Für Beschäftigte in Sicherheitsdiensten in Sachsen-Anhalt gelten künftig verbindliche Tariflöhne. Arbeitsministerin Petra Grimm-Benne hat den aktuellen Entgelttarifvertrag rückwirkend zum 1. Januar 2026 für allgemeinverbindlich erklärt. Wie das Sozialministerium mitteilt, müssen damit auch nicht tarifgebundene Arbeitgeber die tariflichen Arbeitsbedingungen einhalten, wodurch mehr als 6.000 Beschäftigte bessere Löhne erhalten sollen.

Tarif gilt auch ohne Gewerkschaftsbindung

Die Allgemeinverbindlichkeit erfasst Beschäftigte im fachlichen Geltungsbereich des Entgelttarifvertrags für Sicherheitsdienstleistungen. Dazu gehören unter anderem Tätigkeiten im Objekt-, Veranstaltungs- und Personenschutz, wobei es künftig unerheblich ist, ob Beschäftigte gewerkschaftlich organisiert sind oder ihr Arbeitgeber selbst tarifgebunden ist.

Damit wird der Tarifvertrag faktisch zum verbindlichen Mindeststandard innerhalb der erfassten Branche in Sachsen-Anhalt.

Stundenlöhne steigen weiter

Die unterste Entgeltgruppe wurde gegenüber dem Vorgängertarifvertrag zum 1. Februar 2026 um 3,77 Prozent erhöht. Zum 1. Januar 2027 folgt eine weitere Anhebung um 3,63 Prozent, sodass dann Stundenlöhne zwischen 15,70 Euro und 30 Euro gelten.

Auch die Ausbildungsvergütung wurde für allgemeinverbindlich erklärt. Je nach Ausbildungsjahr können Auszubildende künftig bis zu 1.345 Euro erhalten.

Arbeitgeber und Gewerkschaft beantragten Regelung gemeinsam

Die Allgemeinverbindlicherklärung wurde gemeinsam vom Bundesverband der Sicherheitswirtschaft und den ver.di-Landesbezirken Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen beantragt. Der zuständige Tarifausschuss sprach sich ebenfalls für den Schritt aus.

Arbeitsministerin Grimm-Benne verbindet damit nicht nur höhere Löhne, sondern auch die Erwartung, dass Unternehmen Fachkräfte leichter halten und gewinnen können.

Tarifbindung bleibt im Land vergleichsweise schwach

Nach Angaben des IAB-Betriebspanels 2024 sind in Sachsen-Anhalt rund 22 Prozent der Betriebe tarifgebunden. Insgesamt arbeiten 43 Prozent der Beschäftigten in tarifgebundenen Unternehmen, womit der Anteil sechs Prozentpunkte unter dem Vorjahr und sieben Prozentpunkte unter dem westdeutschen Durchschnitt liegt.

Weitere 28 Prozent der Betriebe orientieren sich zumindest an einem Branchentarifvertrag, sodass die formale Tarifbindung weiterhin nur einen Teil der Unternehmen erfasst.

Allgemeinverbindlichkeit schafft einheitliche Regeln

Nach dem Tarifvertragsgesetz können Bundes- oder Landesministerien Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklären, wenn beide Tarifparteien dies beantragen und der paritätisch besetzte Tarifausschuss mehrheitlich zustimmt.

Für die Sicherheitsbranche in Sachsen-Anhalt bedeutet dieser Schritt, dass tarifliche Löhne und Arbeitsbedingungen künftig unabhängig von der individuellen Tarifbindung eines Unternehmens gelten.

Quelle:

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt, Pressemitteilung Nr. 129/26 vom 13. August 2026.