Bei einem neuen Wolgaster Bauleitplan haben jetzt die Bürger das Wort. Der Vorentwurf für den Bebauungsplan Nr. 43 „Am Schanzberg I – westlich der Leeraner Straße“ liegt seit Ende Juli öffentlich aus. Bis zum 31. August können Einwohner und weitere Interessierte die Unterlagen einsehen und Stellungnahmen abgeben.
Stadtvertretung billigte Vorentwurf im Juni
Die Stadtvertretung hatte den Vorentwurf bereits in ihrer Sitzung vom 8. Juni 2026 gebilligt.
Grundlage ist die Fassung vom März dieses Jahres. Sie besteht aus der Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und einer Begründung.
Nun folgt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und weiterer Träger öffentlicher Belange.
Unterlagen liegen im Rathaus aus
Die Dokumente können im Wolgaster Rathaus beziehungsweise im Bereich der Bauverwaltung in der Burgstraße 6a eingesehen werden.
Die öffentliche Auslegung läuft vom 27. Juli bis einschließlich 31. August.
Während dieser Frist können Stellungnahmen schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift abgegeben werden.
Darüber hinaus stellt die Stadt die Planungsunterlagen auch digital zur Verfügung.
Verkehrsführung wird ebenfalls geprüft
Im Zusammenhang mit dem Verfahren soll auch untersucht werden, ob im Umfeld eine veränderte Verkehrsregelung möglich ist.
In den veröffentlichten Unterlagen wird ausdrücklich eine Prüfung zur möglichen Anordnung eines Rechtsabbiegerpfeils genannt.
Damit geht es beim Bebauungsplan nicht ausschließlich um Grundstücksgrenzen und künftige Nutzungen, sondern auch um die verkehrliche Erschließung des Areals.
Stellungnahmen können Planung noch verändern
Eine öffentliche Auslegung bedeutet noch nicht, dass der Plan endgültig beschlossen ist.
Hinweise von Bürgern, Behörden oder Nachbargemeinden werden gesammelt und anschließend ausgewertet.
Dabei können etwa Fragen zu Verkehr, Lärm, Natur- und Artenschutz, Entwässerung, Erschließung oder Nachbarschaft eine Rolle spielen.
Die Ergebnisse fließen später in das weitere Verfahren ein.
Frist endet am 31. August
Wer sich mit dem Vorhaben befassen möchte, sollte die Frist beachten.
Nicht rechtzeitig eingereichte Hinweise können bei der späteren Beschlussfassung unter bestimmten Voraussetzungen unberücksichtigt bleiben.
Damit bleiben den Wolgastern noch gut drei Wochen, um die Planung zu prüfen und sich einzubringen.
Quellen
Stadt Wolgast – Bekanntmachung über den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 43 „Am Schanzberg I – westlich der Leeraner Straße“ – Juli 2026.