Die anhaltende Trockenheit erreicht im Landkreis Anhalt-Bitterfeld eine neue Stufe. Die Kreisverwaltung hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die die Entnahme von Wasser aus Flüssen, Bächen und Seen erheblich einschränkt. Die Regelung gilt auch für Bitterfeld-Wolfen.

Das Verbot trat sofort in Kraft.

Regelung gilt bis 30. September

Nach Angaben des Landkreises gilt die Allgemeinverfügung zunächst bis einschließlich 30. September oder bis zu einem möglichen früheren Widerruf.

Grund sind niedrige Wasserstände infolge der anhaltenden Trockenheit.

Wenn bei solchen Bedingungen zusätzlich größere Wassermengen entnommen werden, können Gewässerökosysteme weiter geschädigt werden.

Landwirtschaft teilweise betroffen

Die Verfügung enthält bestimmte Ausnahmen.

So bleiben unter anderem Verfahren möglich, bei denen Wasser zeitnah und ohne Beeinträchtigung der Qualität zurückgeführt wird.

Für bestimmte Bewässerungsverfahren mit Tröpfchenbewässerung gelten ebenfalls Sonderregeln.

Goitzsche-Region sensibilisiert besonders

Bitterfeld-Wolfen ist stark von Seen und Gewässern geprägt.

Gerade deshalb wird die Frage nach Wasserständen und Trockenheit hier besonders sichtbar.

Die aktuelle Verfügung zeigt, dass Wasser auch in einer seenreichen Region nicht unbegrenzt verfügbar ist.

Quellen

Landkreis Anhalt-Bitterfeld – Allgemeinverfügung zur Beschränkung von Wasserentnahmen 2026.

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