Brandenburg will den Schutz vor Drohnen an kritischer Infrastruktur deutlich ausbauen. Innenminister Jan Redmann traf sich dazu am Flughafen BER mit Vertretern von Bundespolizei, Flughafengesellschaft und Deutscher Flugsicherung. Wie das Innenministerium mitteilt, war ein Drohnenvorfall am Flughafen Leipzig/Halle in der vergangenen Woche Anlass für das Sicherheitsgespräch.
BER steht besonders im Fokus
Redmann verwies darauf, dass der Flughafen Berlin Brandenburg nicht nur ziviler Verkehrsflughafen, sondern zugleich Regierungsflughafen ist. Aus seiner Sicht verlangt die aktuelle Sicherheitslage deshalb einen noch engeren Austausch zwischen Flughafenbetreiber, Sicherheitsbehörden und weiteren zuständigen Stellen.
Der Innenminister begrüßte zugleich die angekündigten Pläne des Bundes, die Drohnenabwehr der Bundespolizei auszubauen und zusätzliche Mittel in den Schutz des BER zu investieren.
Bund und Länder wollen Abläufe weiter anpassen
Parallel zum Treffen am Flughafen tauschte sich Redmann mit Innenministern aus Bund und Ländern aus. Nach Angaben des Ministeriums sollen bestehende Strukturen zur Drohnenabwehr weiterentwickelt und die Zusammenarbeit zwischen den Sicherheitsbehörden intensiviert werden.
Dabei geht es nicht nur um einzelne Flughäfen, sondern um ein abgestimmtes Vorgehen bei möglichen Gefahren für kritische Infrastruktur in mehreren Bundesländern.
Auch Kraftwerke und Rechenzentren sollen geschützt werden
Brandenburg arbeitet bereits an einem Gesetzentwurf zum Schutz kritischer Infrastruktur. Er soll unter anderem Betreibern von Kraftwerken oder Rechenzentren ermöglichen, Drohnen eigenständig zu erfassen und gegebenenfalls abzuwehren.
Das dafür vorgesehene Modell basiert auf einer sogenannten Beleihung, bei der staatliche Befugnisse zeitweise auf Betreiber übertragen werden können. Eine solche Übernahme soll freiwillig sein und nur auf Antrag des jeweiligen Unternehmens erfolgen.
Hoheitliche Befugnisse nicht automatisch vorgesehen
Nach dem bisherigen Konzept führt ein Antrag nicht automatisch dazu, dass ein Unternehmen tatsächlich entsprechende Befugnisse erhält. Ebenso ist nicht vorgesehen, Betreiber zu verpflichten, selbst Aufgaben der Drohnenabwehr zu übernehmen.
Damit soll der Staat die Kontrolle über hoheitliche Eingriffe behalten, gleichzeitig aber schneller auf Bedrohungslagen an besonders sensiblen Standorten reagieren können.
Gesetzentwurf soll noch 2026 weiterkommen
Der Gesetzentwurf soll nach aktuellem Stand noch in diesem Jahr in die Ressortabstimmung gehen. Vor der Sommerpause 2027 könnte das Gesetz anschließend vom Brandenburger Landtag beschlossen werden.
Mit den geplanten Regelungen will das Land auf eine Sicherheitslage reagieren, in der Drohnen nicht mehr nur als zivile Technik, sondern zunehmend auch als potenzielles Risiko für Flughäfen, Energieversorgung und digitale Infrastruktur betrachtet werden.
Quelle:
Ministerium des Innern und für Kommunales Brandenburg, Pressemitteilung vom 13. August 2026.