Hedersleben. Die Bürger der Verbandsgemeinde Vorharz bekommen am 6. September eine ungewöhnliche politische Entscheidung vorgelegt. Sie sollen darüber abstimmen, ob Verbandsgemeindebürgermeister Benno Liebner im Amt bleibt oder abgewählt wird. Auch die Wahlberechtigten in Hedersleben sind daran beteiligt.

17 Ratsmitglieder brachten Verfahren auf den Weg

Der Ausgangspunkt liegt im Frühjahr.

Am 27. April wurde im Verbandsgemeinderat ein von 17 Ratsmitgliedern eingereichter Antrag zur Einleitung eines Abwahlverfahrens angenommen. Gleichzeitig beschloss der Rat, Liebner mit sofortiger Wirkung und bis auf Weiteres von seinen Dienstgeschäften freizustellen.

Die Verwaltung wird seitdem interimsweise durch seine Vertreter geführt.

Für die formelle Einleitung des Abwahlverfahrens war anschließend eine Dreiviertelmehrheit im Verbandsgemeinderat notwendig.

16 Stimmen machten Abwahlverfahren offiziell

Diese Mehrheit kam am 8. Juni 2026 zustande.

Nach Angaben der Verbandsgemeinde stimmten 16 Mitglieder des Verbandsgemeinderates für das Verfahren. Damit war die erforderliche Dreiviertelmehrheit erreicht.

Die Verbandsgemeinde erklärte daraufhin:

„Damit ist das Abwahlverfahren gegen Herrn Liebner offiziell eröffnet.“

Über die Gründe für den politischen Konflikt macht die offizielle Pressemitteilung keine detaillierten Angaben. Diese sollten deshalb nicht spekulativ ergänzt werden.

Bürger haben das letzte Wort

Entscheidend ist nun nicht mehr der Verbandsgemeinderat, sondern die Bevölkerung.

Die Abstimmung findet am Sonntag, 6. September 2026, von 8 bis 18 Uhr statt. Sie wird parallel zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt durchgeführt.

Damit wird die Frage nach der Führung der Verbandsgemeinde direkt an die Bürger weitergegeben.

Für Hedersleben bedeutet das einen ungewöhnlich wichtigen Wahlsonntag: Neben der Zusammensetzung des neuen Landtages steht auch die politische Zukunft der eigenen Verbandsgemeinde zur Entscheidung.

Quellen und Datenbasis

  • Verbandsgemeinde Vorharz, Pressemitteilung vom 9. Juni 2026 zum eröffneten Abwahlverfahren.
  • Verbandsgemeinde Vorharz, Pressemitteilung vom 28. April 2026 zur Einleitung und Freistellung.