Hunderte abgelehnte oder gekürzte Erstattungsfälle und Beträge in Millionenhöhe sorgen im Landkreis Bautzen für politischen Klärungsbedarf. Landtagsabgeordneter und Kreisrat Timo Schreyer verlangt eine genaue Aufarbeitung der Abrechnungen für unbegleitete minderjährige Geflüchtete und will das Thema in den Kreistag bringen.

Grundlage seiner Kritik ist nach Angaben Schreyers eine Anfrage an die Sächsische Staatsregierung vom 6. August 2026 zu den Kostenerstattungen für unbegleitete minderjährige Geflüchtete, häufig als UmA bezeichnet.

Die darin genannten Zahlen reichen über mehrere Jahre zurück und zeigen erhebliche Differenzen zwischen beantragten und tatsächlich anerkannten Erstattungen.

Mehr als 2,6 Millionen Euro seit 2024 betroffen

Für die Jahre 2024 bis 2026 wurden nach den von Schreyer veröffentlichten Angaben Kosten in Höhe von 1,087 Millionen Euro abgelehnt.

Weitere 1,537 Millionen Euro an Erstattungen wurden gekürzt. Zusammen entspricht das einem Volumen von rund 2,624 Millionen Euro.

Hinter diesen Summen stehen laut Pressemitteilung 535 abgelehnte Fälle und 634 Fälle mit Kürzungen.

Dabei handelt es sich nicht zwingend um Kosten, die der Landkreis nach geltender Rechtslage vollständig hätte erstattet bekommen müssen. Die Staatsregierung nennt nach Schreyers Darstellung verschiedene rechtliche und abrechnungstechnische Gründe dafür, warum Anträge nicht oder nur teilweise anerkannt wurden.

Auch aus früheren Jahren hohe Summen

Die Auseinandersetzung reicht deutlich weiter zurück.

Für den Zeitraum 2016 bis 2023 wurden laut den in der Pressemitteilung wiedergegebenen Angaben 1.937 Erstattungsanträge mit einem Gesamtwert von 1,144 Millionen Euro abgelehnt.

Darüber hinaus seien 314 Erstattungsanträge im Umfang von rund 406.500 Euro gekürzt worden.

Rechnet man die in der Mitteilung genannten Beträge für die Jahre 2016 bis 2026 zusammen, geht es damit um Ablehnungen und Kürzungen von insgesamt mehr als 4,17 Millionen Euro.

Diese Summe beschreibt allerdings das gesamte Volumen der abgelehnten beziehungsweise gekürzten Erstattungsforderungen – nicht automatisch einen rechtswidrig vorenthaltenen Betrag.

Verjährung und Fristversäumnisse als Gründe genannt

Für die Ablehnung von Erstattungsansprüchen gibt es nach Angaben aus der Antwort der Staatsregierung unterschiedliche Ursachen.

Genannt werden unter anderem eine Verjährung des Erstattungsanspruchs, die Verneinung der Eigenschaft als unbegleiteter Minderjähriger bei der Einreise sowie die Nichtbeachtung von Ausschlussfristen.

Damit können sowohl rechtliche Voraussetzungen des jeweiligen Falls als auch Fristen bei der Abrechnung darüber entscheiden, ob der Freistaat die geltend gemachten Kosten übernimmt.

Rechenfehler können ebenfalls zu Kürzungen führen

Auch bei den nur teilweise anerkannten Forderungen nennt die Staatsregierung laut Schreyer mehrere mögliche Ursachen.

Zu den Beispielen gehören das Unterschreiten einer Geringfügigkeitsgrenze für Auslagen, Rechenfehler oder fehlerhafte Entgeltvereinbarungen.

Damit wird deutlich, dass die hohe Gesamtsumme aus zahlreichen Einzelfällen mit unterschiedlichen Hintergründen besteht.

Eine Bewertung, welcher Anteil der nicht erstatteten Kosten auf Fehler bei der Abrechnung, rechtliche Ausschlussgründe oder unterschiedliche Bewertungen zwischen Landkreis und Freistaat zurückgeht, lässt sich allein aus der vorliegenden Pressemitteilung nicht ableiten.

Schreyer will Thema in den Kreistag bringen

Für Timo Schreyer besteht dennoch erheblicher Aufklärungsbedarf.

Der Landtagsabgeordnete ist zugleich Kreisrat im Landkreis Bautzen und fordert, die Vorgänge möglichst schnell aufzuarbeiten und im Kreistag zu behandeln.

Insbesondere müsse geklärt werden, warum es zu derart großen Abweichungen zwischen den vom Landkreis abgerechneten Kosten und den tatsächlich gewährten Erstattungen gekommen sei.

Damit rückt neben der Finanzierung der Unterbringung auch die Verwaltungspraxis in den Mittelpunkt.

Millionenbeträge machen genaue Prüfung notwendig

Die Unterbringung und Betreuung unbegleiteter minderjähriger Geflüchteter verursacht auf kommunaler Ebene erhebliche Kosten. Entscheidend ist deshalb, welche Aufwendungen nach den geltenden Regeln vom Freistaat übernommen werden und welche beim Landkreis verbleiben.

Die nun veröffentlichten Zahlen zeigen zumindest, dass sich über mehrere Jahre ein beträchtliches Volumen aus nicht anerkannten oder gekürzten Forderungen angesammelt hat.

Ob daraus Änderungen bei internen Abrechnungsverfahren, Fristen oder der Zusammenarbeit zwischen Landkreis und Freistaat folgen, dürfte von der weiteren politischen und fachlichen Aufarbeitung abhängen.

Quellen

Timo Schreyer, Mitglied des Sächsischen Landtages – Pressemitteilung vom 10. August 2026

Angaben aus der von Timo Schreyer zitierten Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf seine Anfrage zu Kostenerstattungen für unbegleitete minderjährige Geflüchtete