Ein 20-jähriger Autofahrer ist am Donnerstagmorgen in Brandenburg an der Havel mit einem Atemalkoholwert von 3,84 Promille aus dem Verkehr gezogen worden. Der junge Mann war nach einem Hinweis wegen seiner auffälligen Fahrweise kontrolliert worden. Zusätzlich fanden Polizeibeamte bei ihm einen Schlagring.

Der Einsatz begann gegen 5.15 Uhr in Klein Kreutz im Bereich der Klein Kreutzer Dorfstraße.

Zunächst war der Polizei ein möglicher Verkehrsunfall gemeldet worden.

Kein Unfall – aber auffällige Fahrweise

Vor Ort stellte sich heraus, dass es entgegen der ursprünglichen Meldung offenbar nicht zu einem Unfall gekommen war.

Der betreffende Autofahrer soll jedoch zuvor durch eine auffällige Fahrweise aufgefallen sein.

Als die Beamten den 20-Jährigen kontrollierten, nahmen sie deutlichen Alkoholgeruch wahr.

Daraufhin wurde ein Atemalkoholtest durchgeführt.

Test zeigt 3,84 Promille

Das Ergebnis lag nach Angaben der Polizei bei 3,84 Promille.

Die Beamten brachten den Mann anschließend in ein Krankenhaus, wo eine Blutprobe entnommen wurde.

Für das weitere Strafverfahren ist der endgültig festgestellte Blutalkoholwert entscheidend.

Dem Fahrer wurde die Weiterfahrt untersagt.

Führerschein beschlagnahmt

Die Polizei beschlagnahmte außerdem den Führerschein des 20-Jährigen.

Gegen ihn wurde eine Anzeige wegen des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr aufgenommen.

Damit war der Einsatz allerdings noch nicht beendet.

Schlagring führt zu zweitem Verfahren

Bei dem Mann fanden die Beamten zusätzlich einen Schlagring.

Dieser wurde sichergestellt.

Da Schlagringe in Deutschland zu den verbotenen Waffen gehören, nahm die Polizei zusätzlich eine Anzeige wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Waffengesetz auf.

Der 20-Jährige muss sich damit nicht nur wegen der Alkoholfahrt, sondern auch wegen des mitgeführten Gegenstands verantworten.

Ermittlungen laufen weiter

Die Polizei hat beide Sachverhalte aufgenommen.

Weitere Angaben dazu, wohin der Fahrer unterwegs war oder weshalb er den Schlagring bei sich trug, enthält die Pressemitteilung nicht.

Auch über mögliche weitere Konsequenzen entscheidet sich erst im Verlauf der Ermittlungen und eines möglichen Strafverfahrens.

Quellen

Polizeidirektion West: Pressemeldung vom 7. August 2026 – „Mit mehr als 3,5 Promille am Steuer“, Brandenburg an der Havel, Klein Kreutz