Gegen die geplante Abschaffung der abschlagsfreien Altersrente nach 45 Beitragsjahren formiert sich deutlicher Widerstand aus Ostdeutschland. Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer, Sachsen-Anhalts Regierungschef Sven Schulze und Thüringens Ministerpräsident Mario Voigt verlangen gemeinsam den Erhalt der bisherigen Regelung. Wie aus einem Forderungskatalog der drei CDU-Regierungschefs an die Bundesregierung hervorgeht, soll bei der Rentenreform stärker berücksichtigt werden, dass viele Ostdeutsche kaum Möglichkeiten zum Aufbau einer umfangreichen privaten Altersvorsorge hatten.
Kretschmer, Schulze und Voigt widersprechen Rentenkommission
Die von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission hatte vorgeschlagen, die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte in ihrer bisherigen Form zu beenden. Die drei mitteldeutschen Regierungschefs stellen sich gegen diesen Teil der Reform.
Ihr Argument richtet sich ausdrücklich auf ostdeutsche Erwerbsbiografien. Viele Menschen hätten jahrzehntelang gearbeitet und Beiträge gezahlt, konnten nach Auffassung der Ministerpräsidenten jedoch aufgrund ihrer wirtschaftlichen Ausgangslage wesentlich weniger privat vorsorgen als Beschäftigte mit vergleichbaren Berufswegen in anderen Teilen Deutschlands.
Gesetzliche Rente ist im Osten besonders wichtig
Die Forderung erhält zusätzliches Gewicht durch die tatsächliche Nutzung der gesetzlichen Altersrente in Mitteldeutschland. Im Jahr 2025 gingen in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen insgesamt 33.741 Menschen über die Altersrente für besonders langjährig Versicherte in den Ruhestand. Voraussetzung dafür sind mindestens 45 Versicherungsjahre.
Davon entfielen 15.617 neue Renten auf Sachsen, 9.173 auf Sachsen-Anhalt und 8.951 auf Thüringen. Insgesamt begannen im vergangenen Jahr 101.298 Menschen in den drei Ländern erstmals mit dem Bezug einer Altersrente.
Das durchschnittliche Renteneintrittsalter lag in Mitteldeutschland bei 64,21 Jahren.
„Rente mit 63“ ist inzwischen ein irreführender Begriff
Politisch wird die Regelung weiterhin häufig als „Rente mit 63“ bezeichnet. Tatsächlich können jüngere Jahrgänge längst nicht mehr generell mit 63 Jahren abschlagsfrei in den Ruhestand wechseln.
Die Altersgrenze für besonders langjährig Versicherte wird schrittweise angehoben. Entscheidend bleiben 45 Versicherungsjahre sowie das jeweilige Geburtsjahr. Auch die reguläre Altersgrenze steigt weiter in Richtung 67 Jahre.
Der Kern des politischen Streits ist deshalb weniger das konkrete Alter 63 als vielmehr die Frage, ob Beschäftigte nach 45 Versicherungsjahren weiterhin vor der allgemeinen Regelaltersgrenze ohne Abschläge ausscheiden dürfen.
Widerstand reicht über die CDU hinaus
Die Kritik beschränkt sich inzwischen nicht auf die drei CDU-Ministerpräsidenten. Brandenburgs SPD-Regierungschef Dietmar Woidke hat sich ebenfalls gegen eine Abschaffung ausgesprochen und argumentiert, 45 Arbeitsjahre müssten für eine abschlagsfreie Rente ausreichen. Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hatte sich bereits zuvor ähnlich positioniert.
Damit zeichnet sich in mehreren ostdeutschen Ländern parteiübergreifend Widerstand gegen einen zentralen Bestandteil der vorgeschlagenen Rentenreform ab.
Bundesregierung sucht nach Härtefalllösung
Unionsfraktionschef Thorsten Frei hält grundsätzlich am Reformkurs fest, hat aber inzwischen Bereitschaft zu Härtefall- und Übergangsregelungen signalisiert. Besonders Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen oder körperlich belastenden Berufen könnten dadurch geschützt werden.
Auch Thüringens Sozialministerin Katharina Schenk fordert eine stärkere Berücksichtigung von Beschäftigten aus Pflege, Bau, Schichtarbeit und anderen gesundheitlich belastenden Bereichen. Sie bringt dafür eine sogenannte Schutzrente ins Gespräch.
Der Rentenstreit entwickelt sich damit zu einer grundsätzlichen Frage über die Bewertung langer Erwerbsbiografien. Für die ostdeutschen Länder geht es dabei zusätzlich um die Erfahrung einer Generation, deren Arbeitsleben teilweise noch in der DDR begann und deren Möglichkeiten zur privaten Vermögensbildung nach der Wiedervereinigung begrenzt waren.
Quelle:
Ministerpräsidenten von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen; Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland; Bundesministerium für Arbeit und Soziales