Auf den Plantagen der Bioobst Görnitz GmbH & Co. KG in Coswig ist Feuerbrand an Apfel- und Birnbäumen festgestellt worden. Das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie ordnete am 24. Juli an, befallene Bäume zurückzuschneiden oder vollständig zu roden. Die belasteten Pflanzenreste müssen anschließend vor Ort vernichtet werden.
Rauchentwicklung bis zum 7. August möglich
Die Pflanzenreste werden nach Angaben der Stadt unter Aufsicht in einer Feuerschale verbrannt.
Dadurch kann es bis zum 7. August im Bereich der Köhlerstraße zeitweise zu Rauchentwicklung kommen. Passanten, Radfahrer und andere Verkehrsteilnehmer werden gebeten, die Arbeiten zu beachten.
Das kontrollierte Verbrennen soll verhindern, dass infiziertes Pflanzenmaterial transportiert oder anderweitig verteilt wird.
Apfel- und Birnbäume besonders betroffen
Feuerbrand ist eine gefährliche Bakterienkrankheit verschiedener Kernobst- und Ziergehölze.
Betroffene Triebe können sich dunkel verfärben und wie verbrannt wirken. Der Name der Krankheit bezieht sich auf dieses typische Erscheinungsbild.
Der Erreger kann sich innerhalb eines Bestandes ausbreiten. Deshalb müssen befallene Zweige mit ausreichendem Abstand zum sichtbaren Schaden entfernt werden. Bei einem stärkeren Befall kann die vollständige Rodung eines Baumes notwendig werden.
Rodung trifft den Betrieb über Jahre
Für einen Obstbaubetrieb endet der wirtschaftliche Schaden nicht mit dem Fällen eines Baumes.
Neu gepflanzte Apfel- und Birnbäume benötigen mehrere Jahre, bis sie wieder einen vollen Ertrag liefern. In dieser Zeit entstehen Kosten für Pflanzmaterial, Pflege, Bewässerung und Pflanzenschutz, ohne dass die verlorenen Mengen sofort ersetzt werden können.
Wie viele Bäume betroffen sind und wie hoch der Schaden ausfällt, wurde bisher nicht veröffentlicht.
Gefahr für benachbarte Bestände
Die angeordneten Maßnahmen dienen nicht nur dem Schutz der betroffenen Plantage.
In einer Obstbauregion können auch weitere gewerbliche Bestände, Kleingärten und private Grundstücke gefährdet sein. Gartenbesitzer sollten verdächtige Veränderungen an Apfel-, Birnen- oder Quittenbäumen nicht eigenmächtig über größere Entfernungen transportieren.
Werkzeuge, die mit befallenen Zweigen in Berührung gekommen sind, müssen sorgfältig gereinigt beziehungsweise desinfiziert werden.
Nicht mit Trockenheitsschäden verwechseln
Dunkle und vertrocknete Blätter müssen nicht automatisch Feuerbrand bedeuten.
Hitze, Wassermangel, Pilzerkrankungen und andere Schädlinge können ähnliche Symptome hervorrufen. Eine sichere Feststellung sollte durch fachkundige Stellen erfolgen.
Unbegründete Rodungen wären ebenso problematisch wie ein übersehener Befall.
Obstbau gehört zur regionalen Wirtschaft
Coswig und das Elbland sind nicht nur durch Weinbau, sondern auch durch Obstplantagen und landwirtschaftliche Flächen geprägt.
Regionale Betriebe liefern Obst an Händler, Verarbeiter und Direktvermarkter. Ein größerer Krankheitsbefall kann deshalb auch Liefermengen und Arbeitsabläufe beeinflussen.
Entscheidend ist nun, wie weit sich die Erkrankung ausgebreitet hat und ob die angeordneten Maßnahmen den Befall begrenzen können.
Kontrollierte Maßnahmen statt gewöhnlichem Gartenfeuer
Das Verbrennen der Pflanzenreste ist eine behördlich angeordnete Pflanzenschutzmaßnahme.
Es handelt sich nicht um ein gewöhnliches privates Gartenfeuer. Die Arbeiten erfolgen unter Aufsicht und an einem festgelegten Ort.
Angesichts der gleichzeitig erhöhten Wald- und Vegetationsbrandgefahr sind Kontrolle, Löschmittel und ausreichende Sicherheitsabstände besonders wichtig.
Quellen
Stadt Coswig, „Obstplantage von Feuerbrand befallen“, veröffentlicht am 28. Juli 2026
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Anordnung zu Rückschnitt, Rodung und Vernichtung befallener Pflanzen, erlassen am 24. Juli 2026