Mit ungewöhnlich jungen Mitgliedern plante und verübte die Gruppe Anschläge gegen Geflüchtete, politische Gegner und linke Einrichtungen. Nun hat das Hanseatische Oberlandesgericht sieben Mitglieder und einen Unterstützer zu teils mehrjährigen Strafen verurteilt.
Die Jugend- und Haftstrafen liegen zwischen eineinhalb und fünf Jahren. Der jüngste Verurteilte erhielt eine zur Bewährung ausgesetzte Jugendstrafe.
Die Angeklagten waren zur Tatzeit zwischen 14 und 21 Jahre alt. Verurteilt wurden sie unter anderem wegen versuchten Mordes, Brandstiftung, gefährlicher Körperverletzung sowie der Mitgliedschaft oder Unterstützung einer terroristischen Vereinigung.
Das Urteil vom Mittwoch, 5. August 2026, ist noch nicht rechtskräftig.
Gruppe wollte demokratisches System mit Gewalt erschüttern
Nach Überzeugung der Ermittlungsbehörden verfolgte die „Letzte Verteidigungswelle“ eine rechtsextreme und rassistische Ideologie. Ihre Mitglieder sollen davon überzeugt gewesen sein, Deutschland gegen Migranten und politische Gegner verteidigen zu müssen.
Durch Gewaltakte wollten sie nach Darstellung der Anklage Angst verbreiten und die demokratische Ordnung destabilisieren. Zu ihren bevorzugten Zielen gehörten Asylunterkünfte und Einrichtungen, die von den Beschuldigten dem linken politischen Spektrum zugerechnet wurden.
Die jungen Männer organisierten sich vor allem über digitale Chatgruppen. Dort sollen sie Anschläge vorbereitet, Aufgaben verteilt und rechtsextreme Propaganda ausgetauscht haben.
Kulturhaus in Altdöbern brannte vollständig aus
Zu den schwersten Taten gehörte ein Brandanschlag auf ein Kulturhaus im brandenburgischen Altdöbern im Oktober 2024.
Das Gebäude wurde durch das Feuer vollständig zerstört. Menschen, die sich dort aufhielten beziehungsweise in dem Haus lebten, wurden nur durch glückliche Umstände nicht verletzt.
Am Tatort hinterließen die Täter rechtsextreme Zeichen und Parolen. Der Angriff richtete sich nach Einschätzung der Ermittler nicht nur gegen das Gebäude, sondern auch gegen die dort engagierten Menschen und das gesellschaftliche Umfeld der Einrichtung.
Angriff auf Asylunterkunft in Thüringen scheiterte
Im thüringischen Schmölln versuchten zwei Mitglieder der Gruppe im Januar 2025, eine Asylunterkunft in Brand zu setzen.
Dabei sollen Fensterscheiben beschädigt und pyrotechnische Gegenstände gegen das Gebäude eingesetzt worden sein. Das Feuer breitete sich jedoch nicht wie geplant aus.
Die Bewohner blieben unverletzt. Wegen der möglichen Folgen wurde die Tat dennoch als besonders schwerwiegend bewertet. Das Gericht sprach in diesem Zusammenhang unter anderem Schuldsprüche wegen versuchten Mordes aus.
Kugelbomben für Anschlag in Senftenberg beschafft
Ein weiterer Anschlag sollte sich gegen eine Asylunterkunft in Senftenberg richten. Mitglieder der Gruppe sollen dafür sogenannte Kugelbomben beschafft haben.
Dabei handelt es sich um besonders leistungsstarke pyrotechnische Gegenstände, die erhebliche Verletzungen und schwere Gebäudeschäden verursachen können.
Der geplante Anschlag wurde verhindert, nachdem Journalisten Hinweise auf die Vorbereitungen erhalten und die Behörden informiert hatten. Bei einer anschließenden Durchsuchung wurden die gefährlichen Gegenstände sichergestellt.
Selbstjustiz gegen vermeintlich pädophile Männer
Neben politisch und rassistisch motivierten Anschlägen beteiligten sich Mitglieder der Gruppe an sogenanntem „Pädo-Hunting“.
Dabei werden Menschen unter einem Vorwand zu Treffen gelockt, öffentlich bloßgestellt oder körperlich angegriffen, weil sie angeblich sexuelle Kontakte zu Minderjährigen gesucht haben sollen.
Solche Aktionen ersetzen keine rechtsstaatlichen Ermittlungen. Sie können Unbeteiligte treffen und führen häufig zu gefährlicher Selbstjustiz. Im Verfahren spielten entsprechende Angriffe und Körperverletzungen ebenfalls eine Rolle.
Prozess fand weitgehend ohne Öffentlichkeit statt
Die Hauptverhandlung hatte am 5. März 2026 in Hamburg begonnen. Insgesamt verhandelte der Staatsschutzsenat an 28 Tagen.
Da mehrere Angeklagte zum Tatzeitpunkt minderjährig waren, wurde die Öffentlichkeit nach der Verlesung der Anklage ausgeschlossen. Auch die Beweisaufnahme und die Plädoyers fanden hinter verschlossenen Türen statt.
Das Gericht wandte auf die Angeklagten Jugendstrafrecht an. Dieses stellt neben der Bestrafung besonders die Erziehung und die weitere Entwicklung der jungen Täter in den Mittelpunkt.
Weitere Ermittlungen gegen mutmaßliche Mitglieder
Mit dem Urteil sind die Ermittlungen gegen das rechtsextreme Netzwerk nicht vollständig abgeschlossen.
Im Zuge mehrerer Razzien wurden Wohnungen und andere Objekte in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen, Thüringen, Hessen und weiteren Bundesländern durchsucht. Dabei nahmen die Ermittler zusätzliche Verdächtige fest.
Ende Juni 2026 kamen in Thüringen zwei weitere Jugendliche in Untersuchungshaft. Ihnen wird vorgeworfen, ebenfalls Mitglieder der „Letzten Verteidigungswelle“ gewesen zu sein.
Radikalisierung begann offenbar im Internet
Der Fall verdeutlicht, wie schnell sich Jugendliche über soziale Netzwerke und geschlossene Chatgruppen radikalisieren können.
Rechtsextreme Inhalte werden dort häufig mit jugendtypischen Bildern, Musik, Memes und dem Versprechen von Gemeinschaft verbreitet. Aus zunächst provokanten Aussagen können feste Feindbilder und schließlich konkrete Gewaltpläne entstehen.
Besonders auffällig ist im Fall der „Letzten Verteidigungswelle“ das geringe Alter zahlreicher Beteiligter. Einige waren bei den ihnen vorgeworfenen Taten erst 14 oder 15 Jahre alt.
Das Urteil setzt ein deutliches strafrechtliches Signal. Gleichzeitig bleibt die Frage, wie Schulen, Familien, Jugendhilfe und Sicherheitsbehörden Radikalisierungsprozesse früher erkennen und unterbrechen können.
Quellen
– Hanseatisches Oberlandesgericht: Urteil im Staatsschutzverfahren gegen Mitglieder und einen Unterstützer der „Letzten Verteidigungswelle“, verkündet am 5. August 2026