Die Berliner können bei der Abgeordnetenhauswahl am 20. September zwischen 17 Parteien mit Landes- oder Bezirkslisten wählen. Der Zweitstimmzettel fällt damit kürzer aus als bei den Wahlen 2021 und 2023.

Neben CDU, SPD, Grünen, Linken und AfD, die bereits im Abgeordnetenhaus vertreten sind, treten zwölf weitere Parteien an. Das politische Spektrum reicht von kleineren linken und kommunistischen Gruppierungen bis zu liberalen, konservativen und europäischen Parteien.

Zweitstimme entscheidet über Sitzverteilung

Die Zweitstimmen sind entscheidend dafür, wie die Sitze im Berliner Abgeordnetenhaus grundsätzlich auf die Parteien verteilt werden.

Mit der Erststimme werden die Direktkandidaten in den Wahlkreisen bestimmt. Bei der Wahl 2026 befinden sich Erst- und Zweitstimme erstmals gemeinsam auf einem Stimmzettel.

Wahlrecht erstmals ab 16 Jahren

Am 20. September werden neben dem Abgeordnetenhaus auch die zwölf Bezirksverordnetenversammlungen neu gewählt. Bei der Landeswahl dürfen erstmals regulär auch Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren abstimmen.

Volksentscheide finden an diesem Wahltag nicht statt. Die Volksbegehren „Berlin autofrei“ und „Berlin werbefrei“ hatten nicht die erforderliche Zahl an Unterschriften erreicht.

Quellen

Landeswahlleitung Berlin: Zugelassene Wahlvorschläge für die Abgeordnetenhauswahl 2026