Die anhaltend niedrigen Wasserstände haben nun unmittelbare Folgen für Halberstadt. Seit dem heutigen 11. August gelten im gesamten Landkreis Harz neue Beschränkungen bei der Entnahme von Oberflächen- und Grundwasser.

Von den überwachten Pegeln im Landkreis liegen 16 von 20 unterhalb des mittleren Niedrigwasserabflusses.

Auch beim Grundwasser werden vielerorts Werte unterhalb des langjährigen Monatsmittels registriert.

Pumpen aus Flüssen und Bächen grundsätzlich untersagt

Bis Ende September darf Oberflächenwasser grundsätzlich nicht mehr mithilfe technischer Pumpen entnommen werden.

Für die Bewässerung öffentlicher und privater Grünflächen aus Grundwasser gilt außerdem zwischen 10 und 18 Uhr ein Verbot.

Damit sind auch Grundstückseigentümer, Gartenbesitzer und Betriebe in Halberstadt betroffen.

Verstöße gegen die Allgemeinverfügung können mit erheblichen Bußgeldern geahndet werden.

Quellen

Landkreis Harz – Allgemeinverfügung zur Einschränkung der Wasserentnahme ab 11. August 2026

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