Die Sportanlage am Kiebitzberg besitzt seit diesem Sommer einen neuen verbindlichen Rahmen für ihre Nutzung. Waren hat Anfang Juni eine eigene Benutzungs- und Entgeltordnung für Gebäude und Flächen der Anlage veröffentlicht.

Damit wird geregelt, unter welchen Bedingungen Vereine, Gruppen und andere Nutzer die kommunale Sportinfrastruktur in Anspruch nehmen können.

Zur Ordnung gehören auch konkrete Grundpreise.

Sportanlagen verursachen laufende Kosten

Kommunale Sportplätze und Gebäude müssen gepflegt, gereinigt und instand gehalten werden.

Hinzu kommen Energie, Wasser und Personalkosten.

Die Stadt muss deshalb festlegen, in welchem Umfang Nutzer an diesen Aufwendungen beteiligt werden.

Gleichzeitig sollen Entgelte nicht so hoch sein, dass insbesondere ehrenamtliche Sportvereine von der Nutzung ausgeschlossen werden.

Klare Regeln vermeiden Einzelentscheidungen

Eine öffentliche Benutzungsordnung schafft einheitliche Bedingungen.

Damit hängt die Nutzung nicht von einzelnen Absprachen oder individuellen Entscheidungen ab.

Nutzer können bereits vor einer Buchung erkennen, welche Regeln und Preise gelten.

Vereine bleiben wichtige Partner

Waren betreibt neben dem Müritzstadion mehrere Turnhallen und weitere öffentliche Sportflächen.

Die Einrichtungen werden nicht nur für kommunale Aufgaben, sondern in erheblichem Umfang von Vereinen genutzt.

Ein transparentes Entgeltsystem ist deshalb auch Bestandteil der Sportförderung.

Quellen

Stadt Waren (Müritz) – Benutzungs- und Entgeltordnung für die Sportanlage am Kiebitzberg.