Erfurt. Eine Person ist nicht verurteilt, wird von den Sicherheitsbehörden aber als potenziell gefährlich eingeschätzt: Genau an diesem Punkt beginnt der Konflikt um die elektronische Fußfessel. Thüringen will seine Polizei im Kampf gegen Terrorismus und schwere Gewalt besser ausstatten. Das geplante Polizeiaufgabengesetz könnte künftig eine engmaschigere Überwachung ermöglichen – allerdings nur unter strengen Voraussetzungen.
Anschlag entfacht Sicherheitsdebatte neu
Nach dem mutmaßlich islamistischen Anschlag am Rande des Berliner Christopher Street Days wird bundesweit erneut darüber diskutiert, wie die Behörden mit bekannten Gefährdern umgehen sollen. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt drängt auf eine möglichst einheitliche Regelung, nach der als gefährlich eingestufte Personen elektronisch überwacht werden können.
Auch in Thüringen ist das Instrument längst Teil der politischen Beratungen. Der Entwurf für ein neues Polizeiaufgabengesetz sieht zusätzliche Befugnisse für die Landespolizei vor. Dazu gehören unter anderem:
- die elektronische Aufenthaltsüberwachung,
- neue Möglichkeiten zur Terrorismusabwehr,
- der Einsatz von Tasern,
- die automatisierte Auswertung bestimmter Daten,
- erweiterte Videoüberwachung,
- stärkere Maßnahmen zum Schutz vor häuslicher Gewalt.
Innenminister Georg Maier hatte den Gesetzentwurf im Februar 2026 in den Thüringer Landtag eingebracht. Die Reform sei eine Reaktion auf veränderte Gefahren, darunter Terroranschläge, Cyberangriffe, Spionage und Angriffe auf die kritische Infrastruktur.
„Den Vorwurf, das Polizeiaufgabengesetz wäre ein Schritt in den Überwachungsstaat, weise ich zurück“, erklärte Maier bei der Vorstellung der Pläne.
Das Gesetz befindet sich weiterhin im parlamentarischen Verfahren. Wegen umfangreicher Anhörungen und möglicher Änderungen wird mit einem Inkrafttreten frühestens 2027 gerechnet.
Was eine Fußfessel tatsächlich leisten kann
Die elektronische Fußfessel verhindert allein keinen Anschlag. Sie übermittelt in regelmäßigen Abständen den Standort ihres Trägers an eine Überwachungsstelle. Damit könnten Sicherheitsbehörden nachvollziehen, ob eine Person bestimmte Orte aufsucht, eine festgelegte Zone verlässt oder sich einem möglichen Anschlagsziel nähert.
Für eine Anordnung würde die bloße religiöse oder politische Überzeugung nicht ausreichen. Notwendig wären konkrete Tatsachen, die auf die Gefahr einer besonders schweren Straftat hindeuten. In der Regel müsste außerdem ein Richter zustimmen.
Eine solche Überwachung könnte beispielsweise infrage kommen, wenn eine Person:
- von der Polizei als Gefährder eingestuft wurde,
- Kontakte in ein terroristisches Umfeld unterhält,
- Anschlagsorte auskundschaftet,
- wiederholt gegen Aufenthaltsauflagen verstößt,
- nicht abgeschoben oder in Haft genommen werden kann.
Der Begriff „Gefährder“ ist dabei keine strafrechtliche Verurteilung. Er bezeichnet eine polizeiliche Einschätzung, wonach einer Person eine politisch motivierte Straftat von erheblicher Bedeutung zugetraut wird.
Bundesweit wurden zum 1. Juli 2026 rund 410 Menschen dem Bereich des islamistischen Terrorismus als Gefährder zugerechnet. In Thüringen liegt die Zahl nach Angaben aus Sicherheitskreisen deutlich niedriger und bewegt sich im niedrigen einstelligen Bereich.
Zwischen Terrorabwehr und Grundrechten
Die Pläne treffen im Thüringer Landtag auf deutlichen Widerstand. Die Linke sieht in Teilen der Reform unverhältnismäßige Eingriffe in die Grundrechte. Auch die AfD kritisierte mehrere Bestimmungen des Entwurfs, obwohl beide Oppositionsfraktionen eine Modernisierung des Polizeirechts grundsätzlich nicht ausschließen.
Kritiker verweisen vor allem auf drei offene Fragen:
- Wie zuverlässig ist eine polizeiliche Gefahrenprognose?
- Wie lange darf ein nicht verurteilter Mensch überwacht werden?
- Welche Beweise müssen für einen derart schweren Grundrechtseingriff vorliegen?
Befürworter halten dagegen, dass Sicherheitsbehörden häufig Personen kennen, gegen die ein konkretes Strafverfahren noch nicht möglich ist. Eine Fußfessel könne in solchen Fällen Bewegungen sichtbar machen und das Risiko eines unbemerkten Anschlags verringern.
Thüringen nutzt elektronische Fußfesseln bislang nur selten. Zwischen 2012 und 2025 wurden sie nach Angaben des Justizministeriums in 27 Fällen eingesetzt – überwiegend zur Überwachung gefährlicher Straftäter nach der Haftentlassung. Parallel plant das Land einen stärkeren Einsatz zum Schutz von Frauen und Kindern vor häuslicher Gewalt.
Die technische Infrastruktur dafür befindet sich bei der Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder in Hessen. Dort laufen die Standortdaten zusammen, bei Verstößen werden Polizei oder Justiz informiert.
Ob die Fußfessel künftig auch bei islamistischen Gefährdern in Thüringen tatsächlich angeordnet werden kann, hängt vom endgültigen Wortlaut des Polizeiaufgabengesetzes und von den weiteren Beratungen im Landtag ab. Sicher ist bereits jetzt: Die Debatte wird nicht nur darüber geführt, wie viel Überwachung technisch möglich ist, sondern wie weit ein Rechtsstaat gehen darf, bevor eine Straftat geschehen ist.
Quellen & Datenbasis
- Thüringer Landtag: Beratungen zur Novelle des Polizeiaufgabengesetzes und zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung.
- Thüringer Innenministerium und Innenminister Georg Maier: Angaben zu geplanten Befugnissen für Terrorabwehr, Opferschutz und Polizeiarbeit.