In Drönnewitz sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen für neue Wohnbebauung geschaffen. Die Hansestadt hat die Genehmigung und das Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 43 „Wohnbebauung Drönnewitz“ offiziell bekannt gemacht.

Damit ist ein längeres Bauleitplanverfahren abgeschlossen.

Der Bebauungsplan legt fest, welche Bebauung auf der Fläche zulässig ist und schafft die Grundlage für spätere konkrete Bauvorhaben.

Wohnraum außerhalb der Kernstadt

Neue Bauflächen in Ortsteilen können für Familien interessant sein, die ländlicher wohnen und dennoch nah an Demmin bleiben möchten.

Für die Kommune bedeutet zusätzliche Wohnbebauung zugleich potenzielle neue Einwohner und langfristig zusätzliche Steuereinnahmen.

Allerdings entstehen auch neue Anforderungen an Straßen, Ver- und Entsorgung sowie andere kommunale Infrastruktur.

Planung schafft noch keine fertigen Häuser

Mit dem Bebauungsplan beginnt nicht automatisch unmittelbar die Bautätigkeit.

Grundstücke müssen erschlossen, Bauanträge gestellt und einzelne Projekte finanziert werden.

Die entscheidende planungsrechtliche Hürde ist mit dem Inkrafttreten jedoch genommen.

Quellen

Hansestadt Demmin – Bebauungsplan Nr. 43 „Wohnbebauung Drönnewitz“