Für Greifswalder Wahlberechtigte rückt Ende August eine wichtige Frist näher. Spätestens am Freitag, 28. August, sollen die Wahlbenachrichtigungen für die Landtagswahl am 20. September zugestellt worden sein. Wer bis dahin keine Benachrichtigung erhalten hat, obwohl er von seiner Wahlberechtigung ausgeht, sollte den Eintrag im Wählerverzeichnis prüfen lassen.

Eine fehlende Wahlbenachrichtigung bedeutet nicht automatisch, dass jemand nicht wählen darf.

Entscheidend ist der Eintrag im Wählerverzeichnis.

Korrektur noch bis 4. September möglich

Ist ein Wahlberechtigter nicht eingetragen, kann unter bestimmten Voraussetzungen noch bis zum 4. September die Aufnahme beantragt werden.

Damit bleibt nach dem regulären Versand der Benachrichtigungen nur ein relativ kurzes Zeitfenster.

Gerade Menschen, die kürzlich umgezogen sind, sollten deshalb genauer hinsehen.

September-Wahl rückt organisatorisch näher

Bis zur Landtagswahl bleiben nur noch wenige Wochen.

Parallel laufen Wahlkampf, Briefwahlvorbereitungen und die organisatorische Besetzung der Wahllokale.

Für die Bürger beginnt mit dem Versand der Wahlbenachrichtigungen die sichtbarste Phase der Wahlvorbereitung.

Quellen

Landkreis Vorpommern-Greifswald Wahlbehörden Mecklenburg-Vorpommern