Haus- und Grundstückseigentümer in Meiningen müssen sich 2027 erneut auf veränderte Grundsteuerbeträge einstellen. Thüringen korrigiert die bisherige Umsetzung der bundesweiten Grundsteuerreform, weil Wohnimmobilien teilweise stärker belastet wurden als politisch beabsichtigt.
Die neuen Regelungen gelten ab dem 1. Januar 2027.
Wohnimmobilien sollen tendenziell günstiger werden
Nach Angaben der Stadt betrifft die Änderung bebaute Grundstücke.
Dazu gehören Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Eigentumswohnungen und Geschäftsgrundstücke. Für unbebaute Grundstücke sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft ändert sich dagegen nichts.
Wohngrundstücke sollen künftig voraussichtlich geringer belastet werden.
Bei Nichtwohngrundstücken ist dagegen eher mit höheren Steuerbeträgen zu rechnen.
Eigentümer müssen keine neue Erklärung abgeben
Eine wichtige Nachricht für Grundstücksbesitzer: Ein neuer Antrag oder eine weitere Grundsteuererklärung ist nicht notwendig.
Die Finanzverwaltung berechnet die geänderten Messbeträge automatisch. Das Finanzamt Südthüringen hat entsprechende Bescheide im Sommer verschickt.
Stadtrat entscheidet über Hebesatz
Wie hoch die Grundsteuer für ein konkretes Grundstück am Ende tatsächlich ausfällt, steht allerdings noch nicht fest.
Neben dem Messbetrag entscheidet darüber der kommunale Hebesatz. Dieser muss vom Meininger Stadtrat festgelegt werden, bevor Anfang 2027 die neuen Steuerbescheide verschickt werden können.
Daueraufträge erst später ändern
Die Stadt bittet Eigentümer ausdrücklich, bestehende Daueraufträge erst nach Eingang des neuen Bescheides anzupassen.
Bereits erteilte SEPA-Lastschriftmandate gelten in der Regel weiter.
Für viele Haushalte wird damit erst Anfang 2027 endgültig klar sein, ob und in welchem Umfang sie tatsächlich weniger Grundsteuer zahlen.
Quellen
Stadt Meiningen – Grundsteuer-Änderungen ab 2027, Informationen für Eigentümer vom 24. Juli 2026.
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