und berufsbildenden Schulen sollen Konzepte gegen sexualisierte Gewalt aufgebaut beziehungsweise weiterentwickelt werden.

Schülerinnen und Schüler sollen altersgerecht an deren Erarbeitung beteiligt werden. Schulen mit bereits bestehenden Schutzkonzepten könnten künftig Patenschaften für andere Schulen übernehmen. Nach einer Umsetzungsphase will das Bildungsministerium überprüfen, wie weit die Einführung tatsächlich vorangekommen ist.

Zusätzlich sollen Schulleitungen, Lehrkräfte und Schulsozialarbeiter Fortbildungen erhalten.

Neues landesweites Zentrum Kinderschutz geplant

Der Aktionsplan sieht außerdem den schrittweisen Aufbau eines landesweit tätigen Zentrums Kinderschutz vor.

Es soll Fachkräfte aus Jugendhilfe, Schulen, Sport, Kultur und Feuerwehr unterstützen und Informationen sowie Materialien digital bündeln.

Auch Beispiele und Module für Schutzkonzepte sollen dort bereitgestellt werden.

Die konkrete Ausgestaltung hängt allerdings von den verfügbaren Ressourcen ab.

Führungszeugnisse und Schutzkonzepte könnten Förderbedingung werden

Auch bei Fördermitteln soll künftig genauer hingeschaut werden.

Das Land will prüfen, ob bei neuen oder überarbeiteten Förderrichtlinien für Projekte mit Kindern und Jugendlichen künftig Gewaltschutzkonzepte oder erweiterte Führungszeugnisse verbindlicher berücksichtigt werden können.

In Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sollen junge Menschen außerdem stärker an Schutzkonzepten beteiligt werden.

Mehr Kinderschutz im Sport

Auch Sportvereine werden ausdrücklich einbezogen.

Der Landessportbund unterstützt bereits Vereine und Fachverbände bei der freiwilligen Entwicklung eigener Schutzkonzepte. Zwischen 2018 und 2025 wurden nach Angaben des Landes 94 Kinderschutzbeauftragte in 67 Sportvereinen und zwölf Sportfachverbänden qualifiziert.

Dieses Angebot soll fortgeführt werden.

Polizei soll stärker geschult werden

Die Themen sexualisierte und digitale Gewalt sollen künftig auch in der Aus- und Fortbildung der Polizei stärker berücksichtigt werden.

Daneben sollen Vernachlässigung, psychische und körperliche Gewalt, häusliche Gewalt und Mobbing regelmäßig behandelt werden.

Mehr Videovernehmungen für Kinder

Auch die Justiz ist Teil des Aktionsplans.

Videovernehmungen sollen künftig grundsätzlich in allen Justizgebäuden Sachsen-Anhalts möglich sein. Ziel ist, Kinder, die Opfer von Straftaten geworden sind, im Verfahren weniger zu belasten.

Zusätzlich sollen mehr kindgerecht ausgestattete Anhörungszimmer entstehen. Aktuell verfügen die Gerichte bereits über mobile Vernehmungstechnik; am Amtsgericht Halle ist außerdem stationäre Aufzeichnungstechnik im Einsatz.

Kinderschutzzentrum an der Uniklinik Halle denkbar

Besonders weit geht eine weitere Überlegung.

Der Aktionsplan nennt die mögliche Einrichtung eines interdisziplinären Kinderschutzzentrums, beispielsweise an der Universitätsklinik Halle.

Orientieren könnte es sich an sogenannten Childhood-Häusern: Dort werden Kinder und Jugendliche, die körperliche oder sexualisierte Gewalt erlebt haben, während Ermittlungsverfahren möglichst kindgerecht von Medizin, Polizei, Justiz und Jugendhilfe begleitet.

Das Land stellt jedoch ausdrücklich klar: Die tatsächliche Einrichtung steht unter Finanzierungsvorbehalt.

Kosten sind bislang offen

Genau hier liegt einer der entscheidenden Punkte des Aktionsplans.

Die Landesregierung kann derzeit noch nicht beziffern, wie teuer die geplanten Maßnahmen insgesamt werden.

Die notwendigen Mittel sollen von den jeweils zuständigen Ressorts innerhalb ihrer Haushalte eingeplant werden. Umfang und finanzielle Auswirkungen der kommenden Maßnahmen seien momentan noch nicht valide zu quantifizieren.

Damit enthält der Aktionsplan zahlreiche konkrete Ziele – von Schutzkonzepten über Fortbildung bis zu besseren Hilfsstrukturen. Wie schnell und vollständig diese umgesetzt werden können, wird jedoch wesentlich von Personal und Finanzierung abhängen.

Quellen und Datenbasis

  • Landesregierung Sachsen-Anhalt: „Aktionsplan Sachsen-Anhalt zum besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt“, Stand Juli 2026.
  • Maßnahmen zu Schulen und Prävention.
  • Maßnahmen zu Fachkräften, Polizei und Justiz.
  • Geplantes interdisziplinäres Kinderschutzzentrum.