Die wegen niedriger Wasserstände erlassenen Beschränkungen gelten in Pirna auch am heutigen Dienstag weiter. Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge hat mehrere Formen der Wasserentnahme eingeschränkt. Die Regelungen gelten bis einschließlich 30. September.

Besonders betroffen ist die Bewässerung während der Tagesstunden.

Zwischen 9 und 19 Uhr gelten Einschränkungen

Wasser aus der öffentlichen Trinkwasserversorgung darf zwischen 9 und 19 Uhr nicht zur Bewässerung verwendet werden.

Dasselbe gilt für erlaubnisfreie Hausbrunnen.

Auch das Befüllen privater Pools aus der öffentlichen Trinkwasserversorgung ist ab einer Gesamtfüllmenge von 300 Litern untersagt.

Niedrige Wasserstände sind der Hintergrund

Mit der Allgemeinverfügung reagiert der Landkreis auf die anhaltend niedrigen Wasserstände.

Die Regelungen sollen verhindern, dass Gewässer und Wasserversorgung während trockener Perioden zusätzlich belastet werden.

Für Gartenbesitzer bedeutet das, Bewässerungszeiten und Wasserquellen entsprechend anzupassen.

Quellen

Stadt Pirna; Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge – Allgemeinverfügung zur Wasserentnahme.