Die anhaltende Trockenheit hat ab dem heutigen Dienstag unmittelbare Folgen für Quedlinburg. Der Landkreis Harz hat die Wasserentnahme eingeschränkt. Hintergrund sind sehr niedrige Wasserstände in zahlreichen Fließgewässern sowie unterdurchschnittliche Grundwasserstände.
Besonders betroffen ist nach Angaben des Landkreises das Harzvorland. Anfang August lagen 16 von 20 beobachteten Pegeln unter dem mittleren Niedrigwasserabfluss.
Pumpen aus Gewässern grundsätzlich verboten
Bis zum 30. September darf Oberflächenwasser grundsätzlich nicht mehr mit Pumpen oder anderen technischen Hilfsmitteln entnommen werden.
Bei der Nutzung von Grundwasser gilt zusätzlich: Öffentliche und private Grünflächen dürfen zwischen 10 und 18 Uhr nicht beregnet werden.
Für Grundstückseigentümer, Gartenbesitzer und Betriebe in Quedlinburg bedeutet die Allgemeinverfügung damit konkrete Einschränkungen.
Der Landkreis will verhindern, dass sich die ohnehin angespannte Situation der Gewässer weiter verschlechtert.
Quellen
Landkreis Harz – Allgemeinverfügung zur Wasserentnahme ab 11. August 2026