Wer in Chemnitz Wasser aus Bächen, Flüssen oder anderen oberirdischen Gewässern entnehmen möchte, muss sich weiterhin auf ein umfassendes Verbot einstellen. Die Stadt hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die bis einschließlich 31. Oktober 2026 gilt.
Untersagt ist nicht nur der Einsatz von Pumpen oder Leitungen.
Auch Eimer und andere Handgefäße betroffen
Nach Angaben der Stadt umfasst das Verbot ebenso die Entnahme mit Handgefäßen.
Hintergrund sind die niedrigen Wasserstände und die Gefahr zusätzlicher Belastungen für die Gewässerökologie.
Gerade kleinere Bäche reagieren in längeren Trockenperioden empfindlich auf zusätzliche Wasserverluste.
Für Grundstückseigentümer bedeutet die Regelung, dass natürliche Gewässer derzeit nicht als Ersatz für Leitungswasser zur Gartenbewässerung genutzt werden dürfen.
Quellen
Stadt Chemnitz – Allgemeinverfügung zur Wasserentnahme