Formular wirkt wie eine harmlose Datenprüfung

Die angeschriebenen Unternehmen sollen scheinbar lediglich kontrollieren, ob Firmenname, Anschrift und weitere Daten richtig eingetragen sind.

Durch diese Gestaltung entsteht der Eindruck, es handele sich um einen bestehenden oder behördlich veranlassten Registereintrag.

Der kostenpflichtige Vertragsabschluss wird dagegen im Kleingedruckten erläutert.

930 Euro pro Jahr werden verlangt

Nach Angaben der Stadt beträgt die jährliche Eintragungsgebühr 930 Euro.

Bei einer Mindestlaufzeit von zwei Jahren ergibt sich ein Gesamtpreis von 1.860 Euro. Die Rechnung soll innerhalb von zehn Tagen bezahlt werden.

Für eine einfache Aufnahme in ein Branchenregister ist das eine erhebliche Summe.

Absender und Rechnungsteller unterscheiden sich

Als Absender des Formulars nennt die Stadt die Weko Media LLC mit Firmensitz im US-Bundesstaat New Mexico.

Die spätere Rechnung komme jedoch von einem Unternehmen namens KVG aus der Schweiz.

Diese internationale Konstruktion kann die rechtliche Auseinandersetzung für Betroffene erschweren.

Sekretariate besonders sensibilisieren

Solche Schreiben richten sich häufig an allgemeine Firmenanschriften oder landen direkt im Sekretariat.

Mitarbeiter wollen Anfragen schnell bearbeiten und gehen möglicherweise davon aus, dass bereits ein Auftrag besteht.

Unternehmen sollten deshalb festlegen, wer kostenpflichtige Verträge unterschreiben darf und wie ungewöhnliche Schreiben geprüft werden.

Nicht unter Zeitdruck unterschreiben

Eine kurze Zahlungsfrist oder die Bitte um schnelle Bestätigung soll häufig Zeitdruck erzeugen.

Unternehmen sollten unbekannte Formulare grundsätzlich vollständig lesen und Absender, Impressum sowie Vertragsbedingungen prüfen.

Eine Unterschrift darf niemals nur deshalb erfolgen, weil Unternehmensdaten bereits korrekt eingetragen sind.

Bei Erhalt Beweise sichern

Betroffene sollten E-Mails, Faxnachweise, Umschläge und Formulare aufbewahren.

Diese Unterlagen können wichtig sein, wenn ein Vertrag bestritten oder eine Forderung rechtlich geprüft werden muss.

Auch die Stadt, Polizei, Kammern oder Verbraucherberatung können Hinweise benötigen, um weitere Unternehmen zu warnen.

Rechnung nicht vorschnell bezahlen

Wer ein solches Formular bereits unterschrieben hat, sollte die Forderung nicht ignorieren, aber auch nicht ungeprüft bezahlen.

Ob ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist und ob eine Anfechtung möglich ist, hängt vom konkreten Einzelfall ab.

Unternehmer sollten sich schnell rechtlich beraten lassen und Fristen beachten.

Betrugsähnliche Schreiben verursachen echten Schaden

Selbst wenn nur ein kleiner Teil der Empfänger zahlt, kann sich das Vorgehen für die Versender lohnen.

Kleine Betriebe trifft ein Verlust von 1.860 Euro besonders hart. Hinzu kommen Zeitaufwand und mögliche Kosten für rechtliche Beratung.

Die Warnung sollte deshalb auch an Vereine, Selbstständige und neu gegründete Unternehmen weitergegeben werden.

Quellen

Stadt Coswig, „Vorsicht – Abzocke bei Gewerbetreibenden“, veröffentlicht am 20. Juli 2026

Fachbereich Ordnungswesen der Stadt Coswig, Hinweise zu irreführenden Branchenregister-Schreiben, Stand Juli 2026