Für Urlauber in Waren gilt seit dieser Saison eine veränderte Berechnung der Kurabgabe. An- und Abreisetag werden wieder zusammengefasst und nur einmal berechnet. Damit korrigiert die Stadt eine Regelung, die zuvor bei Gastgebern und Touristen für deutliche Kritik gesorgt hatte.
Die Änderung trat zum 1. April 2026 in Kraft und wirkt sich damit erstmals über eine vollständige Sommersaison aus.
Kurzaufenthalte waren besonders betroffen
Zuvor war die Kurabgabe pro Aufenthaltstag berechnet worden.
Dadurch konnten Anreise- und Abreisetag jeweils als eigener Tag zählen.
Bei einem langen Urlaub fiel das weniger stark ins Gewicht.
Bei kurzen Aufenthalten konnte die zusätzliche Belastung dagegen prozentual deutlich größer sein.
Gerichtsurteil eröffnete neue Möglichkeit
Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Greifswald räumte den Kommunen wieder mehr Gestaltungsspielraum ein.
Waren entschied sich daraufhin, An- und Abreisetag erneut gemeinsam abzurechnen.
Die Stadt verbindet damit auch die Hoffnung, das System für Gäste und Vermieter nachvollziehbarer zu machen.
Tourismus ist wichtiger Wirtschaftsfaktor
Für Waren ist die Frage nicht nebensächlich.
Die Müritzstadt gehört zu den wichtigsten touristischen Orten Mecklenburg-Vorpommerns.
Hotels, Ferienwohnungen, Gastronomie, Einzelhandel, Fahrgastschifffahrt und Freizeitangebote profitieren erheblich von Urlaubern.
Regelungen wie die Kurabgabe beeinflussen deshalb nicht nur die Stadtkasse, sondern auch die Wahrnehmung des Urlaubsortes.
Quellen
Stadt Waren (Müritz) – Änderung der Kurabgabesatzung ab 2026.
Stadt Waren (Müritz) – Informationen zur Kurabgabe.
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