Einweihung fand Anfang Juli statt
Das Grabfeld wurde am 8. Juli 2026 mit einer Feierstunde in der Kleinen Kapelle und einer anschließenden Besichtigung offiziell eingeweiht.
Die Stadt will damit einen geschützten Ort schaffen, an dem betroffene Eltern und Angehörige Abschied nehmen und trauern können.
Bestattungsrecht setzt bisher Grenzen
Das Brandenburgische Bestattungsgesetz regelt, ab wann für ein verstorbenes Kind eine Bestattungspflicht besteht.
Für Eltern ist diese gesetzliche Abgrenzung emotional häufig kaum nachvollziehbar. Der Verlust eines Kindes wird nicht allein durch Schwangerschaftswoche oder Geburtsgewicht bestimmt.
Das Forster Grabfeld steht deshalb grundsätzlich allen betroffenen Familien offen.
Grabfeld ist 34 Meter lang
Die Anlage ist etwa 34 Meter lang und 7,5 Meter breit.
Eine Hecke grenzt das Feld ein. Eine hölzerne Brücke bildet den symbolischen Eingang. Sterne unterschiedlicher Größe können als Grabzeichen genutzt und mit Granitplatten eingefasst werden. Mehrere Sitzbänke bieten Platz für stille Erinnerung.
Naturnahe Gestaltung schafft geschützten Raum
Das Feld liegt auf einer zuvor ungenutzten Grünfläche des Hauptfriedhofs.
Die Gestaltung ist bewusst zurückhaltend und naturnah. Dadurch entsteht kein gewöhnliches Reihengrabfeld, sondern ein gemeinschaftlicher Erinnerungsort.
Für betroffene Familien kann eine solche Umgebung helfen, Trauer sichtbar werden zu lassen, ohne zu einer bestimmten Form des Gedenkens zu zwingen.
Kostenfreiheit entlastet Familien
Die Stadtverordnetenversammlung hat Grabnutzung und Urnenbeisetzung auf dem Sternenkinderfeld ausdrücklich von Gebühren befreit.
Für andere Urnengrabstätten werden nach der neuen Satzung Gebühren von mehreren Hundert Euro erhoben. Das Sternenkinderfeld bildet damit eine bewusste soziale Ausnahme.
Eltern sollen in einer schweren persönlichen Situation nicht zusätzlich durch finanzielle Fragen belastet werden.
Initiative entstand aus Erfahrungen vor Ort
Die Idee wurde nach Angaben der Stadt von Bestattungsunternehmen, Hebammen, Trauerrednern, Seelsorgern und betroffenen Familien angeregt.
Damit reagiert Forst auf einen konkreten Bedarf, der in der öffentlichen Wahrnehmung lange wenig Raum erhielt.
Trauer braucht fachliche Begleitung
Ein Grabfeld allein kann den Verlust nicht auffangen.
Familien benötigen bei Bedarf Hebammenhilfe, psychologische Beratung, Selbsthilfeangebote und seelsorgerische Begleitung. Stadt, Krankenhaus und soziale Träger sollten deshalb auch über bestehende Hilfsangebote informieren.
Neuregelung trat nach Bekanntmachung in Kraft
Die Änderungen der Friedhofssatzung und der Friedhofsgebührensatzung wurden im Amtsblatt vom 24. Juli veröffentlicht.
Sie treten jeweils am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Damit besitzt das Grabfeld inzwischen auch eine eindeutige satzungsrechtliche Grundlage.
Quellen
Stadt Forst (Lausitz), „Stadt Forst weiht Sternenkinder-Grabfeld auf dem Hauptfriedhof ein“, veröffentlicht am 9. Juli 2026
Stadt Forst (Lausitz), Amtsblatt Nummer 4/2026, Änderung der Friedhofssatzung und der Friedhofsgebührensatzung, veröffentlicht am 24. Juli 2026