Sassnitz kommt bei der Entwicklung neuen Wohnraums an der Hiddenseer Straße einen entscheidenden Schritt weiter. Die Stadtvertretung befasste sich am 23. Juni mit dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 49 „Wohnen an der Hiddenseer Straße“.

Das Planverfahren läuft bereits seit mehreren Jahren und wurde zwischenzeitlich mehrfach angepasst.

Noch 2025 waren Bürger im Rahmen der öffentlichen Beteiligung eingeladen worden, sich über den Entwurf zu informieren und Stellungnahmen abzugeben.

Wohnraum bleibt wichtige Stadtentwicklungsfrage

Sassnitz steht dabei vor einer besonderen Situation.

Einerseits ist die Stadt stark touristisch geprägt. Andererseits braucht sie ausreichend Wohnungen für Menschen, die dauerhaft hier leben und arbeiten.

Neue Wohnbauprojekte können deshalb auch dabei helfen, Beschäftigte für Tourismus, Hafen, Handwerk und Dienstleistungen dauerhaft in der Stadt zu halten.

Planung schafft Baurecht

Ein Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen auf einer Fläche möglich sind.

Dabei werden unter anderem Gebäudegrößen, Erschließung, Straßen, Grünflächen und weitere städtebauliche Vorgaben geregelt.

Mit einem Satzungsbeschluss erreicht ein solches Verfahren seine entscheidende kommunalpolitische Phase.

Sassnitz entwickelt mehrere Wohnstandorte gleichzeitig

Die Hiddenseer Straße ist dabei nicht das einzige Wohnprojekt.

Parallel laufen Planungen für weitere Flächen und Wohnanlagen im Stadtgebiet.

Damit versucht Sassnitz, bestehende Quartiere zu ergänzen und neue Wohnmöglichkeiten zu schaffen, ohne ausschließlich neue Flächen am Stadtrand zu erschließen.

Quellen

Stadt Sassnitz – Stadtvertretersitzung vom 23. Juni 2026 und Bebauungsplan Nr. 49 „Wohnen an der Hiddenseer Straße“.