Zwei Kommunen sind von dem Vorhaben betroffen

Das geplante Gebiet erstreckt sich über Flächen im Umfeld von Badeborn und Hoym. Damit müssen die Stadt Ballenstedt und die benachbarte Stadt Seeland ihre Bauleitplanung aufeinander abstimmen.

Ein Bebauungsplan regelt unter anderem, welche Anlagen auf welchen Flächen errichtet werden dürfen. Vor einer Genehmigung müssen außerdem Umwelt-, Natur- und Artenschutzbelange geprüft werden.

Name verspricht Beteiligung der Bürger

Die Bezeichnung „Bürgerenergiepark“ weckt die Erwartung, dass Einwohner nicht nur die Anlagen in ihrer Umgebung sehen, sondern auch wirtschaftlich von ihnen profitieren.

Denkbar sind Beteiligungsmodelle, vergünstigte Stromtarife, kommunale Einnahmen oder direkte Beiträge für örtliche Projekte. Welche Form im konkreten Fall vorgesehen ist, muss transparent dargestellt werden.

Eine gewöhnliche Energieanlage wird nicht allein durch ihren Namen zu einem Bürgerprojekt.

Landwirtschaftliche Flächen bleiben Streitpunkt

Große Energieprojekte benötigen erhebliche Flächen. Im Harzvorland werden viele davon bislang landwirtschaftlich genutzt.

Die Planung muss deshalb beantworten, wie viel Ackerland beansprucht wird und ob eine parallele Nutzung weiterhin möglich bleibt. Bei Photovoltaikanlagen können beispielsweise Beweidung oder besondere Formen der Bewirtschaftung geprüft werden.

Auch Zufahrten, Leitungen und technische Nebenanlagen verändern die Flächennutzung.

Landschaftsbild wird sich verändern

Badeborn liegt im offenen Harzvorland. Neue Windenergie- oder Solaranlagen wären deshalb aus größerer Entfernung sichtbar.

Die Auswirkungen auf Ortsbild, Natur und Erholungswert müssen Teil der Abwägung sein. Ebenso wichtig sind mögliche Geräusche, Schattenwurf und Abstände zur Wohnbebauung.

Nicht jede Kritik an einem Energieprojekt ist grundsätzlich gegen erneuerbare Energien gerichtet. Oft geht es um Standort, Umfang und faire Verteilung der Vorteile.

Kommunale Einnahmen können Ortsteile stärken

Neue Energieanlagen können Gewerbesteuern, Pachten und weitere Zahlungen auslösen.

Badeborn sollte nachvollziehbar davon profitieren, wenn ein großer Teil der Belastung in unmittelbarer Nähe des Ortes entsteht. Denkbar wäre, einen festgelegten Anteil der Einnahmen für Dorfentwicklung, Vereine oder kommunale Gebäude einzusetzen.

Solche Zusagen sollten verbindlich und öffentlich überprüfbar sein.

Beteiligung muss vor den endgültigen Beschlüssen stattfinden

Einwohner benötigen verständliche Karten, Angaben zur Anlagenzahl und Informationen über mögliche Beteiligungsmodelle.

Die entscheidenden Fragen sollten nicht erst beantwortet werden, wenn Genehmigungen nahezu abgeschlossen sind. Öffentliche Veranstaltungen und frühzeitige Auslegungen können Konflikte verringern.

Quellen

Stadt Ballenstedt, Bekanntmachung zur Sitzung des Ortschaftsrates Badeborn und Beratung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Bürgerenergiepark Badeborn-Hoym“, veröffentlicht im April 2025

Stadt Seeland, öffentliche Bekanntmachung zum Bebauungsplan Nummer 10 „Bürgerenergiepark Badeborn-Hoym“, Planungsstand 2025/2026